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»Sozialismus muss machbar sein«

Ein Gespräch mit Heinrich Hannover
Geführt von Claudia Krieg

Herr Hannover, was war der Anlass für Ihr jüngst erschienenes Buch »Reden vor Gericht. Plädoyers in Text und Ton« (1)?

Im ersten meiner Bücher (2) konnte ich die Plädoyers nur andeuten. Um in die Fälle weiter einzudringen, ist es jedoch wichtig, die Plädoyers zu kennen. Es ist möglicherweise von Interesse zu sehen, wie ein Anwalt ein Plädoyer aufbaut und gestaltet. Den Anlass dafür, im Gerichtssaal aufzuzeichnen, gab der Umstand, dass ich bei politischen Prozessen regelmäßig Ehrengerichtsverfahren bekommen habe, bei denen dann der Inhalt meiner Plädoyers polemisch verkürzt und oft falsch zitiert wurde. Um mich davor zu schützen, habe ich dann jeweils bei Gericht beantragt, mein Plädoyer aufnehmen zu dürfen, was auch in der Regel gestattet wurde. So habe ich im Laufe der Zeit eine recht umfangreiche Sammlung von Tonaufnahmen zusammenstellen können, die jetzt beim Deutschen Rundfunkarchiv in Frankfurt archiviert sind. Der erste Prozess war der gegen Lorenz Knorr im Jahr 1964.

Wie kam es zur Auswahl der im Buch versammelten 17 Fälle?

Ich wollte einen Querschnitt durch die Prozesse geben, die ich als Anwalt vertreten habe und zwar sowohl im Bereich der politischen Justiz als auch im Bereich der Kriminaljustiz. Ich habe die Auswahl getroffen und dann geschaut, zu welchen Prozessen Tonaufnahmen vorliegen, die dann für die CD hinzugefügt werden konnten.

Wollten Sie mit dem Buch auch eine Art Anschauungsunterricht geben?

Tatsächlich hat mich beflügelt, dass es Universitätslehrer gab, die die Tonaufnahmen als sehr interessant eingeschätzt haben, und so die Anregung gaben, diese in der Form zu veröffentlichen, so dass es jungen Menschen als Fundus dienen kann und auch ermutigen kann, vom Recht der freien Rede Gebrauch zu machen. Ich habe selbst einige Semester Vorträge an der Universität Bremen gehalten und habe mit den Studierenden die Prozesse, die ich gemacht habe, bearbeitet. Anschließend habe ich das, was ich dort gesprochen habe, schriftlich fixiert, woraus der erste Band von »Die Republik vor Gericht« entstanden ist.

Sie schreiben in Ihrem Buch, dass Sie oft »nicht nur die Täter, sondern auch die Taten verteidigt haben«. Ist dies ein Teil ihres beruflichen Selbstverständnisses?

Es gehört zu meinem Selbstverständnis als politischer Mensch, dass ich in Sachen, in denen ich politisch engagiert bin, mich umso mehr gefordert fühle, auch als Anwalt für Menschen einzutreten, die dieselbe Auffassung haben. Das galt etwa für die Zeit der Wiederbewaffnung der Bundesrepublik, nachdem ich als Pazifist aus dem Krieg der Hitlerarmee zurückgekommen bin. So lagen meine Sympathien selbstverständlich bei denen, die sich gegen die damalige Remilitarisierung ausgesprochen haben, und bei den Kriegsdienstverweigerern, von denen ich viele vertreten habe. Ich freue mich noch immer, dass ich diese Kriegsdienstverweigererprozesse in der Regel gewonnen habe und so ein kleines Loch in den Verteidigungsetat der Bundesrepublik reißen konnte. Nach bzw. außer der Remilitarisierung spielte zu Beginn meiner Anwaltstätigkeit die Rückkehr alter Nazis in die Positionen von Staatsgewalt und Wirtschaft eine große Rolle und so fanden Mandanten meine Sympathie, die sich dagegen gewandt haben.

Also doch so etwas wie ein Berufsethos?

