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Editorial

Während des Neonaziaufmarsches anlässlich der Bombardierung der Stadt im Zweiten Weltkrieg kommentierte  Wolfgang Thierse den Polizeieinsatz im Februar in Dresden mit den Worten: »Das ist sächsische Demokratie. (...) Die Polizei ist ... vollauf damit beschäftigt, die Neonazis zu schützen.« Mit dieser Äußerung bezog sich der Bundestagsvizepräsident auf das von der Dresdner Versammlungsbehörde erlassene weiträumige Versammlungsverbot für zivilgesellschaftliche, demokratische und antifaschistische Kräfte für die gesamte Altstädter Seite Dresdens, die für den Aufmarsch der extremen Rechten reserviert worden war. Das Vorgehen der Dresdner Stadtverwaltung, keinen Protest in Hör- und Sichtweite der Neonaziversammlung zuzulassen, hat mittlerweile ebenso Tradition wie die Missachtung dieses zutiefst undemokratischen Versammlungsverbotes durch Tausende von GegendemonstrantInnen.

Die im Nachgang erfolgte Repression zivilgesellschaftlichen und antifaschistischen Engagements hat eine ungeahnte Quantität und Qualität erreicht, die wir zum Anlass nehmen, die sächsischen Vorgänge genauer unter die Lupe zu nehmen. Mit dem Satz »Wer in Palermo gegen die Mafia ermitteln will, muss einen breiten Ermittlungsansatz wählen«, bemüht der Sprecher der Dresdner Staatsanwalt Lorenz Haase die italienische Mafia als Vergleich für die Proteste gegen Neonaziaufmärsche. Damit verteidigte er die umstrittene Funkzellenabfrage im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen im Februar. Erst im Sommer war durch einen Zufallsfund in den Akten eines angeklagten Blockierers herausgekommen, dass durch eine großflächige Funkzellenabfrage die Namen von 40.000 DemonstrantInnen und AnwohnerInnen ermittelt wurden.

Die Funkzellenabfrage ist nur ein Aspekt der von Verhältnismäßigkeit und Bürgerrechten entgrenzten Repression gegen engagierte BürgerInnen, die sich in Dresden den Neonazis in den Weg gestellt haben. Die Liste ist lang: Einsatz von Drohnen und Pepperballpistolen, Wasserwerfereinsatz bei Minusgraden, Ermittlung nach §129 StGB und die politisch motivierte Aufhebung der Immunität von Fraktionsvorsitzenden der Linkspartei. Jüngst wurde die Rechtswidrigkeit einer martialischen Razzia in den Räumen der Partei am Abend des 19. Februar 2011 festgestellt. Die in Sachsen angewendeten Repressionsmaßnahmen könnten dabei Präzedenzcharakter für den Umgang mit anderen Demonstrationen haben und bestehende Maßstäbe verschieben.

Angesicht dieser Entwicklung widmet sich die aktuelle Ausgabe #106 des Infobriefs dem Schwerpunktthema »Sächsische Demokratie«. Einen Überblick über die aktuelle Kriminalisierung bürgerschaftlichen Engagements in Sachsen, die auch vor Pfarrern nicht haltmacht, geben Grit Hanneforth und Friedemann Bringt vom Kulturbüro Sachsen e. V. Das Kulturbüro Sachsen engagiert sich seit Jahren gegen Rechtsextremismus und gehört zu dem Vorbereitungskreis, der die Proteste gegen die alljährlich anlässlich der Bombardierung Dresdens stattfindenden Naziaufmärsche im Februar organisiert. Jüngst musste der Verein selbst erfahren, welchen engen Grenzen bürgerschaftlichem und antifaschistischem Engagement in Sachsen gesetzt werden. Dass Grit Hanneforth neben einem Vertreter der Interventionistischen Linken (IL) im Oktober 2011 in Dresden auf einem Podium sprach, nahm die sächsische NPD zum Anlass, dies im Rahmen einer Kleinen Anfrage zum Thema zu machen. In der Folge zogen sich VertreterInnen des Landeskriminalamtes Sachsen aus dem Beirat des Kulturbüros zurück, weil eine Zusammenarbeit mit »Extremisten« nicht zu tolerieren sei. Kürzungen von Fördermitteln sind zu erwarten. Mit den Blüten, die die sogenannte Extremismusklausel mittlerweile treibt, befasst sich der Beitrag von Heike Kleffner. Gerade in Sachsen werden EmpfängerInnen von Fördermitteln nicht nur gezwungen, diese undemokratische Klausel zu unterschreiben. Preise für demokratisches Engagement werden mittlerweile fast nur noch an Projekte verliehen, die mittel- oder unmittelbar von der sächsischen CDU ausgewählt worden sind.

