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Eine durchwachsene Bilanz: Die Tagung »Sicherheitsstaat am Ende – Kongress zur Zukunft der Bürgerrechte«

Die Tagung »Sicherheitsstaat am Ende – Kongress zur Zukunft der Bürgerrechte«

Sven Lüders

Seit nunmehr elf Jahren legen deutsche Bürger- und Menschenrechtsorganisationen gemeinsam einen Grundrechtereport vor. Die jährlich erscheinenden Berichte liefern nicht nur ein Bild der Verfassungswirklichkeit, sondern auch eine Zustandsbeschreibung der deutschen Bürgerrechtsbewegung. 

In den Berichten werden verschiedene Schwerpunkte und Sichtweisen der beteiligten Organisationen deutlich. Die Spannbreite reicht von der Unterstützung zivilen Protests, über die anwaltliche Vertretung betroffener BürgerInnen und Musterklagen bis zur politischen Lobbyarbeit und der Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren. Welche Bedeutung haben diese Methoden für die Bürgerrechtsarbeit, wie verhalten sie sich zueinander?

Um diese und ähnliche Fragen ihrer eigenen Arbeit zu reflektieren, haben sich in diesem Jahr die Herausgeber des Grundrechtereports1 zu einer gemeinsamen Veranstaltung entschlossen. Die Tagung am 23. und 24. Mai stand unter dem etwas provokanten Titel »Sicherheitsstaat am Ende«. Dieser zielte auf die zunehmenden sicherheitsstaatlichen Überwachungsvorhaben, den Sicherheitsstaat in seiner schrittweisen Vollendung. Zugleich wollte die Tagung eine Bilanz der uneingelösten Versprechen, der Schattenseiten des Sicherheitsdenkens bieten.  

Mehr als 200 TeilnehmerInnen folgten der Einladung und diskutierten über die Auswüchse der Sicherheitspolitik und die Zukunft der Bürgerrechte. Zum Auftakt am Freitagabend lieferten Referate von Heribert Prantl und Reinhard
Kreissl sowie eine Podiumsrunde erste Impulse für die Diskussion. Am Samstag folgten Arbeitsgruppen mit zahlreichen ExpertInnen zu den verschiedenen Themenfeldern der Bürgerrechtsarbeit. Zum Abschluss der Tagung widmete sich eine zweite Podiumsrunde ihren Perspektiven.
 

