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Geschmäht, bedroht, gefoltert

HANS LITTEN UND DER KAMPF UM DAS RECHT, RECHTE ZU HABEN(1)

von Ralf Oberndörfer

Als Hannah Arendt in ihrer 1955 auf Deutsch erschienenen Studie »Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft« die Formel vom »Recht, Rechte zu haben« prägte, hatte sie vor allem die Situation der Staatenlosen vor Augen, die zwischen allen Stühlen und allen Staatsgrenzen im Zustand permanenter Rechtlosigkeit existieren mussten. Brecht schrieb in seinen Flüchtlingsgesprächen vom Pass als dem »edelsten Teil von einem Menschen«. Viele Flüchtlinge mussten sich mit sogenannten ›Nansen-Pässen‹ begnügen, die aufgrund der Schwäche des Völkerbundes ein kaum anerkanntes Legitimationsdokument blieben. Die strukturellen Mängel dieses Völkerbundes und die Großverbrechen des Zweiten Weltkriegs führten zur Gründung der UNO. Die vollkommene Rechtlosigkeit insbesondere staatenloser Menschen, die häufig die Vorstufe ihrer physischen Vernichtung bildete, war ein Grund für die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1948.

»…da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechts zu schützen«, heißt es dort in der Präambel. In den Artikeln 7 bis 11 finden sich dann auch wesentliche Justizgrundrechte. Artikel 8 regelt das Recht auf rechtliches Gehör: »Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden«.

Diese Justizgrundrechte bezogen sich also auf eine nationale Rechtsordnung und deren Justizsystem. Das Internationale Militärtribunal von Nürnberg, sein Urteil, das Londoner Statut und die prozessualen Vorschriften bildeten fast fünf Jahrzehnte lediglich ein Versprechen einer allgemeinen internationalen Strafgerichtsbarkeit.

Das Recht auf rechtliches Gehör, die faire Chance, ein Gericht von seiner Sicht der Dinge zu überzeugen, einen Freispruch zu erstreiten oder sich gegen übergriffige Arbeitgeber oder Vermieter erfolgreich zur Wehr zu setzen, steht und fällt mit den Anwältinnen und Anwälten, die ihren Mandantinnen und Mandanten beistehen.

›ZWISCHEN PARTEITROMPETERN UND INTRIGANTEN…‹ 

Für Rudolf Olden, Rechtsanwalt und zugleich einer der wichtigsten liberalen Journalisten der Weimarer Republik, war Hans Litten in den zwanziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts »ein junger Mensch, klug, aber ohne Arg, zwischen Parteitrompetern und Intriganten eine anima candida, vor allem aber erfüllt von der übermächtigen Sucht, Unrecht zu hindern, Bedrohte zu retten, die Beleidigten und Erniedrigten zu erheben; ein Mensch, der sich gelegentlich ›revolutionärer Marxist‹ nannte, weit links von der Kommunistischen Partei«.

Litten, geboren am 19. Juni 1903 in Halle an der Saale, aufgewachsen in Königsberg, kam 1928 nach Berlin, um dort als Strafverteidiger zu arbeiten. Im September, mit 25 Jahren, erhielt er seine Zulassung beim Kammergericht. Schon bald hatte er sich bei seiner Mandantschaft, Arbeiterinnen und Arbeiter, die von der Roten Hilfe Deutschlands juristisch unterstützt wurden, ein hohes Renommee erworben.
Auch wenn seine Klientel von den juristischen Details nur wenig verstanden haben mag, die Menschen, die meist wegen eines Propagandadelikts im Bagatellbereich oder wegen Mundraubs angeklagt waren, merkten, dass Littens akribische Vorgehensweise immer wieder zum Erfolg führte. Dazu schreibt Olden:
»Er gab keines seiner Rechte, auch das kleinste, nicht auf. Seine Art, zu befragen, war ruhig und gemessen, dabei sehr eingehend, lieber wiederholte er denselben Sinn in anderen Worten, als dass er irgendeine Einzelheit im Dunkeln ließ. Man kennt die Art kontinentaler Richter: sie sind stets darauf bedacht, den Fortgang des Prozesses zu fördern, zu Ende zu kommen; nur zu leicht geschieht es, dass sie die Anwälte hemmen, ihr Verhör abzukürzen versuchen. Das war schwierig mit diesem gründlichen Verteidiger, der offenbar unbegrenzte Zeit und unbegrenzte Geduld hatte und auch Geringfügiges wichtig nahm, wenn es im Interesse seines Mandanten zu liegen schien. Schwer war es auch, ihn vom Wort abzudrängen, weil er ein vorzüglicher Kenner des Prozessrechts war, und so hieß es oft für die anderen Beteiligten, sich in Geduld zu fassen«.

