Sie sind hier: RAV > PublikationenInfoBriefeInfobrief #100, 2008 > Editorial

Editorial

Mehr als neun Monate liegt der G-8 Gipfel in Heiligendamm nun zurück, doch die juristische Nachbereitung und Aufarbeitung beschäftigt noch immer viele Kolleginnen und Kollegen. Die offizielle Auswertung der vielfältigen Protestaktionen aus Sicht von Polizei und Staatsanwaltschaft macht vor allem zweierlei deutlich: Das Ausmaß staatlicher Maßnahmen gegen die Protestierenden sowie eine – vor allem vor dem Hintergrund der medialen Inszenierung der Sicherheitsbehörden – sehr geringe Anzahl von Verurteilungen. Zu Jahresbeginn teilte die Staatsanwaltschaft Rostock mit, sie habe insgesamt 1.474 Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit den Protesten eingeleitet. Davon kamen 157 zur Anklage; rechtskräftige Urteile gibt es bislang in 50 Fällen. Die meisten Demonstrant/innen erhielten Geldstrafen, drei Mal wurden Bewährungsstrafen verhängt, die höchste Einzelstrafe belief sich auf neun Monate Haft und in zwei Prozessen gab es Freisprüche für die Angeklagten. Doch die Arbeit der Anwältinnen und Anwälte, die gemeinsam mit den Ermittlungsausschüssen (EA) unter dem Dach des RAV im Anwaltlichen Notdienst zum G8-Gipfel engagiert waren, ist mit dem Ende der Gipfelproteste noch lange nicht abgeschlossen. Sie verteidigen nicht nur Globalisierungskritiker/innen in den nun anstehenden Strafprozessen und gegen Strafbefehle. Sie versuchen vielmehr auch – u.a. durch Feststellungsklagen, Einsprüche etc. – den massiven Eingriffen und Angriff auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit durch die Sicherheitsbehörden im Nachhinein zu begegnen.
Weil die Proteste in Rostock-Heiligendamm und die juristische Begleitung dieser Proteste in vieler Hinsicht außergewöhnlich bzw. beispielhaft waren und sind und die Diskussionen um eine Fortführung der Notdienst-Strukturen weiterhin anhält, haben wir uns für dieses Jubiläumsheft des RAV-Info entschieden, neben Beiträgen zur aktuellen Debatte zum Jugendstrafrecht noch einmal die Arbeit des Anwaltlichen Notdienstes zu würdigen.

Zur Erinnerung: Anwaltliche Arbeit ist – zumal außerhalb der Großstädte – allzu oft die isolierte Arbeit am Einzelfall. Anwält/innen stehen in dem Ruf, Individualist/innen zu sein, die zudem nur auf ihren ökonomischen Vorteil bedacht sind. Obwohl professionelle anwaltliche Arbeit nicht nur der Anwältin und des Anwaltes, sondern vieler weiterer Personen bedarf, stehen zumeist nur die Erstgenannten im Mittelpunkt. Von diesen Klischees hat sich der Anwaltliche Notdienst beim G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm wohltuend abgesetzt.
Allein bei der unmittelbaren Vorbereitung des Anwaltlichen Notdienstes war ein Dutzend Kolleg/innen in Kooperation mit den repressionserfahrenen Ermittlungsausschüssen seit Sommer 2006 damit beschäftigt, die personelle, technische und rechtliche Infrastruktur aufzubauen. In und um Heiligendamm waren letztlich insgesamt hundert Anwält/innen aus dem Inland und Ausland aktiv.
Die Notwendigkeit eines Anwaltlichen Notdienstes war allen Informierten lange vor den dubiosen Durchsuchungen wegen Terrorismusverdachtes bei Anti-Gipfel-Aktivist/innen in Berlin und Hamburg am 9. Mai 2007 klar. Die Anti-Atom-Bewegung in Gorleben hat in zwei Jahrzehnten des Protestes erfahren müssen, dass zur Organisation von Demonstrationen die Organisierung anwaltlichen Beistandes und die Öffentlichkeitsarbeit zwingend notwendig sind. Im europäischen Kontext musste die globalisierungskritische Szene vor allem beim europäischen Gipfel im Mai 2001 in Göteborg und im Juli 2001 in Genua leidvoll erfahren, wie die Brutalität schwedischer und italienischer Behörden und die Zusammenarbeit europäischer Sicherheitsbehörden zu erheblichen Grundrechtsverletzungen führten, die in den Schüssen von Göteborg und den Prügelorgien italienischer Spezialeinheiten in der Diaz-Schule in Genua gipfelten.
Erst nach diesen Ereignissen wachten europäische Anwaltsorganisationen auf, wie die Europäischen Demokratischen Anwälte (EDA), ein Zusammenschluss linker Anwaltsorganisationen aus Westeuropa, dem auch der RAV angehört. Es wurden europäische Legal Teams organisiert, die bei verschiedenen Gipfelereignissen international besetzte Anwaltsnotdienste stellten und so auch ausländischen Demonstrant/innen rechtlichen Beistand garantierten. Die Wucht der polizeilichen Repression konnte so abgemildert und polizeiliches Fehlverhalten gleichzeitig öffentlich angeprangert werden. Nationale und internationale Erfahrungen standen auf diese Weise Pate für den Anwaltlichen Notdienst in Heiligendamm.