Heribert Prantl: Recht sichert Freiheit

    »Der Staat und viele seiner Organe, der Staat und ein Teil seiner Gewalten haben den Stolz auf die Grund- und auf die Freiheitsrechte verloren und an deren Stelle das Vorurteil gesetzt,man müsse diese – die Grund- und Freiheitsrechte – um mehr Sicherheit willen kleiner
machen. Und so kommt es, dass das grundrechtliche Fundament unseres Gemeinwesens,
dass das sicher geglaubte, nicht mehr sicher
ist.« Mit dieser nüchternen Bilanz der deutschen
Verfassungswirklichkeit im Jahre 2008 eröffnete Heribert Prantl seinen Vortrag über den »Staat und die Bürger(rechte). Zum Stand eines Verhältnisses«.
   Für viele ZuhörerInnen vielleicht überraschend, widmete sich Prantl zunächst jedoch nicht jener »Politik der Angst«, die das Sicherheitsdenken mit den Gefahren terroristischer Anschlägen begründet. Vielmehr machte er
eine zweite Quelle für den Erosionsprozess der Grundrechte aus: den Rückzug des Staates aus der sozialpolitischen Verantwortung.
   Die zunehmende Armut und soziale Verunsicherung, die Ausgrenzung zahlreicher Randgruppen und Benachteiligter zehre an der demokratischen Substanz unserer Gesellschaft. Aus BürgerInnen würden Agenda-Menschen, der aufrechte Bürger zum Hartz-IV-Empfänger degradiert. Ein nachhaltiges Engagement für eine freie Gesellschaft setze deshalb voraus, dass sich
Bürgerrechtsorganisationen auch der Gerechtigkeitsfragen annehmen. Wie das allerdings geschehen soll, ließ Prantl offen. Im Hauptteil seines Vortrags verfolgte Prantl den rasanten Abbau rechtsstaatlicher Sicherheit.
Die terroristischen Anschläge des 11. September 2001 hätten dazu geführt, dass westliche Staaten ihr klassisches Strafrecht vergiftet, einen unkontrollierbaren Sicherheitsapparat aufgebaut
und zivilisatorische Hemmschwellen wie das
Folterverbot überschritten haben. Die moderne
Sicherheitspolitik stehe in ihrem Irrationalismus
der Hexenverfolgung des Mittelalters in nichts
nach: »So genügte jahrhundertelang das bloße
Gerücht, jemand sei mit dem Teufel im Bunde,
um sie gefangen zu setzen, zum Geständnis zu
zwingen und dann zu verbrennen. Heute genügt
das Gerücht, es sei jemand mit Bin Laden im
Bunde, um Streubomben über ganzen Landstrichen abzuwerfen. Was dem Weißen Haus sein
Bin Laden, das war dem Vatikan über Jahrhunderte der Teufel.«
   Prantl skizzierte, wie heute die Wahrnehmung
realer Gefahren durch mediale Verzerrungen
erschwert, wie Gefahren politisch instrumentalisiert und übersteigert werden, um das verängstigte Publikum dann mit inquisitorischen
Praktiken zu erlösen. Als Gegenstrategie setzte
Prantl auf aufklärerische Tugenden: Man müsse die Ängste und Sorgen der Menschen ernst
nehmen, zugleich aber die Vereinfachungen und
Kurzschlüsse der SicherheitspolitikerInnen aufzeigen. Gegen Vorschläge wie jene der begrenz-
ten Zulassung von Rettungsfolter forderte er die
Einhaltung absoluter Grenzen staatlichen Handelns. Nur so werde der reale Kern des Rechts
auf Sicherheit deutlich: »Recht sichert Freiheit«.
 

Reinhard Kreissl: Die Politik der Bilder

Das zweite Referat, vorgetragen von Dr. Reinhard Kreissl (Universität Wien), zielte auf die
Strategien der Bürgerrechtsarbeit. Da Sicherheitspolitik von ihrer öffentlichen Inszenierung
lebt, lohnt es sich, den Mechanismen dieser Inszenierung nachzugehen, denn: »Wir glauben,
was wir sehen und andersherum sehen wir, was
wir glauben. Das weiß auch die Politik. Und sie
nutzt es, im Großen wie im Kleinen.«
   Kreissl stellte eingangs zwei Mechanismen
vor, deren sich die Politik der Angst bedient: Einerseits werde das Bedrohungsszenario in einer
Art »low intensity«-Strategie permanent durch
Meldungen und Bilder mutmaßlicher TerroristInnen, neuer Sicherheitslücken etc. aufrecht
erhalten. Hierbei spiele die suggestive Kraft der
Bilder eine entscheidende Rolle. Sie erinnern
uns täglich daran, dass die Gefahr buchstäblich
überall lauert, wir uns nie sicher fühlen können.
Die Inszenierung beruhe zweitens auf dem privilegierten Blick der Sicherheitsbehörden. Ihre
Informationspolitik entscheidet, was als Sicherheitsrisiko wahrgenommen wird.
   Kreissl skizzierte im Anschluss, wie diese Bedrohungsszenarien durch eine Politik der Rückversicherung (»Wir tun alles Menschenmögliche
gegen den schlimmsten denkbaren Fall«), durch
die mediale Darstellung von Verbrechen (»Warum haben staatliche Behörden das zugelassen?«)
und die vollmundigen Versprechungen der Sicherheitsindustrie (»Das Risiko lässt sich technisch vermeiden«) verstärkt werden.
   Die Kritik der Sicherheitspolitik sah Kreissl in
einem Dilemma: Damit sie nicht zur Erfüllungsgehilfin der Angst werde, dürfen sie die Macht
der Überwachungsapparate nicht für bare Münze nehmen. Wer immer wieder vor dem Überwachungsstaat warne, bestärke damit nur die
präventive Paranoia. Andererseits erfordere die
große Zahl neuer Überwachungsgesetze aber
eine Zuspitzung und Verkürzung, wenn man
deren Gefahren medial vermitteln wolle.
   Wie aber kann man einen beständig sinkenden Grenznutzen der Überwachung skandalisieren, ohne in einem Zustand permanenter kritischer Dauererregung abzustumpfen? Auf die
Kraft der besseren Argumente mochte Kreissl
hierbei nicht vertrauen. Angesichts der hegemonialen Macht des Sicherheitsdenkens forderte er
dazu auf, die Dinge neu zu denken: »Jede gute
Gegenstrategie, so sie denn eine Chance haben
will, muss versuchen, sich von der Logik dieser
Bilder zu befreien.«
 