Litten kam aus einem bürgerlichen Elternhaus, seine Mutter stammte aus einer schwäbischen Pfarrerfamilie, sein Vater war juristischer Ordinarius in Königsberg und Mitglied der DNVP. Der älteste von drei Söhnen wählte als sein Betätigungsfeld die Rechtshilfe für die Angehörigen der Linken, egal ob diese Mitglied von KPD und SPD oder Angehörige anderer Organisationen waren. Die Armen und Schwachen waren es, denen er sich widmete, stets am Rande des Existenzminimums lebend.
Noch einmal Rudolf Olden: »Wo er seinen Stand haben musste, das war selbstverständlich, wie die Verteilung der Kräfte nun einmal war: links, da doch von rechts und mit allen Mitteln angegriffen wurde. Aber auch, dass er zu Schaden kommen musste, war unvermeidlich«. Auch Olden kam ›zu Schaden‹. Das Schiff, das ihn in die USA bringen sollte, wurde 1940 von einem deutschen U-Boot auf hoher See torpediert. Alle Menschen an Bord, darunter Olden und seine Frau, kamen ums Leben. Zu diesem Zeitpunkt war Hans Litten schon mehr als zwei Jahre tot. Er hatte sich am 5. Februar 1938 im Konzentrationslager Dachau das Leben genommen.

Oldens Skizze, sein Vorwort zu dem von Littens Mutter Irmgard verfassten Buch ›Eine Mutter kämpft gegen Hitler‹, benennt Vieles, worin sich engagierte Anwältinnen und Anwälte wiederfinden können: Ein ausgeprägter um nicht zu sagen rücksichtsloser Gerechtigkeitssinn, Präzision bei der Suche nach juristisch verwertbarer Wahrheit in der mündlichen Verhandlung, profunde Kenntnisse des Prozessrechts, der Glaube an die Durchsetzungsfähigkeit des besseren Arguments und der Wunsch, als Rechtskundiger den Schwachen beizustehen. Auch wenn diese Beweggründe im Laufe eines Berufslebens immer wieder starken Anfechtungen ausgesetzt sind, bleiben sie für engagierte Anwältinnen und Anwälte unerlässlich.

FILIALBETRIEB DES KLASSENKAMPFS VON OBEN 

Litten ist wohl auch deswegen heute noch für eine politisch engagierte Anwaltschaft so faszinierend, weil er sich nie vor den propagandistischen Karren seiner Auftraggeber spannen ließ. Er war widerständig in den eigenen Reihen. Annette Wilmes hat geschrieben: »Hans Litten ist für seine Überzeugung in den Tod gegangen, für seine Überzeugung als Anwalt«. Immer wieder kam es zu heftigen Auseinandersetzungen mit Funktionären der KPD, immer hielt die Rote Hilfe dagegen. Littens Jugendfreund Max Fürst schrieb: »Er wollte nicht Märtyrer produzieren, sondern Freisprüche erkämpfen«. Das mutet sehr modern an, wenn man weiß, welche Begehrlichkeiten ein Strafprozess und seine Möglichkeiten, ihn zu Zwecken der Agitation zu nutzen, bisweilen wecken.

