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Videoüberwachung von Demonstrationen

EMPIRISCHE BEFUNDE ZU IHRER WIRKUNG

VON PETER ULLRICH

Redaktionelle Vorbemerkung: Das Deutsche Jugendinstitut veröffentlichte jüngst eine Studie, die sich unter anderem mit den Auswirkungen von Videoüberwachung auf die TeilnehmerInnen von Demonstrationen beschäftigt. Darüber hinaus thematisiert der Autor Peter Ullrich auch theoretische Fragen, insbesondere die Anwendbarkeit gouvernementalitätstheoretischer Perspektiven für die Protestforschung. Wir dokumentieren hier Auszüge aus dem Text. Die der Studie zugrunde liegenden Gruppendiskussionen verweisen auf das abschreckende und das eskalierende Potenzial der Videoüberwachung von Versammlungen. Literaturnachweise und Fußnoten wurden größtenteils entfernt und sind im kostenlos verfügbaren Original nachzulesen.(1)

Einleitung und Gegenstand

In den vergangenen Jahren weitete sich das Filmen von Versammlungen, insbesondere von Demonstrationen durch die Polizei immer mehr aus und stellt mittlerweile eine Standardmethode des Protest Policing dar. Dabei sind dieser Entwicklung zunächst keine Änderungen in den eigentlich restriktiven rechtlichen Rahmenbedingungen vorausgegangen. Es scheint sich vielmehr um ein Einschleichen in die polizeiliche Praxis zu handeln. [...] Seit dem 6. September 1989 gibt es im bundesdeutschen Versammlungsgesetz einen Paragrafen, der unter bestimmten Umständen Videoaufzeichnungen von Versammlungen und Demonstrationen erlaubt. [...] Nach dem Versammlungsgesetz (VersG) können Bild- und Tonaufnahmen von der Polizei nur unter der Voraussetzung angefertigt werden, dass tatsächliche Anhaltspunkte für eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung vorliegen (§ 12a Abs. 1 VersG). Bloße Vermutungen rechtfertigen keine Maßnahmen, sondern es wird eine gesicherte Gefahrenprognose vorausgesetzt. In der Polizeipraxis werden die daraus resultierenden hohen Eingriffsschwellen jedoch häufig nicht beachtet. Dies wurde beispielhaft in Urteilen der Verwaltungsgerichte Münster und Berlin deutlich. [...] Neben der schleichenden Verschärfung der Überwachungssituation durch die Polizeipraxis kam es in den vergangenen Jahren zudem auch zu Veränderungen in der Rechtslage. Durch die Föderalismusreform im Jahr 2006 bekamen die Länder die Kompetenz, eigene Landesversammlungsgesetze zu erlassen. Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Bayern machten davon schon Gebrauch. [...] Auch der Bereich der Video-Datenerfassung und -speicherung wurde erheblich erweitert. Ausmaß und Berechenbarkeit der Überwachung haben sich also zuungunsten von Protestierenden verschoben. [...]