Ich weiß nicht, ob dies überhaupt verallgemeinerungsfähig ist. Es gibt sehr verschiedene Arten, den Anwaltsberuf auszuüben. Zwischen Anwälten, die den Flick-Konzern verteidigen, und Anwälten, die Menschen vertreten, die im Supermarkt was haben mitgehen lassen, liegen Lichtjahre an Bewusstseinsunterschied. Von daher kann man von einem gemeinsamen Berufsethos eigentlich nicht sprechen. Für mich persönlich gab es eine Auffassung darüber, wofür ich als Anwalt stehe, dass ich insbesondere für die Rechte »kleiner Leute« eintrete, wobei es keine Rolle spielte, ob sie Geld oder kein Geld hatten. Wenn ich bemerkte, dass Menschen Unrecht geschehen war, insbesondere durch falsche Aussagen von Polizisten wie in den meisten politischen Fällen, dann sah ich mich gefordert, mit den mir als Anwalt zur Verfügung stehenden Mitteln der Wahrheit ans Licht zu helfen.

In Ihrem Buch beschreiben sie die Bundesrepublik aus historischer Sicht als militärisch-preußisch geprägten Obrigkeits- und Polizeistaat. Sie haben in Ihrer 40-jährigen Berufstätigkeit Einblicke in die verschiedenen Szenarien staatlicher Repression erhalten. Wie hält man da einen pazifistischen Ansatz aufrecht?

Die Alternative wäre, der Gewalt des Staates eine Gewalt entgegenzusetzen, wie es die RAF getan hat, was ich für ein falsches Konzept halte. Der Staat sitzt am längeren Hebel, hat die größere Macht und der Versuch, die Gesellschaft durch individuellen Terror verändern zu wollen, war schon immer ein historischer Irrtum. Ich habe da heftige Diskussionen mit Ulrike Meinhof geführt, die sich nicht davon überzeugen ließ, dass als Sozialistin oder Sozialist man zwar revolutionäre Gewalt verteidigen kann aber nicht individuellen Terror. Er kann nichts bewirken und hat auch nichts bewirkt, im Gegenteil, er hat die weitere Aufrüstung des Staates nach innen gefördert.

In welchem Verhältnis stehen Sie zur deutschen Verfassung, der nach der Niederlage Nazi-Deutschlands ausgerufenen »freiheitlich-demokratischen Grundordnung«?

Das konservative nationalistische System der BRD bzw. des deutschen Staates hat sich im 20. Jahrhundert nach außenhin zwar mehrfach verändert, aber die Personen, die die Funktionen innerhalb der verschiedenen Systeme tragen, haben sich nicht verändert. Die nach der Niederlage Nazi-Deutschlands ausgerufene demokratische Grundordnung existiert zwar, aber sie diente immer auch als Schutz und Legitimationsgrundlage für ihre ideologischen Feinde. Ich habe wieder und wieder gesehen, dass Verfassungsgrundlage und Verfassungswirklichkeit nicht übereinstimmen. So musste und muss man für die eigentlich festgeschriebenen Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit, das Recht der freien Meinungsäußerung oder auch das Recht der Kriegsdienstverweigerung immer wieder kämpfen, weil sie von konservativen Repräsentanten der Staatsgewalt infrage gestellt werden. Das habe ich als meine anwaltliche Aufgabe gesehen.

Welche Rolle spielen in solchen Prozessen die Plädoyers?

Es gehört ganz sicher zur anwaltlichen Aufgabe, bereits bei der Beweisaufnahme die »Weichen richtig zu stellen«, wie man sagt. Die richtigen Beweisanträge müssen formuliert, die richtigen Fragen an die Zeugen gestellt werden. Das Plädoyer ist dann eher das »Sahnehäubchen« auf dem, was man bis dahin schon geleistet hat. Es kann unter Umständen dazu beitragen, ein falsches Bewusstsein bei Richtern und Schöffen zu korrigieren. Manchmal haben kritische gebildete Schöffen mehr Gehör für den Verteidiger als die Berufsrichter, daher muss im Plädoyer der Sprachgebrauch den anwesenden Schöffen angepasst sein. Es darf nicht zu juristisch und formalistisch sein. Man muss quasi populärwissenschaftlich arbeiten, um verstanden zu werden. In anderen Fällen, wo mehr um das juristische Verständnis gestritten wird, hat man mehr das Gehör der Richter und muss sich auf diesen Fakt einstellen.