Für Litten brachte seine Entscheidung für ein engagiertes Berufsleben, eine profession engagée, zunächst Bedrohungen und berufsrechtliche Schikanen, später Haft und fortgesetzte Misshandlungen, denen er sich durch seinen Suizid entzog.Von seiner Festnahme im Februar 1933 bis zu seinem Tod verbrachte Litten mehr Zeit in Gefängnissen, Konzentrationslagern und Krankenhäusern, als er vorher als Rechtsanwalts tätig gewesen war. Aber diese nur viereinhalb Jahre haben ihre Wirkung hinterlassen.Litten machte keinen Hehl daraus, dass er die Berliner Strafjustiz jener Jahre für einen Filialbetrieb des Klassenkampfs von oben hielt. Mindestens einmal wurde er wegen seiner beißenden Kritik an dem Verhalten von Richtern und Staatsanwälten mit einem Ehrengerichtsverfahren belangt. In seinem letzten großen Prozess, dem Felsenecke-Prozess im zweiten Halbjahr 1932, wurde er als Wahlverteidiger ausgeschlossen als er verlangte, man müsse feststellen, ob hier überhaupt nach der Strafprozessordnung verhandelt werde. Das bezog sich auf die ansatzweise rechtsfreie Situation nach dem Preußenschlag im Juli 1932. Seine Konfliktfreudigkeit und sein Gespür für Zuspitzungen, machten ihn zum beliebten Redner auf politischen Versammlungen und zum erfolgreichen Spendensammler für die Rote Hilfe. Er wurde prominent und für die extreme Rechte zu einer wandelnden Provokation.

HITLER ALS ZEUGE 

Ein Beispiel für Littens Durchsetzungsfähigkeit und Akribie finden wir im Frühjahr 1931. Am 19. April schreibt er an seine Eltern: »Ich sitze seit Ostern fest in einem Prozess gegen Nationalsozialisten (wegen versuchten Totschlags), in dem ich die verletzten Arbeiter als Nebenkläger vertrete. Staatsanwalt ist ›Stanismaus‹ Stenig, mit dem ich im vorhergehenden Prozess der gleichen Serie großen Krach gehabt habe. (Ich hatte mich in letzter Minute nach Stenigs Plädoyer als Nebenkläger mit der Erklärung angeschlossen, dass seine milden Anträge in den betreffenden Kreisen als Anreiz zu weiteren Morden aufgefasst worden seien. Erfolg! Wiedereintritt in die Beweisaufnahme, Stenig erhöht seine Anträge, das Gericht geht auch über die erhöhten Anträge hinaus.) Er bemüht sich infolgedessen jetzt sehr, ebenso scharf zu sein wie ich und verfolgt bereitwilligst alle Spuren, an die ich mit meiner privaten Ermittlungstätigkeit nicht herankomme. Ganz wohl ist ihm bei seiner Rolle bestimmt nicht. Ich habe einen Antrag auf Ladung von Hitler und Stennes gestellt, den das Gericht wahrscheinlich nicht wird ablehnen können«.
Das Gericht konnte nicht. Hitler wurde als Zeuge geladen und von Litten vernommen. Litten scheiterte zwar mit seinem Vorhaben, das Gericht durch die Einvernahme des Zeugen Hitler davon zu überzeugen, dass die gewalttätigen Attacken durch Rollkommandos der SA bewusste Strategie der NSDAP waren. Die Angehörigen des SA-Sturms 33, die den Eden-Palast, ein von Linken frequentiertes Tanzlokal, attackiert hatten, wurden aber zu hohen Haftstrafen verurteilt. In der mehrstündigen Vernehmung entlarvte Litten Hitlers Schutzbehauptungen und Notlügen. SA stehe für Sportabteilung, hat der Zeuge unter anderem gesagt, als ihn Litten immer wieder in Widersprüche und Ausflüchte trieb.

Spätestens mit der öffentlichen Demütigung Hitlers wurde er für die NSDAP und ihr lokales Berliner Blatt ›Der Angriff‹ zum Hassobjekt und Ziel pausenloser Attacken. ›Judenjunge Litten‹, ›Anarchist Litten darf noch immer auftreten‹ und ›Wie lange darf das Kommunistenschwein Litten noch deutsche Volksgenossen beleidigen‹, hießen einschlägige Überschriften.
Die einpeitschende Publizistik zeigte Wirkung. Max Fürst erinnert sich an wenigstens einen versuchten Mordanschlag aus der Zeit vor 1933. In den letzten Monaten vor seiner Festnahme konnte Litten nur noch unter Polizeischutz in der Öffentlichkeit auftreten. Hitler persönlich, so schrieb Irmgard Litten in ihrem Buch, soll verhindert haben, dass ihr Sohn wieder auf freien Fuß kam.