Theoretische Perspektiven

Die Polizei als Vertreterin des staatlichen Gewaltmonopols ist [...] eine "Meta-Rahmenbedingung" für Protesthandeln und somit zentraler Konfliktgegner sozialer Bewegungen. Es gab in den meisten westlichen Ländern in den vergangenen Jahren eine Schwerpunktverschiebung innerhalb der Polizeiarbeit von Repression hin zu Prävention und Risikomanagement [...]. Dem entspricht auch ein veränderter Umgang mit Protest. In der Langzeitperspektive wird für verschiedene Länder ein seit den 1960er Jahren zunehmendes Maß an Toleranz gegenüber Protestierenden sowie eine Abnahme an Gewalteinsatz und Repression (escalating force) beobachtet. Wisler spricht von der "Zivilisierung" und "Pazifizierung" des Protest-Policing. [...] Dagegen steht eine zunehmende Konzentration auf Informationsgenerierung, präventives Agieren und Konsensverfahren und andere taming-Strategien, was Winter als "deeskalative Stärke" bezeichnet hat. [...] Dieses kaum mehr trennscharf von repressivem Handeln unterscheidbare Konzept setzt auf immensen gewaltprophylaktischen Druck durch Vorkontrollen, Panzerung/Behelmung, einschließende Begleitung und andere Maßnahmen. [...]
Die Forschung zu Videoüberwachung hat sich bisher nicht mit Protestüberwachung befasst, sondern ihren Schwerpunkt auf die stationäre Videoüberwachung öffentlicher Plätze, Innenstädte, Einkaufzentren u.?Ä. gelegt. Lange stand die Forschung dabei im Zeichen des Panopticonkums, einer von Foucault (1994) begründeten Theorie über Überwachungsinstitutionen, die die Ungleichverteilung von Sehen und Gesehenwerden zum Ausgangspunkt der Erklärung von Ordnung und Disziplin in modernen Gesellschaften (Disziplinargesellschaften) macht. [...] Videoüberwachung auf Demonstrationen lässt sich als eine solche von non-konformem Verhalten abschreckende situative Disziplinierungsstrategie verstehen. Diesbezügliche Wirkungen sind jedoch nicht empirisch erforscht und eine Einengung auf den Panoptismus ist auch nicht befriedigend. [...]
Die wohl wichtigste Erweiterung des Foucault'schen Modells geht noch auf diesen selbst zurück und hat in den 1990er Jahren eine sehr produktive Debatte ausgelöst. Diese beschäftigt sich unter dem Label "Gouvernementalitätsforschung" mit der Ausweitung subtil agierender Kontrollinstitutionen und dahinter stehender Regierungsprogrammatiken im Neoliberalismus oder advanced liberalism. [...] Wenn man dies auf Videoüberwachung bezieht, kommt also nicht nur ihr situativer Disziplinierungscharakter in den Blick, sondern auch die Frage, welche subjektformenden Aspekte der "Arbeit am Selbst" dadurch möglicherweise langfristig initiiert werden. Diese theoretische Perspektive ermöglicht es zudem, die in der Protestforschung meist implizit vorausgesetzte binäre Trennung von Protest und seinen Gegnern ("Macht"/Staat) zu hinterfragen. Solche Prozesse können vielfältigste Wirkungen zeitigen und sind für Videoüberwachung von Versammlungen zu erforschen: Lernprozesse, komplexe Informationsverarbeitungs- und Abwägungsprozesse, Entwicklung von Gegenstrategien, Entstehen von Verunsicherung angesichts unklarer Anforderungen. [...]
Die Annahme, dass Überwachung von der Wahrnehmung der Grundrechte, bspw. Versammlungsfreiheit, abschrecken könne, ist spätestens seit dem Volkszählungsurteil von 1983 Bestandteil vieler richterlicher Entscheidungen. Dass diese Annahme bei aller Plausibilität bisher nicht sozialwissenschaftlich erforscht wurde, ist verwunderlich. [...]

Erste empirische Befunde

Erste Piloterhebungen konnten jedoch in Rahmen eines Forschungsseminars an der Universität Halle gemeinsam mit Studierenden durchge führt werden. In zwei kleinen Fallstudien werden [...] zentrale Ergebnisse der inhaltsanalytischen Auswertung zweier Gruppendiskussionen mit DemonstrationsteilnehmerInnen vorgestellt [...]. Deutlich wird, dass Videoüberwachung als relevantes Phänomen wahrgenommen wird und unterschiedliche - jedoch dominant negative - Einschätzungen erfährt. Die Ablehnung resultiert aus einem starken Gefühl von Ohnmacht und Ausgeliefertsein gegenüber einer Maßnahme, die als unangemessen, ungerecht, oft illegal und vor allem als illegitim empfunden wird, weil sie die Betroffenen stigmatisiert. Beide Gruppendiskussionen zeigen jedoch unterschiedliche Reaktionen auf diese Situation. Während die eine Abschreckungseffekte thematisiert, steht im Zentrum der anderen Diskussion eine durch Kameras verstärkte Aggression, die zu Resistenzverhalten und letztlich einer Ankurbelung der Konfrontation mit der Polizei führt.

Fallstudie 1: Videoüberwachung und Resistenz(2)

POLIZEIWILLKÜR
Die TeilnehmerInnen postulieren unisono, dass Polizeikräfte in ihrem Interesse Recht beugen würden. Dies bezieht sich vor allem auf die Situation von "Gefahr im Verzug", welche das Anfertigen von Bildmaterial legitimiert. Den BeamtInnen wird eine bewusste Nutzziehung aus der vermeintlich unzureichend differenzierten Gesetzesformulierung unterstellt. [...]