Wann ist Ihnen klar geworden, dass es häufig mehr darum geht, verstanden zu werden, als sich um das Recht zu streiten?

Es gibt Fälle, in denen es darum geht, die Herzen zu rühren, wenn ich das mal so pathetisch sagen darf. Man hat gewonnen, wenn die Schöffen weinen. Es gibt aber auch Fälle, wo man ganz nüchtern analysieren muss, was von den Zeugenaussagen zu halten ist, welche Widersprüche sich ergeben haben, wo man den Akteninhalt im Kopf haben muss, um die Widersprüche zwischen dem, was ein Zeuge früher gesagt hat, und dem, was er in der Hauptverhandlung gesagt hat, aufzudecken. Es kommt immer auf den Fall an. Stehen Menschen oder Gruppen vor Gericht, die politisch anders liegen, als das politische Bewusstsein der Richter es zulässt, ist es unmöglich, gegen die dabei auftauchenden Jahrzehnte alten Ressentiments im Rahmen eines halbstündigen Plädoyers eine Bresche zu schlagen. Aber wenn man nüchtern Zeugenaussagen analysieren kann, kann man unter Umständen auch verurteilungswillige Richter in Verlegenheit bringen und vielleicht zur Änderung ihrer Auffassung bewegen. Man kann kein Plädoyer mit dem anderen vergleichen, dies wollte ich mit dem Buch belegen.

Wie kam es beim sogenannten Thälmann-Prozess dazu, dass Sie von einem Anwalt der DDR beauftragt werden konnten, den Fall erneut aufzurollen?

Der Ostberliner Anwalt Dr. Friedrich Karl Kaul hatte 1962 im Auftrage der Witwe Ernst Thälmanns gegen den SS-Funktionär Wolfgang Otto Strafanzeige wegen Mordes erstattet. Die westdeutsche Staatsanwaltschaft hat sich 20 Jahre lang geweigert, gegen Otto Anklage zu erheben, und Kauls Anträge immer wieder durch Einstellung des Verfahrens erledigt. Nach Kauls Tod wurde ich 1982 von einem seiner Mitarbeiter, dem Ostberliner Kollegen Matthäus, mit den umfangreichen Akten aufgesucht und gebeten, ein Klageerzwingungsverfahren durchzuführen. Das zuständige Oberlandesgericht gab meinem innerhalb der gesetzlichen Monatsfrist gestellten Antrag statt und verpflichtete die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung, weil die Verdachtsmomente gegen Otto für ausreichend erachtet wurden. Und so sah die Staatsanwaltschaft sich widerwillig zur Anklage genötigt, um im Verfahren selbst später Freispruch zu beantragen.

War die Zusammenarbeit zwischen zwei unterschiedlichen juristischen Systemen schwierig?

Ja, die Zusammenarbeit zwischen den zwei Justizen war höchst problematisch. Der Staat DDR wurde ja konservativerseits ignoriert. Es fehlte an einer kollegialen Zusammenarbeit, darüber hat auch der langjährige Leiter der Zentralstelle in Ludwigsburg geklagt. Es war schon etwas Besonderes, die Justiz der BRD auf Anregung von DDR-Juristen zum Tätigwerden zu veranlassen. Besonders ungewöhnlich war der Ortstermin, der Besuch in Buchenwald, bei dem wir die Tatorte unter der Leitung eines DDR-Richters besichtigen konnten und den einzigen noch lebenden Zeugen aus Polen, Zbigniew Fuchs, dabei hatten, der uns noch zeigen konnte, wo die Einschüsse in der Wand waren, der Schüsse, mit denen Thälmann ermordet worden war.

Waren Sie vor dem Thälmann-Prozess schon mit dieser Form der Aufarbeitung befasst?

Beruflich nicht, aber ich habe sehr viel gelesen und tue es bis heute. Ich habe Fritz Bauer nie persönlich kennengelernt, aber ich habe ihn sehr verehrt und sehr viel aus seinem Buch »Das Verbrechen und die Gesellschaft« von 1957 für meine Auffassung von Strafrecht gelernt. Bauer ging es weniger um die Bestrafung der Täter, sondern um die Information und das Lernen der Öffentlichkeit. Bauer ist in seiner Behörde in einem Maß dafür angefeindet wurden, die meine Vorstellungskraft übersteigt. Es ist ja auch bis heute nicht geklärt, unter welchen Umständen er zu Tode gekommen ist, auch wenn ich mich da keinen Vermutungen anschließen will.