Die Bilder zurechtrücken – Die Arbeitsforen

Gelegenheiten, sich von der Logik des Sicherheitsdenkens zu befreien, boten vor allem die
sechs Foren, in denen am Samstag die Schwerpunkte der Bürgerrechtsarbeit vorgestellt wurden. Die Spannbreite der Themen reichte von
der Risikologik des Präventionsdenkens (und
dessen inkonsequenter Anwendung), der exekutiven Unterwerfung der Demonstrationsfreiheit
unter die öffentliche Sicherheit und Ordnung,
über die Vermischung ziviler, polizeilicher und
militärischer Konfliktbewältigungen im In- und
Ausland und den strukturellen Wandel der Sicherheitsbehörden bis zur fortgesetzten Sonderbehandlung von MigrantInnen sowie den Gründen für die partielle Blindheit der Bürgerrechtsbewegung für Probleme der Grundsicherung
und Teilhabe.
   Die Berichte aus den Foren finden sich im
Internet dokumentiert 2 und sollen deshalb hier
nicht (verkürzt) wiedergegeben werden. Der bunte Strauß an Themen, der in den Foren diskutiert
wurde, zeigt die Vielfalt der Bürgerrechtsbewegung – und zugleich ein Problem. Es findet sich
heute kaum eine Bürgerrechtsorganisation in
Deutschland, die diese thematische Spannbreite
qualifiziert bearbeiten kann. Allein die Auswüchse des Gefahrenbegriffs im Polizei- und
Geheimdienstrecht, der rasante Umbau der Bundeswehr und ihre zahlreichen Auslandseinsätze
oder die immer schärferen Sicherheitskontrollen
und Aufenthaltsbeschränkungen von MigrantInnen haben zu einer starken Spezialisierung
innerhalb der Bürgerrechtsszene geführt. Das erschwert nicht nur den Dialog miteinander, sondern kann u. U. dazu führen, dass verschiedene
Probleme zueinander in Konkurrenz geraten.
 

