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Herr Strafverteidiger

ZUM 75. GEBURTSTAG VON WOLF DIETER REINHARD

HANNES HONECKER 

Das Rückgrat ist, wie alle Kinder wissen, ein verdammt wichtiger Knochen, will der Mensch aufrecht gehen. Schaut man sich die staatliche Juristenausbildung an, dann wurde dieser Knochen dort einigen entnommen. Sie müssen, wollen sie Strafverteidige­rinnen und Strafverteidiger werden, mühsam lernen, unabhängig und jenseits der vorgegebenen herrschenden Meinung, jenseits staatlicher Strafverfolgungsansprüche und kreativ, die StPO gegen den Strich zu lesen und sie im Interesse der Mandantschaft anzuwenden.

Dass Strafverteidigung etwas ganz anderes ist als Strafrecht, nämlich die einseitige interessengebundene Wahrnehmung von Rechten des Beschuldigten im Gegenwind des Strafverfahrens, ist Credo im ›Fachanwaltskurs Strafverteidigung‹ des RAV, der 1997 erstmalig abgehalten wurde. Geplant, entwickelt und durchgeführt wurde er von Prof. Dr. Edda Weßlau, die vergangenes Jahr verstarb, Dr. Bernd Wagner und Wolf Dieter Reinhard. Sie sind, wenn man so will, Mutter und Väter des Kurses. Der ›Fachanwaltskurs Strafverteidigung‹, den Wolf Dieter Reinhard bewusst und in Abgrenzung zu den Vorgaben der Fachanwaltsordnung nicht ›Fachanwaltskurs Strafrecht‹ nennen will, liefert, anders als manch anderer Kurs, kein Repetitorium im Strafprozessrecht, sondern will mit praktischer anwaltlicher Kompetenz in anwaltlichen Übungen vermitteln. Im Kurs lehren demgemäß ausschließlich Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger – Hochschulprofessoren, BGH-Richter oder Staatsanwälte, seien sie noch so kompetent, liberal, beiderlei Geschlechts und auf Podien der Strafverteidigertage beliebt, tauchen in diesem Konzept nicht auf. Das, aber insbesondere auch die Persönlichkeit Wolf Dieter Reinhards prägen diesen Kurs.
Annähernd 20 Jahre lang organisierte Wolf Dieter Reinhard den Fachlehrgang mit extrem hohem privatem Engagement und keiner Entlohnung. Eigene inhaltliche Beiträge liefert er im Bereich des anwaltlichen Selbstverständnisses, der Möglichkeiten und der Grenzen der Strafverteidigung. Er hat Generationen von jungen Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern beigebracht, dass ein Vorsitzender Richter einer Großen Strafkammer nicht verstehen muss, warum die Verteidigung so agiert, wie sie agiert. Er hat den jungen Kolleginnen und Kollegen versichert, dass es richtig ist, wenn Strafverteidiger­innen und Strafverteidiger eine einseitige Rolle spielen und sich nicht vom Unwillen anderer Interessenvertreter ins Bockshorn (oder sonst wohin) jagen lassen. Er selbst verweigert sich dem Zeitgeist, hat kein Handy, besteigt kein Flugzeug, sondern fährt mit der Bahn selbst in die Türkei, nutzt keinen Computer, zahlt nie mit Karte und verschickt keine E-Mails – und mag auch keine Portraits (so erscheint dieser Geburtstagsgruß ohne Konterfeit); er eckt gerne an, hat dabei oft den Schalk im Nacken und freut sich, die Leichtgläubigen zur Einsicht zu provozieren.
Wolf Dieter Reinhard hat Scharen junger und älterer Anwältinnen und Anwälten nahegebracht, kreativ und unbeeindruckt vom Gegenwind aktueller Sicherheitskonjunkturen, Feindrechtsdebatten oder Diskussionen um die Ausweitung des Sexualstrafrechts, die Verurteilung ihrer Mandanten zu verhindern, wo dies rechtlich und tatsächlich möglich ist, denn das ist das Wesen der Verteidigung. Er bereitete und bereitet Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger auf das Unverständnis in der Gesellschaft vor, auf die (vermeintlichen oder tatsächlichen) Sicherheitsbedürfnisse und den Widerwillen der Wohlmeinenden, all jener also, die meinen, abweichendes Verhalten müsse jeweils mit Mitteln des Strafrechts sanktioniert werden. Wolf Dieter Reinhard ertüchtigt sie, ihre Aufgabe auch dann zu erfüllen, wenn dies Widersprüche weckt. Er scheut selbst keinen Disput, auch nicht mit jenen, die Strafverfolgung dort befürworten, wo sie ihnen politisch opportun erscheint, wo man sich den Schutz vermeintlich oder tatsächlich Benachteiligter mit den Mitteln des Strafrechts verspricht.
Wolf Dieter Reinhard lehrt so nicht nur die Kultur der Strafverteidigung, sondern wirkt auch daran, die Deformationen der Juristenausbildung zu überwinden. Mehrere Hundert Anwältinnen und Anwälten, die seinen Kurs durchlaufen haben, hat er Selbstverständnis der Strafverteidigung vermittelt und das Rückgrat gestärkt. Und Wolf Dieter Reinhard lehrt weiter. Er ist am 11. Dezember des vergangenen Jahres 75 Jahre alt geworden, referiert im aktuellen Fachanwaltskurs Strafverteidigung und wird dies hoffentlich auch im kommenden Kurs tun. Wir gratulieren ihm auf das Herzlichste und freuen uns, dass er uns gelehrt hat. 

Hannes Honecker ist Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied sowohl in der Vereinigung Berliner Strafverteidiger wie auch im RAV.