Nach der Festnahme unmittelbar nach dem Reichstagsbrand begann Littens Odyssee durch Lager und Gefängnisse. Zunächst kam er, wie die gesamte politische Linke Berlins, nach Spandau ins Polizeigefängnis und blieb »als gefährlicher kommunistischer Rädelsführer« auf Dauer in Haft.
Von Spandau kam er erst in das Emslandlager Esterwegen, später in das KZ Lichtenburg. Dieses KZ befand sich in Prettin in der Nähe der Elbe in einem ehemaligen kurfürstlich-sächsischen Schloss. In der dortigen Wachmannschaft befanden sich Angehörige des SA-Sturms 33, zu deren Verurteilung Litten im Eden-Palast-Prozess zwei Jahre zuvor wesentlich beigetragen hatte. Sie erinnerten sich an den prominenten Vorkämpfer auf Seiten der Linken und misshandelten Litten so schwer, dass er danach mehrere Monate im Gefängniskrankenhaus in Moabit verbrachte. Aus dieser Zeit, so seine Mutter, stammten auch seine ersten Selbstmordversuche. Bis zu seinem Tod war Litten immer wieder schlimmster Gewalt ausgesetzt. Als seiner Mutter gestattet wurde, in Dachau den Leichnam ihres Sohnes zu sehen, warf sie trotz eines ausdrücklichen Verbots einen Blick unter das Laken und konnte die frischen Spuren der Misshandlungen sehen, die Litten unmittelbar vor seinem Tod zugefügt worden waren.

BEDEUTUNG VON HANS LITTEN HEUTE 

Drei Aspekte erscheinen mir wichtig, wenn wir uns die Frage nach der Bedeutung Hans Littens hier und heute stellen. Erstens: Littens Verfolgungsgeschichte war kein Einzelfall. Auch wenn er prominent war und auch wenn er eine direkte Auseinandersetzung mit ihnen hatte: Den Nationalsozialisten ging es um die Zerstörung des alten Rechtssystems in seiner Gesamtheit und die Beseitigung seiner demokratischen Protagonisten. In Chemnitz wurde der Rechtsanwalt Arthur Weiner am 10. April 1933 verschleppt und kurz darauf ermordet aufgefunden. Mit dem Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vom 7. April 1933 verloren Hunderte von Anwälten ihre Zulassung und berufliche Existenz. Der wichtigste Strafverteidiger dieser Epoche, Max Alsberg, war auch davon betroffen. Er nahm sich im Exil in der Tschechoslowakei das Leben. Das Denkmal im Innenhof des Deutschen Anwaltvereins erinnert an über 700 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die in der NS-Zeit ihr Leben verloren.

Und nicht nur Anwälte wurden Opfer des Terrors. 1939 kam der österreichische Staatsanwalt Karl Tuppy ins KZ Sachsenhausen. Er hatte 1934 die Anklage gegen die nationalsozialistischen Mörder des Reichskanzlers Dollfuß vertreten, die beide hingerichtet wurden. In Sachsenhausen nahmen Angehörige der Lager-SS ihn so unter die Stiefel, dass er an seinen inneren Verletzungen verblutete. Es mag merkwürdig anmuten, an dieser Stelle einen Staatsanwalt zu erwähnen. Aber Litten war beinahe so oft Nebenklagevertreter wie er Verteidiger war. Seine Mandantschaft wurde durch die Rechtsordnung der Weimarer Republik nur unvollkommen gegen den Terror von rechts und polizeiliche Gewalt geschützt. Und unvoreingenommene und couragierte Ermittler hätten damals ebenso Not getan wie heute, da Polizei und Geheimdienste jahrelang blind waren für die Motive des NSU, da heute antifaschistisches Engagement in manchen Bundesländern wie eine Straftat behandelt wird.