Zwischen Selbstzweifel und Aussenwahrnehmung

Um die Wahrnehmbarkeit und Wirksamkeit
bürgerrechtlichen Engagements kreisten dann
auch die beiden Podiumsrunden der Tagung.
Natürlich gab es dabei Kritik an den Medien,
deren politische Berichterstattung sich zuweilen auf die Darstellung von Beziehungskrisen
beschränke (»Die Stimmung in der Koalition«),
ebenso wie Klagen darüber, dass bürgerrechtliche Positionen in der politischen Öffentlichkeit
eine Minderheitenposition einnehmen. Gegen
zu viel Selbstmitleid erinnerte Heribert Prantl
jedoch an die eigene Verantwortung: »Wenn
bürgerrechtliche Themen keine öffentliche Empörung mehr hervorrufen, sind wir selber daran
schuld. Punkt!« Auf der Suche nach den eigenen Versäumnissen fanden sich zahlreiche Ansatzpunkte, wie Bürgerrechtsbewegungen mehr
Aufmerksamkeit erzielen können.
   Das Verhältnis von politischem Anliegen und
Information:      Nichtregierungsorganisationen
tendieren in ihrer Öffentlichkeitsarbeit oft dazu,
ihre eigenen Positionen und Forderungen in den
Vordergrund zu stellen und wundern sich, wenn
diese von den Medien nicht wahrgenommen
werden. Bürgerrechtliche Positionen finden sich
meist in einer Minderheitenposition, noch dazu
zählen BürgerrechtlerInnen nicht zu den politischen EntscheidungsträgerInnen – für viele Medien Gründe genug, derartige Stellungnahmen
nicht wiederzugeben.
   Mehr Chancen auf eine mediale Wahrnehmung haben Bürgerrechtsorganisationen, wenn
sie zu ihren Themen Nachrichten generieren
können (z. B. bei Musterklagen), oder wenn es
ihnen gelingt, ihr Fachwissen für Medien aufzubereiten und als Hintergrundinformationen
verfügbar zu machen. Anders gesagt: Bürgerrechtsorganisationen müssen zu Berichterstattern in eigener Sache werden. Dabei spielt nicht
nur die Art der Darstellung eine entscheidende
Rolle – exemplarische Einzelfallgeschichten lassen sich besser »verkaufen« als Forderungskataloge –, auch die Kontinuität in der öffentlichen
Darstellung eines Themas sollte nicht vernachlässigt werden. Als Beispiel berichtete Ulrich
Finckh (ehm. Zentralstelle für Kriegsdienstverweigerung) von den Langzeitwirkungen einer
kontinuierlichen öffentlichen Kommentierung
einzelner Verfahren.
   Mediale Aufmerksamkeit ist keine Einbahnstraße: Um ihre Anliegen zu präsentieren, sollten BürgerrechtlerInnen zunächst einmal darauf
achten, welche Themen in der Öffentlichkeit ein
stärkeres Interesse finden. Das soll nicht zu medialem Populismus verleiten. Bürgerrechtsorganisationen müssen aber offen zu ihrer (nicht
unpolitischen) Umwelt sein, die vorhandenen
Sensibilitäten der Menschen aufgreifen. In den
letzten Jahren finden sich zahlreiche Beispiele
dafür, dass Einschränkungen von Bürgerrechten
nicht widerstandslos hingenommen werden: Die
Auseinandersetzungen um die Demonstrationen
gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm haben
vielleicht die Globalisierungskritik in den Hintergrund treten lassen, lieferte für viele Beteiligte aber eine bittere Lektion für die Schwäche der
Demonstrationsfreiheit.
   Die breite Ablehnung der Online-Durchsuchungen von Computern zeigte, dass entgegen
allen Vorurteilen einer sich digital entblößenden
Jugend viele Menschen ihren PC als wichtigen
Bestandteil ihrer Intimsphäre verstanden wissen wollen. Schließlich belegt das anhaltende
Engagement des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, dass sich an dieser Überwachung
der Kommunikation eine neue Generation von
InternetnutzerInnen politisiert und organisiert,
die wesentlichen Anteil daran hat, dass die Vorratsdatenspeicherung sicherlich zu den meist
diskutierten und umstrittensten Überwachungsgesetzen der letzten Jahre gehörte. Reinhard
Kreissl wies darauf hin, dass zahlreiche weitere
Themen, die insbesondere die jüngere Generation betreffen – etwa die Fragen des Kopier-
schutzes, des Urheberrechts oder der Verteilung
digitaler Kulturgüter – einer bürgerrechtlichen
Entdeckung harren.
   Funktionswandel des Rechts: Ein immer wiederkehrendes Thema auf der Tagung war die
rechtspolitische Ausrichtung der Bürgerrechtsorganisation. Die Diskussionen erinnerten hier