REPRESSION
Die DiskussionsteilnehmerInnen interpretieren polizeiliche Videoüberwachung auch als einen Versuch des Staates, die Versammlungsrechte der Demonstrierenden einzuschränken. Die vorgehaltene Kamera solle abschrecken und bestenfalls dafür sorgen, dass manche in Zukunft gänzlich Abstand von der Ausübung der Versammlungsfreiheit nehmen. Unter dem Deckmantel der Prävention entstünden Aufzeichnungen, die einzig und allein dem Bedrängen von Protestierenden dienen sollen. Kameras sind aus dieser Protestierendensicht schlicht "Repressionsmittel". [...]

PROVOKATION & ESKALATION
Aus Sicht der TeilnehmerInnen erwecken PolizeibeamtInnen den Eindruck, sie würden im Verlauf des Demonstrationsgeschehens aktiv Auseinandersetzungen schüren wollen. Viele DemonstrantInnen wissen um die rechtlichen Restriktionen, denen die Aufzeichnung unterliegt, und empfinden es als Provokation, wenn PolizistInnen ohne für die Demonstrierenden nachvollziehbaren Anlass, jedoch mit einer zunehmenden Selbstverständlichkeit Videomaterial anfertigen würden. Entsprechend wird das "provokative Filmen" als Auslöser für Frustration, Aggression und somit aktive Konflikteskalation durch die Polizei gedeutet.
"Ich bin wirklich der Meinung, wenn sich die Bullen anders verhalten würden beziehungsweise an manchen Orten gar nicht auftauchen würden, würden achtzig Prozent oder was weiß ich der Demonstrationen friedlich ablaufen, da würde einfach nichts passieren."
Die geschilderten (politischen) Deutungen des Konflikts wurzeln nicht zuletzt in sehr persönlichen Empfindungen. Besonders hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang Gefühle von Bedrohung, Verunsicherung, Ungerechtigkeitserfahrungen, Ohnmacht und Aggression. [...]

VERUNSICHERUNG
Eng verbunden mit dieser Bedrohung ist eine allgemeine Verunsicherung, insbesondere hinsichtlich zweier Unteraspekte. Zum einen herrscht unter den DemonstrantInnen oft Unklarheit über den Charakter der akuten Situation, was dadurch bedingt ist, dass die Polizei ohne für Demonstrierende ersichtlichen Grund filmt bzw. Einzelne plötzlich und unerwartet mit Kamerafahrzeugen und Dokumentationstrupps konfrontiert werden, die PolizistInnen jedoch nicht bereit sind, Auskunft zu erteilen. Zum anderen besteht Ungewissheit über die Verwendung des Videomaterials."Dadurch, dass mich da irgendjemand anonym abfilmt, fühle ich mich nicht sicherer, sondern eher unsicherer, weil ich einfach nicht weiß, was mit den Daten passiert."
[...] Zwar wird eine Erhöhung der persönlichen Sicherheit durch Videoüberwachung zumindest erwogen, jedoch aufgrund des tiefen Misstrauens gegenüber der Polizei verworfen: "Wenn das halt zu Ausschreitungen kommt, dann hat man ja die Videobeweise, dass man selber nicht beteiligt war und lediglich friedlich seine Bürgerinnenrechte wahrgenommen hat. Allerdings ist halt der Punkt, dass ... äm ... die Polizei die hat schon häufig Videobänder verschwinden lassen oder Teile von Videobändern: ›Oh ja, da mussten wir gerade die Batterie wechseln.‹" [...]

