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Editorial 107

Mit dem »Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013« (Bundestagsdrucksache 17/10000) wollte die Bundesregierung Vereinen, die in Verfassungsschutzberichten als »extremistisch« aufgeführt sind, automatisch ihre Gemeinnützigkeit und damit ihre steuerliche Vergünstigung entziehen. Dieser Automatismus sollte durch die Streichung des Wortes »widerlegbar« in § 51 Abs. 3 S. 2 AO ausgelöst werden. Nach der geltenden Gesetzeslage ist es Betroffenen und Finanzämtern möglich gewesen, Mutmaßungen und Behauptungen des Inlandsgeheimdienstes noch im Verwaltungsverfahren entgegenzutreten. Nach den Vorstellungen des Bundesfinanzministeriums sollte den Finanzbehörden die Möglichkeit, im Rahmen einer Anhörung des Betroffenen eine abweichende Entscheidung zu treffen, genommen werden und die Vereine und Körperschaften stattdessen auf einen – in der Regel langwierigen und daher auch existenzbedrohenden – Klageweg verwiesen werden.

Dieser Gesetzesvorschlag mutet absurd an. In einer Zeit, in der der Inlandsgeheimdienst aufgrund des Bekanntwerdens der neonazistisch-terroristischen Organisation Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) in seiner größten Legitimitätskrise steckt, soll ihm die Möglichkeit gegeben werden, über die Gemeinnützigkeit und damit über die Existenz von Vereinen und Körperschaften zu entscheiden.

Wie schnell man in einem Verfassungsschutzbericht als »extremistisch« gelistet werden kann, zeigen Fälle aus Brandenburg. Der Potsdamer Inlandsgeheimdienst führte in seinem Verfassungsschutzbericht 2011 das Jugendwohnprojekt »Mittendrin« in Neuruppin und das Jugendprojekt »Horte« in Straußberg auf; beides Orte alternativer Jugend- und Kulturarbeit und wichtige Institutionen für den Aufbau und Stärkung einer Zivilgesellschaft und einer nicht-rechten Jugendkultur. Die Begründungen waren zwar an den Haaren herbeigezogen; die Folgen der stigmatisierenden Listung aber schwerwiegend. Das zuständige Finanzamt startete eine Überprüfung der Gemeinnützigkeit, potenzielle Kooperationspartner zogen sich zurück. Erst durch einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Potsdam konnte eine Schwärzung der entsprechenden Stellen im Verfassungsschutzbericht erreicht werden. Langwieriger war das Verfahren der »Antifaschistischen Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München« (a.i.d.a. e. V.), die erst nach jahrelangem Rechtsstreit erreichen konnte, dass die sie betreffenden Stellen in den Bayerischen Verfassungsschutzberichten 2009, 2010 und 2011 geschwärzt wurden.

Gegen diese Pläne der Bundesregierung regte sich erfreulicherweise reger Protest. Einem unter Federführung von Robin Wood und attac initiierten Offenen Brief an alle Bundestagsabgeordneten, mit dem sich gegen die Gesetzes Änderung gewandt und die Abschaffung des entsprechenden Satzes in der Abgabenordnung gefordert wurde, schlossen sich 161 Organisationen an, unter anderem auch der RAV. Das RAV-Mitglied Volker Eick veröffentlichte in der Reihe »Standpunkte« der Rosa-Luxemburg-Stiftung (10/2012) eine scharfe Kritik an dem Gesetzesvorschlag. Auch fand anlässlich der Anhörung im Finanzausschuss am 26. September 2012, zu der auch RAV-Vorstandsmitglied Sönke Hilbrans als Sachverständiger geladen worden ist, eine gelungene Aktion vor dem Bundestag statt. Der Protest hat sich gelohnt. Am 20. Oktober meldeten verschiedene Nachrichtenagenturen, dass die Gesetzesänderung endgültig vom Tisch ist. Als nächster Schritt sollte endlich die Extremismusklausel abgeschafft werden.

Mit dem Treiben der Verfassungsschutzbehörden beschäftigt sich auch der Beitrag von Heike Kleffner "Verharmlosen, Ignorieren und Verschweigen" in diesem Heft, der den Umgang der staatlichen Behörden im Zusammenhang mit dem NSU beleuchtet. Unter der Überschrift "Frankfurt am Main im Ausnahmezustand" schildert Peer Stolle seine Erfahrung, die er als Mitglied des Anwaltsnotdienstes bei den Blockupy-Protesten im Mai 2012 in der Bankenmetropole sammeln musste. Mit den Auswirkungen des Einsatzes von Videoüberwachung auf TeilnehmerInnen von Demonstrationen setzt sich der Beitrag von Peter Ullrich auseinander. Zudem wirft Volker Eick einen Blick auf den zunehmenden Einsatz von Drohnen und Katharina Gamm berichtet über eine Prozessbeobachtung des RAV in Bilbao bei einem Verfahren gegen Beschuldigte aus Deutschland.

Mit zwei Beiträgen erinnern wir außerdem anlässlich seines 20. Todestags an Werner Holtfort. Werner Holtfort, Rechtsanwalt und Notar, war "Gründungsvater" des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV); durch seine vielfältige rechtspolitische Tätigkeit und sein persönliches Wirken brachte er viele Anwältinnen und Anwälte dazu, über den Tellerrand der reinen Juristerei hinauszublicken und sich ihrer Rolle und gesellschaftlichen Verantwortung als berufene und unabhängige Interessenvertreter der sozial Schwachen, der politisch Ausgegrenzten und der gesellschaftlich Geächteten bewusst zu werden und sich als Verfechter der freien Advokatur nicht von staatlicher Autorität blenden oder gar vereinnahmen zu lassen. Eine Stiftung unter seinem Namen führt dieses Vermächtnis fort.