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Anwaltsnummer als Schuldindiz

EINE RAV-DELEGATION BEOBACHTETE DEN PROZEß GEGEN ZWEI DEUTSCHE IN BILBAO

VON KATHARINA GAMM

F. W. und R. H. wurden im Zusammenhang mit Protesten anlässlich der Räumung eines besetzten Zentrums - dem KUKUTZA II in Bilbao - am späten Abend des 21. Septembers 2011 von zwei Zivilbeamten festgenommen. Der Vorwurf: Sie sollen gegen 18 Uhr in der Gordorniz Kalea einen Müllcontainer in Brand gesetzt haben. Die zuständige Ermittlungsrichterin erließ Haftbefehl. Dabei stützte sie sich auf die Beobachtungen der Zivilbeamten und den Umstand, dass die Beschuldigten mit Edding die Telefonnummer des Rechtsanwalts Iñaki Carro auf dem Arm notiert hatten.
Nach zehn Tagen in Untersuchungshaft wurden die beiden gegen Zahlung einer Kaution entlassen. Im Januar 2012 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Sachbeschädigung an öffentlichen Gütern und Landfriedensbruch und forderte eine Haftstrafe von insgesamt 3,5 Jahren. Das Gericht ließ die Anklage zu. Die von der Verteidigung beantragte Anhörung von Alibizeugen lehnte es mit der Begründung ab, auf deren Aussagen käme es nicht an. (Das Gericht revidierte die Entscheidung nach einer Beschwerde der Verteidigung.) Den beiden Angeklagten wurde zu keinem Zeitpunkt eine ins Deutsche übersetzte Anklageschrift vorgelegt. Aufgrund dieser Umstände entschied sich der RAV, den Prozess durch den Rechtsanwalt Temba Hoch (Bremen) und die Rechtsanwältin Katharina Gamm (Berlin) beobachten zu lassen.

AKTIVITÄTEN IM VORFELD DES PROZESSES

Im Vorfeld haben wir das Gericht, die deutsche Botschaft in Madrid und den Honorarkonsul in Bilbao, Horst José Boogen Heudorf, von der Prozessbeobachtung durch den RAV in Kenntnis gesetzt. Die deutsche Botschaft sah für eine eigene Prozessbeobachtung keinen Anlass, da keine Zweifel daran bestünden, dass die Angeklagten einen fairen und rechtsstaatlichen Prozess erwarten.
Eine telefonische Nachfrage beim Gericht bestätigte den Eingang unseres Ankündigungsschreibens (es wurde - was die Verteidigung überraschte - zu den Prozessakten genommen, sodass die Vorsitzende Richterin Kenntnis von unserer Anwesenheit hatte). Ein von uns angeregtes Treffen mit dem Gericht kam nicht zustande, da wir keine Verfahrensbeteiligten seien.
Wir trafen uns mehrmals mit den beiden Rechtsanwälten Iñaki Carro und Carlos Alonso, der im Prozess als einziger Verteidiger auftrat. Auf Anregung der Verteidiger nahmen wir Kontakt zur Rechtsanwaltskammer von Bilbao auf. Der zuständige Rechtsanwalt Esteban Umerez Argaia sicherte zu, dass die Rechtsanwaltskammer aktiv werden würde, falls sich ein Urteil auf die auf den Armen notierte Telefonnummer eines Verteidigers stützen sollte.
Pressearbeit fand in Form einer Pressemitteilung (übersetzt ins Spanische und ins Baskische), der Teilnahme an einer Pressekonferenz am Tag vor dem Prozess in Bilbao und einigen Interviews mit vorwiegend baskischen Medien statt. In den deutschen Medien wurde in der Jungen Welt, dem Neuen Deutschland und in dem freien Radio Radio Dreiecksland über das Verfahren berichtet.