zuweilen an ein Spiel mit vertauschten Rollen.
Während die Vorratsdatenspeicherung zur bisher
größten Massenbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht führte, bei der über 34.000
Menschen ihren Protest rechtspolitisch artikulierten; während die letzten Verhandlungen des
Bundesverfassungsgerichts (etwa zur OnlineDurchsuchung) auf großes Publikumsinteresse stießen und zu politischen Events gerieten,
deren Informations- und politischer Streitwert
gerade von NichtjuristInnen anerkannt wurde –
währenddessen mehrten sich auf der Tagung die
mahnenden Stimmen aus den Reihen der BürgerrechtlerInnen, die vor einer Überbewertung
des Rechts warnten.
   Heiner Busch forderte beispielsweise, dass
Bürgerrechtsorganisationen stärker kritisch hinterfragen sollten, welche Funktion ihr rechtspolitisches Engagement habe: Dies betreffe nicht
nur die Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren
(wo kritische Stellungnahmen meist auf taube
Ohren stoßen), sondern auch den Ertrag von
Musterklagen oder Verfassungsbeschwerden.
Dahinter steht die Erfahrung, dass sich sicherheitspolitische Entscheidungen wie die Einführung von Online-Durchsuchungen kaum verfassungsrechtlich aufhalten lassen. Die Karlsruher
Entscheidungen zur Online-Durchsuchung oder
der KfZ-Kennzeichenfahndung kämen im Nachhinein einem roten Teppich gleich, der den Innenministern den Weg für neue Überwachungsgesetze ebne – für Gesetze, die sich dann auch
noch mit dem Prädikat »verfassungskonform«
schmücken dürften.
   Zugleich wies Wolfgang Kaleck darauf hin,
dass sich BürgerrechtlerInnen mit einer rein
juristisch formulierten Kritik in Fachdiskussionen begeben, die von der Öffentlichkeit kaum
wahrgenommen werden – die bürgerrechtliche
Kritik müsse sich thematisch breiter aufstellen,
um auch für andere soziale Gruppen kompatibel
zu werden.
   So berechtigt beide Warnungen sind, muss
zugleich daran erinnert werden, dass sich gerade der Rechtsschutz gegen Überwachungsvorhaben in den vergangenen Jahren verstärkt zu
einem eigenen Medium der politischen Kommunikation entwickelt hat. Heribert Prantl sprach
in diesem Zusammenhang von einem »medialen
Verstärkerkreislauf«, wenn derartige Verfahren
politische Diskussionen um den Sinn und Zweck
der Bürgerrechte anstoßen und damit über die
gerichtliche Entscheidung hinaus bedeutsam
werden.
   Neben vielen Anregungen, was in der alltäglichen Bürgerrechtsarbeit besser gemacht werden
könne, hinterließ die Tagung auch viele offene
Fragen, die zu weiteren Diskussionen anregen:
So konnte die sympathische Idee, der politisch-medialen Inszenierung von Sicherheitsrisiken
eine alternative Bildsprache entgegen zu setzen,
noch nicht mit konkreten Vorschlägen untermauert werden. Wie lassen sich Grundrechtsverletzungen (einmal abgesehen von der Folterdiskussion) in eine freiheitliche Bildsprache
übersetzen, die pointieren muss und zugleich
den Angstdiskurs vermeiden will? Wie können
Bürgerrechtsorganisationen neue Medien und
Aktionsformen aufgreifen, um sich insbesondere der jüngeren Generation zu öffnen? Wie kann
es gelingen, die im Internet vorhandenen Potenziale einer Gegenöffentlichkeit und des politischen Protests so zu verdichten, dass sie mehr
Einfluss auf die politischen Diskussionen in der
»realen Welt« gewinnen? Wie können Bürgerrechtsorganisationen neben den klassischen
Formen des Protestes ihren Handlungsspielraum
erweitern und Möglichkeiten des subversiven
Umgangs nutzen?
   Dass den BürgerrechtlerInnen die Themen
und Probleme ausgehen könnten, befürchtet
derzeit wohl niemand – wie sie zu lösen sind,
steht auf einem anderen Blatt.

der autor ist geschäftsführer der humanistischen union.
 

Fussnoten

1 Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen, Gustav-Heine-
  mann-Initiative, Humanistische Union, Internationale Liga
  für Menschenrechte, Komitee für Grundrechte und Demo-
  kratie, Neue Richtervereinigung, Pro Asyl, Republikanischer
  Anwältinnen- und Anwälteverein, Vereinigung demokrati-
  scher Juristinnen und Juristen.
2 http://www.humanistische-union.de/veranstaltungen/2008/
  tagung/