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Sicherheit hat Vorrang vor Menschenwürde

Haftbedingungen in der BRD – Öffentliche Anhörung zur Gefängnispolitik und Knastalltag

Sebastian Scharmer

 
Vom 19. bis 21. September fand in Bonn die vom Komitee für Grundrechte und Demokratie in Kooperation mit der Holtfort-Stiftung organisierte Tagung zu Haftbedingungen und deren aktueller Entwicklung in Deutschland statt. Die TagungsteilnehmerInnen setzten sich aus allen möglichen mit dem Strafvollzug involvierten Gruppen zusammen – vom Vollzugshelfer über Mitglieder des Komitees, Ex-Inhaftierte, JournalistInnen bis hin zur Bibliothekarin, die Bücher für Gefangene organisiert. Leider deutlich unterrepräsentiert waren neben VollstreckungsrichterInnen (zwei) und MitarbeiterInnen im Justizvollzug (ein Anstaltsleiter) auch wir AnwältInnen.

Vom Berliner Arbeitskreis Strafvollzug (in Kooperation mit dem RAV) nahmen wir zu dritt an der Tagung teil. Die Podien teilten sich unter anderem Prof. Johannes Feest (Bremen), RiOLG Oldenburg Wolfgang Lesting, RAin Ines Woynar (Hamburg), RinOLG Frankfurt Miriam Gruß, Klaus Jünschke vom Kölner Appell gegen Rassismus und Helmut Pollähne (Uni Bremen).

Wichtigste Themen waren neben der generellen Entwicklung in den Strafvollzugsgesetzen der Länder und der praktischen Handhabung durch die Justizvollzugsanstalten in Deutschland (Vorrang vermeintlicher Sicherheitsaspekte vor Resozialisierungszielen im Strafvollzug;  »in dubio pro securitate«) auch ganz konkret die Bedingungen, unter welchen Gefangene aktuell zu leiden haben und damit zusammenhängende mangelnde Rechtsschutzmöglichkeiten.

Wolfgang Lesting, der zusammen mit Johannes Feest Autor des Alternativkommentars zum Strafvollzuggesetz (StVollzG) ist, malte ein der Realität entsprechendes düsteres Bild des Rechtsschutzes für Gefangene. Nur 2-3 Prozent der Anträge nach § 109 StVollzG (Antrag auf gerichtliche Entscheidung) hätten Erfolg, was auch an den hohen formalen Anforderungen und den außerordentlich weiten Ermessensspielräumen der Anstalten liegen würde. Selbst wenn Verfahren gewonnen werden würden, gäbe es keine gesetzlichen Möglichkeiten für Gefangene, gerichtliche Beschlüsse auch durchsetzen zu lassen.

Stellenweise sei eine »Renitenz« der Justizvollzugsanstalten zu beobachten, die, was noch nicht einmal geleugnet wird, aus den jeweils verantwortlichen Justizministerien ausdrücklich oder zumindest stillschweigend gebilligt wird. Zwar forderte Lesting auch Gesetzesänderungen, die effektivere Rechtsschutzmöglichkeiten für Gefangene vorsehen müssten, jedoch seien die Möglichkeiten für Gefangene, auf dem Rechtsweg etwas zu erreichen, generell auch in Zukunft als äußerst pessimistisch einzuschätzen. Wichtiger seien seiner Auffassung nach außergerichtliche Kontrollgremien, wie Ombudsmänner etc., allerdings nur dann, wenn sie mit realen Möglichkeiten des Einschreitens gegenüber den Vollzugsanstalten ausgestattet werden.

Ri’inOLG Miriam Gruß versuchte, Verständnis für ihre KollegInnen bei den Strafvollstreckungskammern zu wecken. Strafvollzugsverfahren seine eine undankbare und unbeliebte Aufgabe in der Richterschaft. Sie stehen hinter den allgemeinen Aufgaben des Richters hinten an. In der sogenannten Pebb§sy-Berwertung (»System der Personalbedarfsberechnung für den richterlichen, staatsanwaltlichen und Rechtspfleger- dienst in der ordentlichen Gerichtsbarkeit«), wonach u. a. Richterstellen und deren Effektivität mit Punkten beurteilt werden, stünden diese Verfahren auf einer der untersten Bewertungsstufen. Dabei handele es sich zumeist um aufwendige Verfahren, die Verwaltungsverfahren ähnlicher seien als dem Strafverfahren. Oft sei es für die VollstreckungsrichterInnen einfacher, etwas am Telefon auf dem »kurzen Weg« mit den Vollzugsanstalten zu erreichen. Auch hier seien die Möglichkeiten und auch die Zeit der RichterInnen allerdings sehr begrenzt.

Die Kolleginnen Ines Woynar und Barbara Klawitter berichteten über spezielle Haftbedingungen von Frauen, lebenslang Inhaftierten, Isolationsgefangenen und Sicherungsverwahrten. Insbesondere die stark steigende Zahl der Sicherungsverwahrten birgt erhebliche praktische Probleme. Auch absolute Isolationshaft wird in Deutschland entgegen den Vorstellungen auch vieler KollegInnen noch vollstreckt.

Im Blick: Gesetzeslage, Handhabung und Knastalltag

Beeindruckend war der Vortrag von Klaus Jünschke, der die Abschaffung des Zellengefängnisses forderte und auch aus eigener Erfahrung sehr plastisch schildern konnte, wie psychisch verheerend sich Einzelhaft und Isolation auswirken.