UNGERECHTIGKEIT
[...] Grund für dieses starke Ungerechtigkeitsempfinden ist die Asymmetrie, die ihren Ausdruck nicht zuletzt in der Tatsache findet, dass die PolizistInnen - trotz der gesetzlichen Verpflichtung zum Herausgeben der Dienstnummern - durch "Uniformität" geschützt sind, währenddessen die DemonstrantInnen mehr oder minder der Polizei ausgeliefert seien: "Also man hat ja als Demonstrant oder Demonstrantin das Recht, die Nummer zu erfahren, wo der zugehört und ... äh ... die Bullen müssen ja an sich auch eine Nummer auf dem Rücken prinzipiell tragen. Aber es gibt ja auch diese lustigen Klettdinger, wo man das einfach schnell abkletten kann, dann hat man auch die Nummer von seiner Einheit nicht mehr drauf und, ähm, ich meine, wir wollen ja auch, dass das Gesetz an sich dann sowohl in dem Falle eingehalten wird [...]."

OHNMACHT
Diese als anomisch empfundenen Situationen, in denen die staatlichen Gesetze den Demonstrierenden keinen Schutz zu gewährleisten scheinen, haben mitunter ein Gefühl der Ohnmacht zur Folge. Falls ein Polizist bspw. zu einem unrechtmäßigen Zeitpunkt filmen sollte und die Herausgabe seiner Dienstnummer verweigert, fehlen den DemonstrantInnen die Mittel, sich dagegen zu wehren bzw. denjenigen "Bullen" dafür zu belangen. [...]

AGGRESSION
Ein weiterer mehrmals umschriebener Gefühlszustand, welcher durchaus auch im Zusammenhang mit Ungerechtigkeit und Ohnmacht als auslösender Faktor gesehen werden kann, ist Aggression. Diese bricht in Form von "Tumulte[n]", plötzlich gereizter Stimmung, "Gerangel" oder verbalen Attacken gegenüber filmenden PolizistInnen aus und resultiert meist aus einem Prozess sich wechselseitig verstärkender Irritationen. Perspektivendifferenz und nicht vorhandenes Verständnis zwischen DemonstrantInnen und Polizei erhärtet die Fronten und kann sich auf diese Weise unversehens zu einem gesteigerten Konfliktpotenzial hochschaukeln. Hierbei kann aufseiten der DemonstrationsteilnehmerInnen ein Vergeltungswunsch entstehen. Wird die Kamera zu Unrecht auf eine demonstrierende Person gerichtet, fühlen sich Betroffene dann gerade erst zur "Unruhestiftung" ermutigt. [...]
Die Annahme, dass das Filmen eine disziplinierende Funktion hat und zur Selbstkontrolle bei den DemonstrantInnen führt, hat sich also in der ersten durchgeführten Gruppendiskussion nur in geringem Maße bestätigt. Die situative Verunsicherung tritt zwar wie erwartet ein, jedoch ist die Konsequenz eine andere als die vermutete. Anstatt sich durch die als Symbol von Machtasymmetrie wahrgenommene Kamera einschüchtern zu lassen, fühlen sich Demonstrierende zu Trotz- und Schutzreaktionen veranlasst. Dass die Demonstrierenden ihr Verhalten zügeln, sei genau das Ziel der Polizei und dies gelte es nach Meinung der DiskutantInnen zu verhindern. [...]
Die Kameras fungieren aus Sicht der DiskutantInnen als Symbol und Mittel einseitiger polizeilicher Machtverstärkung, was darin gründet, dass sie sich selbst - angesichts der uniformierten, anonymen und eben auch filmenden Masse an PolizistInnen - als ausgelieferte Individuen betrachten. Allerdings lässt sich infolgedessen trotz zeitweiliger Ohnmachtsgefühle nicht vorrangig eine Akzeptanz der Polizeimacht oder Internalisierung der externen Kontrolle verzeichnen. Die Frustration schürt Aggression und diese mündet in Resistenzverhalten und aktive Konfrontation.

FALLSTUDIE 2: OHNMACHT, UNSICHERHEIT UND ABSCHRECKUNG?(3)