Für eine politische Anwaltsorganisation wie den RAV hat die Beschränkung auf die Antirepressionsarbeit allerdings einen schalen Beigeschmack. Das eigentliche Anliegen der Demonstrant/innen in Heiligendamm, nämlich die Kritik an weltweit ungerechten und unsozialen Zuständen ist auch das Anliegen des RAV, der sich seit Jahren gegen die völkerrechtswidrigen Kriege u.a. gegen Jugoslawien 1999, den Irak 2003 sowie gegen die Legitimierung und die Praxis von Folter engagiert. So sahen sich die Anwält/innen des Anwaltlichen Notdienstes anlässlich der Ereignisse bei der Großdemonstration in Rostock am 2. Juni 2007 in mehrfacher Hinsicht politisch und medial in der Defensive. Dass diese Defensive im weiteren Verlauf der Proteste überwunden werden konnte, dazu trug auch der Notdienst seinen Teil bei, in dem er offensiv der Öffentlichkeitsarbeit der Polizei widersprach, die zu Recht als polizeiliche Desinformationspolitik denunziert und erfolgreich konterkariert wurde. Spätestens zu diesem Zeitpunkt wurde klar, dass sich anwaltliche Arbeit nicht nur auf die Vertretung festgenommener und sonst von Grundrechtsverletzungen betroffener Demonstrant/innen beschränken kann.

Der Anwaltliche Notdienst musste zunächst die praktischen Grundlagen der eigenen anwaltlichen Arbeit sicherstellen, etwa den Zugang zu Festgenommenen, sowie vernünftige Arbeitsbedingungen gegenüber der Polizeibehörde Kavala einfordern. Die Haftunterbringung und die Vorführung vor den gesetzlichen Richter/innen wurden ebenso zum Gegenstand anwaltlicher Arbeit wie die Dokumentation massenhafter Grundrechtsverletzungen durch die Polizei und die öffentliche Berichterstattung hierüber. Angesichts der Fixierung der Medienberichterstattung auf Gesetzesverstöße durch Demonstrant/innen und polizeiliche Repression, angesichts massiver Behinderungen der Demonstrations- und Meinungsfreiheit und angesichts von über 1.000 Festnahmen ist es schwierig, vom Erfolg der anwaltlichen Arbeit oder vom Erfolg des Anwaltlichen Notdienstes zu sprechen. Umso erfreulicher ist die Anerkennung und Wertschätzung, die seine Arbeit von anderer Seite gefunden hat: So wurde dem Anwaltlichen Notdienst im November 2007 durch die Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) ”für seine herausragenden Verdienste um das Anwaltskonsultationsrecht und um die Durchführung eines anwaltlichen Notdienstes anlässlich des G8-Gipfels in Rostock/Heiligendamm” der Preis “pro reo” verliehen. Und aus Anlass des Tages der Menschenrechte zeichnete die Internationale Liga für Menschenrechte am 10. Dezember 2007 das “Legal Team/Anwaltsnotdienst” in Berlin mit der Carl-von-Ossietzky-Medaille aus. Die Liga würdigte “damit eine Gruppe, deren Mitglieder im Kampf für die Verteidigung der Bürger- und Menschenrechte während der Proteste gegen den G-8-Gipfel in und um Heiligendamm Vorbildliches geleistet haben” (www.ilmr.de).

Der DAV-Strafrechtsausschuss betonte die weit über den Bereich der Strafverteidigung hinausgehende professionelle Arbeit der im Notdienst arbeitenden Kolleg/innen, denn diese vereinigten in fast einzigartiger Art und Weise Expert/innen im Bereich der Strafverteidigung, des Polizeirechts, des Versammlungsrechts, des polizeilichen Freiheitsentziehungsrechts, des Datenschutzrechtes und des Verfassungsrechts. Die Liga für Menschenrechte wird hingegen mehr die politische Rolle im Auge gehabt haben, die der Anwaltliche Notdienst inne hatte, indem er sowohl während der Geschehnisse in Heiligendamm als auch danach gemeinsam mit anderen Organisationen das Ausmaß der Grundrechtsverletzungen durch Polizei und Sicherheitsbehörden in der Öffentlichkeit darstellen half. In diesem Zusammenhang ist es sicherlich auch bezeichnend, dass von 64 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte im Zusammenhang mit den Protesten bis auf ein einziges alle inzwischen von der Staatsanwaltschaft Rostock eingestellt wurden.

Anlässe und Notwendigkeiten, Grundrechte zu verteidigen und Grundrechtsverletzungen anzuprangern, bietet auch das kommende Jahr in vielerlei Hinsicht. Sei es in den aktuellen Debatten um die sicherheitspolitischen Pläne des Innenministeriums – Online-Durchsuchungen und die nach wie vor offene Frage des Bundeswehreinsatzes im Innern seien hier nur beispielhaft genannt – oder in populistischen Kampagnen rings ums Jugendstrafrecht. Hier zu intervenieren, wird auch in Zukunft Aufgabe des RAV sein.

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass wir in der Rubrik “Im Inneren des Vereins” transparent machen wollen, wer für welche Themen ansprechbar ist. Zuschriften zu bestimmten Themen können danach unmittelbar an den oder die Verantwortliche/n gerichtet werden.

Wolfgang Kaleck