Für den AK Strafvollzug berichtete ich über die konkreten Zustände vor allem im Berliner Strafvollzug, insbesondere über die Rechtsprechung des Kammergerichts, die die Unterbringungsverhältnisse in Tegel (5,2 qm Hafträume) zwar als »schäbig«, allerdings nicht als menschenunwürdig bezeichnet, über Verfahrensdauer von teilweise über einem Jahr in 109erVerfahren und die Tendenz, nur unter immer strenger werdenden und teilweise willkürlichen Voraussetzungen Vollzugslockerungen zu gewähren. Die Gefangenenquote ist in Berlin die Höchste bundesweit, was auch an den unter- durchschnittlichen Zahlen für Reststrafenaussetzungen liegt. Den Justizvollzugsanstalten mangelt es an Personal, insbesondere an SozialarbeiterInnen. Gleichzeitig werden Millionen Euros für neue Hochsicherheitszäune z.B. in der JVA Tegel und in der Jugendstrafanstalt investiert.

Gabriele Klocke (Rechtslinguistin und Kriminologin) referierte aus sprachwissenschaftlicher Sicht über fehlende Kommunikationsmöglichkeiten für Gefangene, die insbesondere bei ausländischen Inhaftierten besonders schwerwiegende Auswirkungen haben. Heike Rödder berichte als Gefängnispfarrerin über die Trostlosigkeit und Resignation von Jugendlichen in Haft. Dass 23 Stunden Einschluss am Tag zu einer »Besserung« von Menschen, insbesondere Jugendlichen führen soll, kann sie sich nach ihrer Erfahrung als Gefängnisseelsorgerin nicht vorstellen.

Der einzige aktuell Inhaftierte, der auf dem Podium sitzen sollte, war Sven Born von der Redaktion der Gefangenenzeitung Blickpunkt aus der JVA Fuhlsbüttel (Hamburg). Trotz seines zwölf Wochen alten Lockerungsantrages wurde ihm am Vorabend der Tagung mit absurder Begründung die Teilnahme verweigert  – Rechtsschutzmöglichkeiten bestanden natürlich nicht mehr, was das Fazit der Tagungsteilnehmerinnen bestätigte.

In Arbeitsgruppen wurden die Themen der Podien vertieft und versucht, gemeinsame Ideen und Strategien zu entwickeln. Die Tagungsteilnehmerinnen waren sich darüber einig, dass dem Trend, durch populistisch dargestellte vermeintliche Sicherheitserwägungen einen menschenwürdigen, problemorientierten und resozialisierenden Strafvollzug, dort, wo er noch existiert, gesetzlich oder faktisch abzuschaffen, etwas entgegengesetzt werden muss.

Hier ist zum einen viel Öffentlichkeitsarbeit gefragt. Das Thema Strafvollzug müsse auch im Bereich der Bildung größeres Gewicht bekommen. So ist dieser Bereich nicht nur von der juristischen Ausbildung nahezu ausgenommen, sondern wird auch in Schulen und Universitäten kaum diskutiert und beachtet. Obwohl kontrovers diskutiert (Problem der Differenzierung zwischen »guten« und »schlechten« Gefangenen), wurde es auch für sinnvoll erachtet, einzelne auch massenkompatibel darstellbare besonders bewegende Einzelfälle mit entsprechenden Statements an die Medien zu bringen, um dadurch eine generelle Diskussion zu initialisieren. Außerdem müsste der Job des »Vollzugshelfers« im Sinne der Hilfe und des Kontaktes für Gefangene gestärkt und beworben werden. Wichtig wäre es insbesondere auch, fremdsprachige Vollzugshelfer einzubinden, damit ausländische Inhaftierte wenigstens mit einer Person im Knast in ihrer Muttersprache kommunizieren könnten. Je mehr BürgerInnen in Justizvollzugsanstalten ein- und ausgehen, je mehr wird nach außen publiziert, je mehr wird der Gefangene vom unheimlichen Unbekannten zum Menschen, Freund, Nachbarn.

Prof. Wolf-Dieter Narr plädierte in seinem Schlussstatement noch einmal ausführlich dafür, dass es langfristiges Ziel sein müsse, die Gefängnisse abzuschaffen. Alternativen, wie mit strafrechtlicher Gewalt umgegangen wird, müssten entwickelt werden. Mit einem Wegsperren für möglichst lange Zeit werde weder den Opfern noch den Tätern geholfen.

Forum des Austauschs weitestgehend Gleichgesinnter

Fazit: Die Tagung war ein guter Austausch von Informationen und Möglichkeiten zwischen weitestgehend Gleichgesinnten. Es besteht Einigkeit darüber, dass dem auch medial vorangetriebenen Trend zu einem Vorrang vermeintlicher Sicherheit vor menschenwürdigen Vollzugsbedingungen aktuell etwas entgegengesetzt werden muss. Das muss u. a. durch effektive Öffentlichkeitsarbeit, Bildungsangebote, die Werbung von engagierten Ehrenamtlichen und letztlich durch eine bessere Vernetzung auch der TagungsteilnehmerInnen erfolgen. Effektivere Rechtsschutzmöglichkeiten müssen gesetzlich, aber vor allem auch faktisch geschaffen werden.

Von der Tagung wird es eine ausführliche Dokumentation geben, die über das Komitee für Grundrechte und Demokratie (www.grundrechtekomitee.de) bezogen werden kann.