[...] Grundsätzlich wird in der Diskussion insgesamt ein negatives Gefühl gegenüber Videoüberwachung deutlich. Subjektiv wahrgenommen wird eine Situation von Unsicherheit vermittelnder Machtasymmetrie. Dies verdichtet sich in einer Narration einer Diskussionsteilnehmerin. Diese wurde von der Polizei während einer Demonstration einer Straftat (Verunglimpfung staatlicher Symbole) beschuldigt, obwohl sie selbst angibt, an dem Vorgang nicht beteiligt zu sein. Die Polizei habe sie noch vor Ort darüber informiert, dass sie über beweiskräftiges Videomaterial verfüge. Durch diese Aussagen der Polizei wurde bei der Teilnehmerin eine Unsicherheit erzeugt, die sich in den sich anschließenden Gerichtsprozess forttrug. So war es ihr nicht möglich, im Prozess überzeugend aufzutreten; ihr Anwalt riet ihr daher, sich schuldig zu bekennen. Da allerdings während des Prozesses das visuelle Datenmaterial nicht als Beweismittel vorgelegt wurde, ist ihr nicht klar, ob es jemals existiert hat. Selbst wenn kein Beweismaterial existiert hat, ist doch der Ausgang des Prozesses vor Gericht beeinflusst worden.
[...] Das Filmen erscheint den DiskussionsteilnehmerInnen willkürlich, da häufig Videoaufnahmen stattfanden, auch wenn, anders als das Gesetz dies erfordert, aus ihrer Sicht keinerlei konkrete Gefährdung auszumachen war. Mehrere Fälle dieser Art werden geschildert.
Dieses Ubiquitäre und Willkürliche [...] verdichtet sich in der Diskussion im Schlagwort "Datensammelwut". [...] Bedrohlich erscheint die durch das Zusammenführen der Datenerfassungsmethoden mögliche, sehr weitreichende Erfassung einzelner Personen. Es dominiert das Empfinden, ohnmächtig einer ungerechten Situation ausgeliefert zu sein.

VERWIRRUNG, OHNMACHT UND RÜCKZUG
Insgesamt verwirrt der Umgang der Polizei mit Videoüberwachung die Diskussionsteilnehmenden. Diese Situation wird auch als subjektive Unsicherheit thematisiert, die daraus resultiert, dass überall Kameras wahrgenommen werden, aber nicht deutlich wird, ob diese gerade aufnehmen oder nicht und ebenso wenig klar ist, wie und wo das Datenmaterial gespeichert wird. Entscheidungen der Polizei sind für die TeilnehmerInnen oft nicht verständlich. Es wird aufgrund der Undurchschaubarkeit von Polizeiverhalten und der Machtlosigkeit gegenüber der Polizei ein Gefühl der Ohnmacht deutlich. Zwar besteht die Möglichkeit der späteren Klage vor Gericht - und dies ist den mit zum Teil sehr detaillierten Rechtsvorstellungen bewährten DiskutantInnen durchaus bewusst -, doch hilft ihnen dies nicht in der konkreten Situation auf der Demonstration. Ein anschließender Gerichtsprozess, z. B. mit dem Ziel der Löschung erhobener Daten, wird als zu kostenintensiv, langwierig und risikobehaftet beschrieben.
Aus der weiten Verbreitung von Demonstrationsvideoüberwachung resultiert als eine Folge der Rückzug aus bestimmten Formen des Engagements. Die Gefahr, erkennungsdienstlich behandelt oder gefilmt zu werden (es werden neben der Polizei auch Neonazis als Bildersammler genannt), so berichten mehrere DiskussionsteilnehmerInnen aus ihrem Umfeld, führt bei einigen zum Unwillen, genehmigte Kundgebungen zu besuchen und veranlasst sie, auf "ungefährlichere" Aktionsformen auszuweichen (als nicht bedrohlich wird das Verteilen von Flugblättern genannt). Doch es werden auch Ausweichstrategien benannt, wie das out-of-control-Prinzip. [...]