Zweitens sollten wir den großen persönlichen Mut Littens und seine Verfolgungsgeschichte nicht als empirisch verwendbaren Vergleichsmaßstab begreifen, sondern als zu erinnernde Erfahrung. Es ist müßig, sich die Frage zu stellen, ob die heutige Verfolgungssituation von Anwältinnen und Anwälten in Spanien und der Türkei, in Usbekistan und im Irak genauso gefährlich ist oder weniger gefährlich als die von Litten, ob es mehr oder weniger Zivilcourage braucht, ob der Verfolgungsapparat heute ausgeklügelter ist oder weniger brutal. Der Nationalsozialismus ist ein schlechter Vergleichsmaßstab, weil seine Gewalttätigkeit so unglaublich monströs war. Es geht um die Spezifik der jeweiligen Verfolgungspraxis und damit auch um ein Verständnis des jeweiligen Rechtssystems in den betroffenen Ländern: Wie es sein sollte, wie es sein könnte und wie es missbraucht wird. Dies gilt es bewusst zu machen, vor allem in den juristischen Berufen. Die Berliner Anwaltschaft des Jahres 1932 wusste das. Zum Vorwurf gegen Litten, im Felsenecke-Prozess widerrechtlich eigenständige Ermittlungen durchgeführt zu haben, nahm sie klar Stellung. In einem Zeitungsbericht vom November 1932 heißt es: »Die Rechtsanwaltskammer äußerte hierzu u.a., dass entgegen der Ansicht des Gerichts ein Verteidiger im Stadium der Hauptverhandlungen Ermittlungen anstellen darf und es im Interesse des Mandanten das unerlässliche Recht des Verteidigers ist, das erforderliche Beweismittel herbeizuschaffen«.

Drittens: Die Verfolgung von Anwältinnen und Anwälten in anderen Ländern erleben wir als Zeitgenossen. Als privilegierte Zeitgenossen, denn die Situation von Anwältinnen und Anwälten in Deutschland ist heute zwar nicht optimal, das ist sie nie, aber dennoch geprägt von vollständiger Sicherheit und einem hohen gesellschaftlichen Ansehen. Niemand muss um sein Leben fürchten, die anwaltlichen Berufsorganisationen sind respektierte Ansprechpartner für Politik und die Mit- und Gegenspieler in der Justiz.

Littens Mut und sein Leidensweg, so sehr sie heute aufrütteln, mahnen oder anspornen, sind schon lange zu Geschichte geworden, unabänderlich und fern. Die Aufgabe, die Verfolgung von Rechtsbeiständen in anderen Ländern zu bekämpfen, stellt sich mit höchster Dringlichkeit. Heute, morgen, solange wie erforderlich.
Hannah Arendt hat zum Zusammenhang von historischer Forschung und politischer Arbeit einmal gesagt: Es kommt darauf an, ganz gegenwärtig zu sein. In diesem Sinne sollten wir uns an Litten erinnern, seiner gedenken und stetig daran arbeiten, dass der Anwaltsberuf für niemanden mit Diskriminierung oder Gefahr für Leib und Leben verbunden ist. Das Recht, Rechte zu haben, das Recht, ein Mensch zu sein, steht und fällt mit der Sicherheit und Selbstverständlichkeit unbehinderter anwaltlicher Tätigkeit. 

Ralf Oberndörfer ist freiberuflicher Rechtshistoriker in Berlin. Er leitet regelmäßig Seminare zur Anwaltsgeschichte im Rahmen der Referendarausbildung beim Kammergericht. Die Zwischenüberschriften wurden von der Redaktion eingefügt.

Fußnote
(1) Vortrag am 25. Januar 2013 zum Tag des bedrohten Anwalts und zum Gedenken an Hans Litten.

Anmerkungen
Hannah Arendt diskutiert das Recht, Rechte zu haben im 9. Kapitel von: ›Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft‹, München 1986, S. 422-470.