DER PROZESS ENDETE MIT EINEM FREISPRUCH

Die beiden Angeklagten bestritten den Vorwurf. Sie gaben an, zwar vormittags in Bilbao gewesen zu sein, dann aber in das 30 Kilometer entfernte Bakio gefahren zu sein. Erst gegen 18:30 Uhr seien sie im Auto zu einem Konzert nach Bilbao zurückgekehrt. Vier Zeugen bestätigten, die beiden um 18 Uhr noch in Bakio gesehen zu haben.
Die beiden zivilen Tatbeobachter, die anonym nur unter Angabe ihrer Dienstnummer aussagten, schilderten, um 18:15 Uhr vier vermummte Personen beobachtet zu haben, die Container auf die Straße zogen, umstürzten und anschließend mit einer Flüssigkeit in Brand setzten. Sie waren sich sicher, dass sie zwei dieser Täter festgenommen hatten. Eine Verwechslung schlossen sie aus. An die etwa vierstündige Beobachtungszeit, die aufgrund schriftlicher Aussagen aus der Tatnacht feststand, hatten die beiden keinerlei Erinnerungen mehr.
Entlastend wirkte sich der durch die Verteidigung eingeführte Bericht der Feuerwehr aus. Dort war ein Brand in der Gordorniz Kalea nicht um 18:15 Uhr, sondern erst um 22:14 Uhr gemeldet worden war. Aufgrund der Aussage eines Beamten der Stadtverwaltung, die als Geschädigte am Prozess beteiligt war, war ausgeschlossen, dass es mehrfach gebrannt hatte, da nur eine einzige Beschädigung von Müllcontainern in der Straße dokumentiert worden war und darüber hinausgehende Schäden ausgeschlossen wurden. Somit ist zweifelhaft, ob die von den Beamten beobachteten Handlungen zur angegebenen Uhrzeit überhaupt stattgefunden haben.
Der Staatsanwalt forderte dennoch eine Verurteilung zu einer 3,5-jährigen Haftstrafen und beurteilte in seinem Plädoyer die auf dem Arm notierte Telefonnummer erneut als Schuldindiz.
Die Verfahrensführung der Vorsitzenden Richterin war fair und nicht zu beanstanden, wobei dem Gericht im spanischen Strafprozess ohnehin eine eher passive Rolle zusteht.
Das Urteil erging zwei Wochen nach dem Prozess im schriftlichen Verfahren und sprach die beiden Angeklagten frei. Im Wesentlichen werden die Aussagen der beiden Zivilbeamten nicht für ausreichend belastbar erachtet, um hierauf eine Verurteilung zu stützen. Das Urteil ist seit Mitte Juli 2012 rechtskräftig.

DIE BEOBACHTUNG WAR EIN ERFOLG

Bezüglich des Ablaufs des Gerichtsverfahrens lässt sich aus Sicht der Beobachterinnen die nicht ausreichende Übersetzung der Hauptverhandlung und der Anklageschrift für die beiden Angeklagten bemängeln. Von der Verteidigung wurde dies mit Einverständnis der Angeklagten allerdings nicht beanstandet.
Bedenklich erscheint die vom Staatsanwalt beantragte Höhe der Haftstrafe (3,5 Jahre). Allerdings handelt es sich hierbei um eine im Baskenland bei solchen Tatvorwürfen übliche - wenn nicht sogar eher moderate - Strafe. Von der Verteidigung wurde anfangs befürchtet, dass in dem beobachteten Verfahren eine Anklage wegen Terrorismus erhoben werde, da dies bei politischen Verfahren eine übliche Praxis sei.
Die Codierung von Polizeibeamten ist im Baskenland so weit verbreitet, dass dieser Umstand nicht durch die Verteidigung thematisiert wurde.
Im Wesentlichen ist der Freispruch der beiden Angeklagten Ergebnis der exzellenten Verteidigung durch den baskischen Kollegen Carlos Alonso.
Einen Wert hatte die Beobachtung vor allem für die beiden Angeklagten und deren Angehörige, die von der Übersetzungsleistung der Prozessbeobachterinnen profitierten und dadurch den Eindruck hatten, nicht völlig allein gelassen zu sein.
Inwieweit die erfolgte Öffentlichkeitsarbeit und die Anwesenheit der Prozessbeobachterinnen zum Freispruch geführt haben, lässt sich schwer nachvollziehen. Auffallend war, dass bei einem Anruf beim Gericht im Vorfeld des Prozesses der Beamte am Telefon sofort wusste, um welches Verfahren es ging, und sich sehr distanziert verhielt. Interessant war die Einschätzung der spanischen KollegenInnen, die der Meinung waren, das Gericht empfände eine Beobachtung als Affront, da die Unabhängigkeit der spanischen Justiz und die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards außer Frage stünden. Sie waren daher auch nicht davon überrascht, dass das Gericht sich uns gegenüber nicht zu dem Verfahren äußern wollte. Die internationale Beobachtung von Prozessen bei einem Einzelrichter ist in Bilbao eher ungewöhnlich. Es ist also davon auszugehen, dass unsere Anwesenheit zumindest einen gewissen Eindruck auf die RichterInnen hinterlassen hat.
Im Falle einer Verurteilung wäre es möglich gewesen, durch die im Vorfeld geknüpften Kontakte (Presse und Rechtsanwaltskammer in Bilbao, mit Einschränkungen zur deutschen Botschaft und zum Honorarkonsul) vonseiten des RAV zu intervenieren.
Die Verteidigung erhofft sich vom positiven Prozessausgang und der ungewöhnlichen großen medialen Beachtung (die der Prozess auch aufgrund unserer Beobachtung erfahren hat) eine positive Auswirkung auf die zahlreichen noch ausstehenden Verfahren im Zusammenhang mit der Räumung des KUKUTZA, sodass die Beobachtung als Erfolg bewertet werden kann.

Katharina Gamm ist Rechtsanwältin in Berlin mit dem Schwerpunkt Strafrecht.