AMBIVALENZEN DER BEWERTUNG
[...] Diese Ablehnung [der Videoüberwachung] bezieht sich in der vorliegenden Diskussion jedoch in erster Linie auf die Art der Anwendung von Videoüberwachung. Die TeilnehmerInnen schilderten mehrere Situationen, in denen sie von den PolizistInnen, welche filmten, ein anderes Verhalten erwartet hätten. In einer werden von einer DemonstrantInnen-Gruppe Flaschen auf andere DemonstrantInnen geworfen. Anstatt einzugreifen und das Flaschenwerfen zu unterbinden, filmte die Polizei nur weiter. Diese Schilderung verdeutlicht, dass die Videoaufnahmen nicht immer grundsätzlich als etwas Negatives angesehen werden, sondern dass vor allem die Handhabung als falsch gesehen wird. Die falschen Personen werden gefilmt oder es wird nicht gefilmt, obwohl eine zu dokumentierende Straftat stattfindet.
Dabei wird die ordnungslogische Perspektive der Polizei zum Teil direkt übernommen, wie in folgendem Beispiel: "Da hatten wir ne (...) stationäre Kundgebung, das heißt es ist och ganz einfach zu überwachen. Da stand och Polizei, das heißt man hätte eben nich filmen müssen, nur um etwas zu überwachen, weil es eben nicht dynamisch war oder so, sondern die Leute standen wirklich einfach nur da. Ähm, der Film wurde dann gefilmt."
Wäre eine "dynamische" Situation vorhanden, dies legt die Aussage nahe, wäre Überwachung eventuell auch gerechtfertigt. Im gleichen Deutungsmuster wird auch eine Demonstration einiger "Damen" (die als friedliche und demonstrationsunerfahrene Bürgerinnen beschrieben werden) gegen Jugendhilfekürzungen als absolut unangemessen überwacht geschildert. Auch hier zeigt sich klar: Nicht zuerst bzw. nicht nur die Überwachung oder der mit dem Präventivansatz verbundene Generalverdacht, sondern das Gefühl ihrer im rechtlichen Rahmen ungerechtfertigten Anwendung wird als Skandal empfunden. [...]Für die Polizei stellen die Videoaufnahmen dagegen nach Ansicht der DiskussionsteilnehmerInnen eine effiziente Beweismöglichkeit dar, von der TeilnehmerInnen nicht profitieren können. Eine Teilnehmerin schildert, dass sie sich im Anschluss einer Demonstration auf eine Polizeidienststelle begab, um eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Polizisten einzureichen und abgewiesen wurde, da auf dem auf der Demonstration erstellten Videomaterial keine Beweise für das Vergehen des Polizisten zu sehen seien.
Die Videoüberwachung von Demonstrationen, dies lehrt uns die vorliegende Gruppendiskussion, ist ein wichtiges Thema für die Protestierenden. Das Phänomen breitet sich nach ihrer Wahrnehmung aus und dies wird klar negativ bewertet. Die Ablehnung resultiert aus der generellen Wahrnehmung der Überwachungssituation und aus konkreten Erlebnissen in dieser sowie mit Überwachungsfolgen. Kennzeichnend sind generelle Verunsicherung, in der realen und subjektiv wahrgenommenen Machtasymmetrie gründende Ohnmachtsgefühle und nicht zuletzt ein starkes Gefühl ungerechtfertigt in den Fokus der Überwachung zu geraten, die auf dieser Ebene gar nicht grundsätzlich delegitimiert wird. Die abschreckende Wirkung unter anderem von Videoüberwachung auf die Demonstrierenden ist gegeben, zum Teil im Sinne einer Kontrollinternalisierung, zum Teil im Sinne einer Strategieadaption. [...]

Peter Ullrich, Dr. phil. Dr. rer. med., war 2010/2011 Forschungsstipendiat am Deutschen Jugendinstitut in Halle. Er arbeitet derzeit am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung in der Projektgruppe "Zivilengagement".

Fußnoten

(1) Peter Ullrich: Gesundheitsdiskurse und Sozialkritik - Videoüberwachung von Demonstrationen. Zwei Studien zur gegenwärtigen Regierung von sozialen Bewegungen und Protest. Deutsches Jugendinstitut, München 2012. Download: http://www.dji.de/bibs/9_14638_Videoueberwachung_Ullrich_2012.pdf

(2) Die Gruppendiskussion wurde von Victoria Helbig und Stefan Paschke im Rahmen des Seminars "Methoden der qualitativen Sozialforschung am Beispiel von Forschungen zu Videoüberwachung auf Demonstrationen" im WS 2010/2011 unter Leitung von Dr. Peter Ullrich an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg am Institut für Soziologie durchgeführt. Die folgenden Zitate geben die Aussagen der TeilnehmerInnen der Studie wieder.

(3) Die Studie wurde gemeinsam mit Hannah Schwarzbach und Katja Hölzke-Miosga im Rahmen des o. g. Seminars durchgeführt.