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FACHLEHRGANG STRAFVERTEIDIGUNG 2013 IN HAMBURG

Kurs in sieben Bausteinen zum Erwerb besonderer Kenntnisse gem. §§ 4, 13 FAO

Der Fachlehrgang bietet eine über § 13 FAO thematisch und deshalb auch zeitlich hinausgehende Ausbildung zur Strafverteidigung an, die nicht nur Rechtskenntnisse, sondern vor allem eigenständige Handlungskompetenz, die Ausbildung von berufspraktischer Fantasie sowie Eigenständigkeit und Selbstbewusstsein gegenüber den anderen Verfahrensbeteiligten fördert. Freiheitsentziehende oder -einschränkende Maßnahmen finden vor allem, aber nicht allein im Strafverfahren, sondern zunehmend auch im präventivpolizeilichen Rahmen statt. Deshalb wird eine über den Fächerkanon des § 13 FAO hinausgehende Ausbildung des Strafverteidigers geboten.

Der RAV unterbreitet mit seinem Lehrgangskonzept daher die Option eines 7. Wochenendbausteines und bietet ein erweitertes Kursangebot von 140 Zeitstunden, das über vergleichbare Angebote hinausgeht. Weil für die Erlangung theoretischer Kenntnisse nach § 13 FAO schon die Teilnahme an 120 Zeitstunden ausreicht, können eventuelle Versäumnisse im Einzelfall durch die Teilnahme an den zusätzlichen Kurstagen ausgeglichen werden.

Das ausführliche Konzept sendet die Geschäftsstelle zu.

TERMINE

Seminarzeiten an allen Tagen von 9 bis 18 Uhr

Kurs I:     25.01. bis 27.01.2013
Kurs II:    15.02. bis 17.02.2013
Kurs III:   12.04. bis 14.04.2013
Kurs IV:   19.04. bis 21.04.2013
Kurs V:    24.05. bis 26.05.2013
Kurs VI:   31.05. bis 02.06.2013
Kurs VII:  07.06. bis 09.06.2013

KLAUSUREN

Es werden drei Klausuren von je fünf Stunden geschrieben. Es besteht die Möglichkeit, die drei Klausuren am Heimatort zu schreiben, soweit dort Referenten oder Vorstandsmitglieder die Aufsicht führen.
Im Rahmen des Kurses wird eine 4. Klausur für Nachschreiber vorgehalten. TeilnehmerInnen, die weitere Klausuren schreiben müssen, räumen wir die Möglichkeit ein, diese in einem folgenden RAV-Lehrgang Strafverteidigung zu schreiben.

ANMELDUNG

Zahl der Teilnehmenden: mindestens 25, maximal 35.
Der Lehrgang kann nur insgesamt belegt werden. Bei unvorhergesehener Verhinderung räumen wir Ihnen die Möglichkeit ein, am nächsten RAV-Lehrgang Strafverteidigung teilzunehmen. Die Anmeldung erfolgt über die Geschäftsstelle des RAV.

TEILNAHMEBEITRÄGE

1.500 € für Berufsanfänger bis zwei Jahre Zulassung und RAV-Mitgliedschaft (zzgl. gesetzl. MwSt)
1.700 € für RAV-Mitglieder (zzgl. gesetzl. MwSt)
1.950 € für Nichtmitglieder (zzgl. gesetzl. MwSt)
Die Teilnahme an den Klausuren ist im Lehrgangsbeitrag enthalten. Die Gebühren sind spätestens 14 Tage vor Lehrgangs­beginn zu zahlen. Ratenzahlung möglich!

VERANSTALTUNGSORT

AGIJ e.V.
Thedestraße 99
22767 Hamburg

REFERENTINNEN UND REFERENTEN DER VORJAHRE

RAin Christina Clemm, Berlin
RA Olaf Franke, Berlin
RA Armin Golzem, Frankfurt
RA Ralph Gübner, Kiel
RAin Gabriele Heinecke, Hamburg
RA Sönke Hilbrans, Berlin
RA Hannes Honecker, Berlin
RA Thomas Jung, Kiel
RA Ulrich v. Klinggräff, Berlin
RA Martin Lemke, Hamburg
RA Dr. Helmut Pollähne, Bremen
RA Wolf Dieter Reinhard, Hamburg
RA Dr. Torsten Schaefer, LL.M., München
RA Sebastian Scharmer, Berlin
RA Arne Timmermann, Hamburg
RA Klaus-Ulrich Ventzke, Hamburg
RA Dr. Bernd Wagner, Hamburg
RA Dr. Matthias Zieger, Berlin