All diese Vorgänge haben wir zum Anlass genommen, die »sächsischen Zustände« zum Thema unserer am 25. November 2011 stattfindenden Mitgliederversammlung in Berlin zu machen, wozu wir Sie alle recht herzlich einladen. Ziel soll es sein, politische und bürgerrechtliche Wege zu finden, um »Licht ins sächsische Dunkel« zu bringen. Dieser Infobrief soll auch als Einstimmung und Vorbereitung für die Mitgliederversammlung dienen.

Rechtswidrige Gewaltanwendung durch PolizeibeamtInnen ist keine Ausnahmeerscheinung, sondern ein alltägliches Phänomen. Den jährlich mehr als 1.600 Strafanzeigen gegen PolizistInnen steht ein mutmaßlich sehr großes Dunkelfeld gegenüber. Betroffene verzichten angesichts der geringen Erfolgsaussichten und der Gefahr von Gegenanzeigen zumeist auf eine Strafanzeige. Selbst wenn die Betroffenen Anzeigen erstatten, werden 95-98 Prozent der Verfahren eingestellt. Einschlägige Verurteilungen finden sich nur in Einzelfällen. Dass die Ausübung staatlicher Macht und Gewalt durch die Polizei wirksamer kontrolliert werden muss, ist angesichts dessen evident.

Wie eine Kontrolle aussehen kann, dazu sollte eine Veranstaltung zum Thema »Unabhängige Untersuchungsinstanzen als Mittel gegen Polizei­übergriffe« im Mai 2011 in Berlin einen Beitrag leisten. Neben einem Veranstaltungsbericht von Peer Stolle dokumentieren wir in diesem Heft eine schriftliche Abfassung des Beitrages von Norbert Pütter, der die verschiedenen Regelungen von Kommissionen weltweit vergleichend untersucht und davon ausgehend Kriterien entwickelt hat, die auch für die deutsche Diskussion fruchtbar sein können.

In diesem Heft findet sich weiter ein Artikel von Andreas Blechschmidt aus Hamburg, der von einem Strafverfahren berichtet, in dem polizeiliche Tatbeobachter, also speziell ausgebildete Beamte einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE), als Zeugen vor Gericht ausgesagt haben. Vielen KollegInnen des RAV ist die Problematik bekannt, in Strafverfahren mit Aussagen von PolizeibeamtInnen konfrontiert zu sein, die nicht so ganz dem tatsächlichen Geschehensablauf entsprechen. An dieser Stelle sei beispielhaft auf die Artikel im Infobrief  #104 verwiesen. In dem hiesigen Fall führten diese Aussagen allerdings zu einer überraschenden Wende.Die in den letzten Jahren überall zum Einsatz kommenden BFE-Einheiten sind Ausdruck einer sich wandelnden Polizeiarbeit.

Neuerungen gibt es nicht nur in den Einsatzkonzepten, auch neue Einsatzmittel finden Einzug in den polizeilichen Alltag. Ob Teaser, Pfefferspray oder akustische sogenannte less-lethal weapons, sie gehören inzwischen zum Standardrepertoire der Polizei. Einen Überblick über Geschichte, Entwicklung und Einsatz dieser Polizeitechnologien gibt Volker Eick. Bei diesem Überblick handelt es sich um eine gekürzte Fassung eines Beitrages, der im nächsten Heft der Kritischen Justiz erscheinen wird.

Welche Auswirkungen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Versammlungsfreiheit auf dem Frankfurter Flughafen für weitere privatisierte und/oder halb-privatisierte Orte haben wird, diskutiert Steffen Kommer.

Last but not least berichtet Franziska Nedelmann von dem Verfahren gegen Pinar Selek in Istanbul, das sie als Mitglied einer RAV-Delegation im Februar beobachtet hat.

Die Redaktion

Martin Beck, Carsten Gericke, Hannes Honecker, Peer Stolle