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An einem Samstagabend, während an anderer Stelle die Berlinale-Bären vergeben wurden, diskutierten etwa 40 KollegInnen über Verteidigung und Nebenklage in Sexualstrafsachen. Der einen Leserin, dem anderen Leser wird die Einladung zum 19. Februar 2011 noch erinnerlich sein. Die Veranstaltung fand anlässlich eines offenen Briefs einiger KollegInnen aus Nordrhein-Westfalen statt, der sich an der Ankündigung einer Fortbildung des Kollegen Arne Timmermann im Dezember 2010 zur Verteidigung im Sexualstrafrecht rieb. Der vom Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein veröffentlichte Ankündigungstext ließ unter anderem erwarten, dass sie die Kritik einer Einflussnahme »von sog. ›Opferschutzorganisationen‹ im Ermittlungsverfahren« und danach vertiefen würde. Darin lag offenbar Zündstoff, wie schon ein Vereinsaustritt wegen des Ankündigungstextes zeigte. Auch im Vorstand führte dies zu einer Diskussion über die Ausrichtung des Vereins und die Entwicklungen im Straf-verfahren bis hin zum anwaltlichen Selbstverständnis der einzelnen KollegInnen. Sie kehrte in der großen Diskussions-runde wieder. Arne Timmermann und Gabriele Heinecke berichteten von ihren Erfahrungen aus der Verteidigung in Sexualstrafverfahren, Barbara Petersen und Christina Clemm von den ihren als Nebenklagevertreterinnen.Den ihrer Ansicht nach diffamierenden Umgang mit Opferschutzorganisationen und insbesondere die im Vergleich zur Verteidigung in anderen Bereichen gesteigerte konfliktbereite Verteidigung mit zuweilen retraumatisierenden Folgen für geschädigte ZeugInnen bemängelten Barbara Petersen und Christina Clemm. Ein Beitrag warf die Frage auf, ob es mit der Gesundheit von ZeugInnen eine Grenze für Verteidigung gäbe. Arne Timmermann und Gabriele Heinecke hielten den konflikthaften Antagonismus im Strafverfahren für unausweichlich und erwiderten mit der rhetorischen Frage, welches Minus an Verteidigung in Sexualstrafsachen sich die Nebenklage wünschen würde. Viele Fragen tauchten auf und in keiner gab es Übereinstimmung: Positioniert sich der Verein mit einer Fortbildung zur Verteidigung zugleich gegen spezifische Opferrechte der Opfer von Sexualstraftaten? Sollte er eine politische Haltung zur Verteidigung in solchen Verfahren einnehmen und wenn ja, welche? Was ist für den Verein wichtiger: bedingungslose Verteidigung als Urrecht aller Beschuldigten und Kennzeichen eines demokratischen Rechts oder der Schutz von ZeugInnen und Opfern vor den Folgen sexistischer Übergriffe und der Gefahr ihrer Vertiefung durch konfrontative Verteidigung? Sind Unschuldsvermutung und prozessuale Opferrechte überhaupt miteinander vereinbar? Gibt es eine Mitverantwortung von Verteidigung für jemand anderen als die Beschuldigten? Die Konflikte zwischen den sich herauskristallisierenden Lagern blieben auch an diesem Samstagabend nicht auf den Gerichtssaal beschränkt; sie wurden wohl von Einigen auch wieder mit nach Hause genommen. So unversöhnlich manche Positionen erscheinen, so deutlich wurde aber auch, dass im RAV solche Debatten gewünscht und geführt werden können. Allenfalls der Beginn einer Auseinandersetzung wurde an diesem Abend deutlich.

 

Seit dem 28. November 2010 gibt es einen neuen Vorstand. Aus dem Vorstand ausgeschieden sind Karen Ullmann, sie ist Richterin in Hamburg geworden, und Andrea Würdinger, die dem Vorstand von 2008 bis 2010 vorsaß und die Vorstandsarbeit über zwölf Jahre mitprägte. Beiden sei an dieser Stelle herzlich für ihre Arbeit gedankt.In den neuen Vorstand gewählt wurden Martin Heiming aus Heidelberg als Vorsitzender, Franziska Nedelmann aus Berlin als Stellvertreterin und Prof. Dr. Jörg Arnold (Freiburg), Berenice Böhlo, Sönke Hilbrans, Hannes Honecker, Peer Stolle und Conrad Zimmer (alle aus Berlin) sowie Gabriele Heinecke, Martin Lemke und Wolf Dieter Reinhard (jeweils aus Hamburg).

 

Der Infobrief #105 beleuchtet zahlreiche aktuelle Gerichtsentscheidungen und berichtet über das Vorgehen der Staatsanwaltschaft gegen linke Buchläden in Berlin. Am 18. Februar dieses Jahres musste sich ein Buchhändler das erste Mal vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen der Verbreitung der linken Szenezeitschrift Interim verantworten. Dem Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, öffentlich zu Straftaten angeleitet (§ 130a StGB) und gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben (§ 40 WaffG).Den Hintergrund dieses fragwürdigen Prozesses bilden eine Reihe von Ermittlungsverfahren gegen drei Berliner Buchhandlungen und Infoläden, von denen manche allein im vergangenen Jahr sieben Mal von Polizeirazzien und Beschlagnahmungen betroffen waren.Auch der Einsatz von ausländischen PolizeibeamtInnen in der Bundesrepublik beschäftigt uns. Alleine beim Castortransport im letzten Herbst waren PolizistInnen aus Frankreich, Polen, Kroatien und den Niederlanden zugegen. Im Gedächtnis blieb vor allem ein französischer Polizist der Bereitschaftspolizei CRS. Er zeigte eine ganz spezielle Art der operativen Polizeizusammenarbeit auf europäischer Ebene: Ganz handfest hatte der französische Beamte auf Demonstrierende eingeprügelt und sie vom Gleis gezerrt.»Zwischen Anwälten, die den Flick-Konzern verteidigen, und Anwälten, die Menschen vertreten, die im Supermarkt was haben mitgehen lassen, liegen Lichtjahre an Bewusstseinsunterschied.« Mit diesen prägnanten Worten markiert Heinrich Hannover in dieser Ausgabe das unterschiedliche Berufsethos in unserer Zunft. Claudia Krieg befragte für den Infobrief den Bremer Anwalt, der wohl wie kaum ein anderer in der Bundesrepublik Rechtsgeschichte geschrieben hat, anlässlich der Neuerscheinung seines Buches »Reden vor Gericht. Plädoyers in Text und Ton«.Wir wünschen bei der Lektüre dieser Mischung aus vertiefender Analyse, Berichterstattung und Information der verschiedensten Art viel Freude und Anregung.

Die Redaktion

Martin Beck, Carsten Gericke, Sönke Hilbrans, Hannes Honecker, Peer Stolle