Was hat es mit dem Plädoyer im Prozess gegen N.N. (3), im Buch heißt es das »ungehaltene Plädoyer«, auf sich?

Das Wort »ungehalten« hat einen doppelten Sinn, das ist hier beabsichtigt. Ich habe das Plädoyer damals nicht gehalten, weil ich befürchtet habe, es könnte dem Mandanten schaden, wenn ich die Kritik, die ich am Gericht geübt habe, so ausgesprochen hätte. Aber es war auch ungehalten, weil ich zornig war, auf das, was uns da zugemutet wurde. Auch ein Schuldiger hat Anspruch auf ein faires Verfahren, auch dieser Mandant hatte das, aber auch der Umgang mit uns Verteidigern war wirklich schlimm. Die Flegeleien der Bundesanwälte damals suchen wirklich ihresgleichen, das Gericht hat uns dagegen nicht in Schutz genommen und wir haben trotzdem eine sachliche Haltung bewahrt. Das ist uns auch von der bürgerlichen Presse bescheinigt worden. Die Verdächtigungen in Form von Durchsuchungen nach Waffen waren für mich eine Unverschämtheit und ich bin einmal so wütend geworden, dass ich in dieser kleinen Durchsuchungszelle angefangen habe zu singen, um meine Anspannung in den Griff zu bekommen, ich hätte den Mann am liebsten in die Fresse geschlagen, was natürlich nicht zulässig war.

Wie war das Verhältnis zu Ihrem Mandanten?

Ich habe ihn bis zum Schluss verteidigt, da meine Mitverteidiger und ich bis zum Schluss von ihm hinters Licht geführt worden sind. Aber auch die Personen des öffentlichen Lebens, die sich für ihn eingesetzt haben, hilfsbereite Persönlichkeiten, hat er belogen. Mich hat er empfangen mit der Aussage »An meinen Händen klebt kein Blut«. Das war un-wahr, er war an Aktionen beteiligt, bei denen Menschen getötet worden sind, und ich verstehe bis heute nicht, dass er glauben konnte, dass das nicht im Laufe des Prozesses herauskommen würde. Die Bundesanwaltschaft wusste, dass der Angeklagte log, wenn er behauptete, mit der Entführung von Schleyer nichts zu tun gehabt zu haben. Es war eine unglaubliche Verletzung der Regeln eines fairen Prozesses, dass man der Verteidigung ein wichtiges Beweismittel vorenthielt und dieses erst im neunten Prozessmonat vorlegte, nämlich ein Tonband, auf dem der Angeklagte im Gespräch mit dem entführten Schleyer zu hören war. In einem rechtsstaatlichen Verfahren haben die Verteidiger Anspruch auf vollständige Aktenkenntnis, nur so ist eine sinnvolle Verteidigung möglich. Aber in politischen Prozessen ist das Recht oft mit Füßen getreten worden.

Wo lässt ein Anwalt diese Empörung, wenn er Vater von sechs Kindern ist und in einer Stadt wie Bremen lebt, in der man sich nicht gerade gut »verstecken« kann?

Nein, verstecken konnte man sich nicht. Wir wurden als Terroristenverteidiger diffamiert und in der Öffentlichkeit so wahrgenommen, als würden wir mit denen »gemeinsame Sache« machen. Da wurde nicht mehr zwischen Anwalt und Mandant unterschieden, wie es in den meisten Strafsachen stattfindet. Die Kampagne wurde allerdings maßgeblich von der Bundesanwaltschaft und der bürgerlichen Presse unterstützt und die Nachwirkungen spüre ich manchmal noch bis heute. Die Anfeindungen damals betrafen auch meine Familie. Meine minderjährigen Töchter nahmen damals Telefonanrufe entgegen, in denen ihnen angekündigt wurde, dass in der folgenden Nacht die Familie ermordet oder der Vater umgebracht wird. Das hat wahnsinnige Angst ausgelöst und hat in einem Rechtstaat unter der Mitwirkung von hochrangigen Juristen stattgefunden, die genau wussten, dass es nicht der Wahrheit entsprach.