Bertolt Brecht: ›Flüchtlingsgespräche‹, Frankfurt/M. 2000 (erstmals 1961).

Der deutsche Text der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte findet sich auf der Website des Office of the High Commissioner for Human Rights der Vereinten Nationen: www.ohchr.org/en/udhr/pages/language.aspx?langid=ger.

Das Porträt Hans Littens von Rudolf Olden findet sich im Vorwort zu Irmgard Littens Buch: ›Eine Mutter kämpft gegen Hitler‹, Frankfurt/M. 1984, S. 5-7 und S. 9. Das Buch erschien 1940 zunächst auf Englisch unter dem Titel ›A Mother Fights Hitler‹. Die erste Ausgabe auf Deutsch erschien 1947 im Greifenverlag in Rudolstadt.

Informationen zu Littens Familienhintergrund und zum Felseneckprozess bei Gerhard Baatz: Ein Jurist aus Halle am Kammergericht: Hans Litten (1903-1938). In: Armin Höland/Heiner Lück (Hg.), ›Juristenkarrieren in der preußischen Provinz Sachsen (1919-1945). Lebenswege und Wirkungen‹, Halle/Saale 2004, S. 81–90.

Das Zitat von Annette Wilmes findet sich in ihrem Beitrag: Anwalt für das Recht. Zum 100. Geburtstag von Hans Litten, in: BRAK Magazin, 34(2), 2003, S. 14.

Littens Verhältnis zur KPD skizziert Max Fürst in seinem Buch: ›Gefilte Fisch. Eine Jugend in Königsberg‹, München 1973, S. 206.

Ein Teil von Littens Nachlass findet sich im Bundesarchiv in Berlin-Lichterfelde unter der Signatur SAPMO NY 4011. Band 4 enthält Briefe an die Eltern, Band 7 ein Gedächtnisprotokoll von der Vernehmung Hitlers durch Litten, entstanden sehr wahrscheinlich nach dem 30. Januar 1933. Dort gibt es auch Hinweise auf die Schmähungen gegen Litten.

Zur Vernehmung Hitlers durch Litten ausführlich Carlheinz von Brück: ›Ein Mann, der Hitler in die Enge trieb‹, Berlin (DDR) 1975. Fotos aus diesem Prozess finden sich in dem Buch von Uwe Schaper (Hg.): ›Leo Rosenthal‹, Berlin 2011. Rosenthal war Gerichtsfotograf für den ›Vorwärts‹ in Berlin.

Über den Weg Littens durch die Gefängnisse und Konzentrationslager berichtet Irmgard Litten: ›Eine Mutter kämpft gegen Hitler‹. Der Bericht über den misshandelten Leichnam ihres Sohnes in Dachau findet sich auf S. 233-234.

Der Hinweis auf den in Chemnitz ermordeten Rechtsanwalt Arthur Weiner findet sich bei Jens Kassner: ›Spurensuche Chemnitz. Thematischer Stadtplan 1919-1945‹, S. 65, unter: http://www.jens-kassner.de/.

Zum Denkmal ›Anwälte erinnern‹ im Innenhof des Deutschen Anwalt-Vereins vgl. Nicolas Lührig: Anwaltschaft erinnert mit Mahnmal an Opfer des Nationalsozialismus, in: AnwBl, 57(4), 2007, S. 270-271

Zu Max Alsberg Jürgen Taschke (Hrsg.): ›Max Alsberg – Ausgewählte Schriften‹, Baden-Baden 1992.

Die Ermordung des österreichischen Staatsanwalts Karl Tuppy am 15. November 1939 wird beschrieben im Urteil des Landgerichts Bonn gegen die beiden SS-Unterführer Gustav Sorge und Wilhelm Schubert vom 6. Februar 1959 (LG Bonn, 8 Ks 1/58), in: Sammlung Rüter, Nr. 473, dort S. 473 -60 bis -63

In dem Satz »Es kommt darauf an, ganz gegenwärtig zu sein«, bezieht sich Hannah Arendt auf Karl Jaspers, ›Von der Wahrheit‹, München 1983, S. 25.