Sind diese Wunden verheilt?

Weitestgehend, aber im Gespräch kommt das manchmal noch immer auf. Wissen Sie, das ist der Grund, warum ich diese Bücher geschrieben habe. Da kann sich jeder darüber informieren, was da den Menschen über Jahrzehnte in die Ohren geblasen, wurde und ich hoffe, dass sie nicht nur von Menschen gelesen werden, die schon damals anders informiert waren. So kann ein alternatives Geschichtsverständnis entstehen.

Sie haben in einem Interview (4) über einen Ihrer ersten Prozesse, in dem Sie kommunistische Gewerkschafter vertreten haben, gesagt, dass Sie dort mit einer zeitgeistigen antikommunistischen Haltung aufgetreten sind. Etwa 20 Jahre nach diesem Prozess sprechen Sie in einem Ihrer Plädoyers von Klassenjustiz. Ist Heinrich Hannover auch Kommunist bzw. zum Kommunisten geworden?

Ich würde den Begriff Kommunist vermeiden, weil er Missverständnisse nahelegt. Ich bin alles andere als ein Freund des stalinistischen Systems, das durch furchtbare Verbrechen die humanitäre Idee des Sozialismus als einer von Ausbeutung und Krieg befreiten Menschheit schwer beschädigt hat. Ich nenne mich lieber Sozialist. Und möchte hinzufügen: freischwebender Sozialist, weil ich niemals einer linken Partei angehört habe. Sicher wäre ich auch in der DDR schnell in Opposition geraten zu der staatlichen Politik. Es ist für einen Sozialisten schrecklich, dass es diese Fehlentwicklung gegeben hat und es hat ganz sicher der Zukunftsperspektive des Sozialismus großen Schaden getan. Ich habe viele Kommunisten kennengelernt, die unter dem stalinistischen Säuberungswahnsinn gelitten haben, und es sind sicher nicht die Schlechtesten, die dabei drauf gegangen sind. Aber ich gehöre weiterhin zu denen, die trotz alledem daran glauben, dass Sozialismus machbar sein muss und die Chance für eine menschlichere Welt bietet. Und für die lohnt es sich immer noch zu kämpfen.

Herr Hannover, ich danke Ihnen für das Gespräch.

Als Verteidiger von Daniel Cohn-Bendit, Ulrike Meinhof oder Hans Modrow hat der Bremer Strafverteidiger Heinrich Hannover Rechtsgeschichte geschrieben. Das Gespräch mit dem bekennenden Pazifisten und Sozialisten, Vater von sechs Kindern, Bestsellerautor zahlreicher Kinderbücher, der inzwischen aus dem aktiven Berufsleben ausgeschieden ist, fand am 16. September 2010 in Worpswede statt.

Fußnoten
(1) Heinrich Hannover: Reden vor Gericht. Plädoyers in Text und Ton. Köln 2010
(2) Heinrich Hannover: Die Republik vor Gericht (1954-1974). Erinnerungen eines unbequemen Rechtsanwalts. Berlin 1998. Ders.: Die Republik vor Gericht (1975-1995). Erinnerungen eines unbequemen Rechtsanwalts. Berlin 1999
(3) N.N. ist Peter-Jürgen Boock. Boock war an der Entführung Jürgen Pontos und der Entführung Hanns Martin Schleyers beteiligt. Nachdem er sich 1980 von der RAF losgesagt hatte, wurde er am 20. Januar 1981 verhaftet. Boock beteuerte seine Unschuld und beschuldigte andere der Beteiligung. Am 7. Mai 1984 wurde Boock in Stuttgart zu dreimal lebenslänglich und 15 Jahre Haft verurteilt, was später auf einmal lebenslänglich reduziert wurde. Er gab seine Beteiligung im erneuten Verfahren 1992 zu und wird 1998 frühzeitig entlassen. Boocks Aussagen gelten weiterhin als zweifelhaft.
(4) Heinrich Hannover im Gespräch mit Klaus Pokatzky: Enttäuschende Erfahrungen, unter: www.dradio.de/dkultur/sendungen/thema/969720/