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»Einfach zeigen, dass es geht!«

Juristischer Kommentar gendergerecht?

Interview mit Johanna Mantel zu ihrer Arbeit als Mitherausgeberin eines Kommentars zum Migrationsrecht. Die Fragen stellte Anya Lean.

Vor einigen Wochen habe ich dich für dieses Interview angefragt. Was war dein erster Gedanke?
Ich hatte kurz vorher von dem Projekt ›Feministischer InfoBrief‹ im RAV-Newsletter gelesen und war davon begeistert. Als du mich dann angefragt hast, fiel mir die Antwort nicht schwer. Ich habe mich gefreut, daran beteiligt sein zu können.

Wir sind jetzt mitten ins Thema eingestiegen, die meisten wissen ja noch gar nicht, worum es geht. Kannst du dich kurz vorstellen und erklären, woran du arbeitest?
Gerne, ich bin Juristin und seit mehreren Jahren im Asyl- und Migrationsrecht tätig. Derzeit arbeite ich beim Informationsverbund Asyl und Migration, besser bekannt unter asyl.net oder durch das Asylmagazin. Es handelt sich um eine NGO, die unter anderem aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung, Gesetzgebung und Behördenpraxis in diesem Bereich für Fachleute aufarbeitet und frei zugänglich zur Verfügung stellt. Außerdem unterrichte ich regelmäßig Asyl- und Aufenthaltsrecht, vor allem im Rahmen der Refugee Law Clinic Berlin an der Humboldt-Universität.
Bei dem Projekt, über das wir uns unterhalten, handelt es sich um einen juristischen Kurzkommentar in der ›Gelben Reihe‹ des Beck-Verlags. Bisher wurde darin das Aufenthaltsgesetz (und FreizügG/EU sowie ARB 1/80) kommentiert, die Neuauflage enthält nun auch eine Kommentierung des Asylgesetzes. Die zweite Auflage ist 2016 erschienen. Seitdem hat sich viel verändert.

Was ist nun so besonders an der Neuauflage eines Kommentars?
Was anders an der dritten Auflage dieses Kommentars ist, ist, dass wir im Vergleich zu den meisten juristischen Kommentaren eine andere Herangehensweise gewählt haben, was die Mitwirkenden und die Sprachnutzung betrifft. Meinem Mitherausgeber Bertold Huber und mir war es wichtig, mit der Erweiterung des Kommentars sowohl die Akquise von neuen Autor*innen als auch den Sprachgebrauch inklusiver zu gestalten. Einerseits bezwecken wir dadurch, Fachleuten, die bisher nicht die Gelegenheit hatten, dieses Rechtsgebiet durch Kommentartexte mitzugestalten, diese Möglichkeit zu geben. Andererseits war es uns ein Anliegen, durch gendergerechte und diskriminierungsfreie Formulierungen ein Bewusstsein für die Wirkung von Sprache zu schaffen. Dies ist in der Fachliteratur längst überfällig und vor allem in Rechtsbereichen, wo es um den Schutz von gesellschaftlich marginalisierten Personen geht, besonders wichtig.
Daher haben wir uns bemüht, eine diverse Autor*innenschaft zu akquirieren und so verschiedene berufliche Hintergründe und Erfahrungshorizonte einfließen zu lassen, anstatt ›die üblichen Verdächtigen‹ zu fragen. In diesem Zusammenhang ist mir aufgefallen, dass es auch in anderen Publikationen im Migrationsrecht einen Wechsel gibt. Einige noch nicht durch Veröffentlichungen bekannte Fachleute haben in den letzten Jahren eigene Werke publiziert und z.B. beim Beck-Online-Kommentar Migrationsrecht und schon vorher beim Nomos-Kommentar Ausländerrecht spiegelt sich das auch wider. Es werden nicht nur erfahrene Richter mit langer Publikationsliste angefragt.

Ich habe den Eindruck, dir lag gerade ein Begriff auf der Zunge, den du dir dann doch verkniffen hast, nämlich ›alte weiße Männer‹.
Ja und nein. Tatsächlich habe ich beim Begriff ›Richter‹ bewusst die männliche Form genutzt, denn es handelt sich in der juristischen Kommentarliteratur bisher mehrheitlich um männliche Autoren aus dieser Berufsgruppe. Natürlich ist dies in gewisser Weise eine Pauschalisierung. Sie sollte dazu dienen, einen Punkt zu machen. Bewusst habe ich aber vermieden, ›alte weiße Männer‹ zu benennen, um nicht selbst wiederum Begrifflichkeiten zu nutzen, die unreflektiert Zuschreibungen hervorrufen. Siehe meinen Co-Herausgeber Bertold Huber, ein sehr erfahrener ehemaliger Richter mit beeindruckender Publikationsliste. Ihm war von Anfang an auch daran gelegen, eine diverse Autor*innenschaft zu akquirieren und gendergerechten Sprachgebrauch umzusetzen.

Wie seid ihr bei der Akquise vorgegangen?
Wir haben Wert darauf gelegt, fachlich qualifizierte Personen für den Kommentar zu gewinnen, die diverse Hintergründe und Erfahrungen mitbringen. Insbesondere haben wir Frauen als Autorinnen angefragt. Ich habe ein wenig recherchiert und soweit kaum einen Kommentar gefunden, der von Frauen herausgegeben oder mehrheitlich geschrieben wurde. Durch ein Radio-Feature mit dem Titel »Justitia ist ein Mann« habe ich erfahren, dass bei zentraler juristischer Literatur, das heißt bei Kommentaren und Handbüchern, die Beteiligung von Frauen bei durchschnittlich unter zehn Prozent liegt.(1) Das ändert sich zwar langsam, wir haben diese Änderung eben innerhalb einer Auflage herbeigeführt, was unüblich ist.
Unüblich ist auch, dass wir ein paar Autor*innen im Team haben, die keine Volljurist*innen sind, weil sie sich noch im Referendariat befinden oder aber gar keinen juristischen Bildungshintergrund haben. Uns war wegen ihrer ausgezeichneten Arbeit und besonderen Expertise an ihrer Beteiligung gelegen. Es spricht aus meiner Sicht vieles dafür, Autor*innen wegen ihrer fachlichen Qualifikation auszuwählen und nicht wegen ihres Abschlusses oder Titels.
Darüber hinaus haben wir uns bemüht, gezielt Autor*innen anzuschreiben, die selbst oder deren Familienmitglieder möglicherweise von den Regelungen des Asyl- und Aufenthaltsrechts betroffen waren oder sind. Auch hier vermeide ich den Begriff ›Migrationshintergrund‹, um unreflektierte Zuschreibungen zu umgehen und habe auch diese Herangehensweise in Frage gestellt. Einerseits ist es wichtig, dass insbesondere diejenigen Fachleute, die in gewisser Weise von den einschlägigen Normen betroffen sind, zu Wort kommen. Allerdings ist die ›Migrationsgeschichte‹ einer Asylrechtsanwältin ja nicht unbedingt sichtbar, bzw. möchte sie sie vielleicht auch gar nicht exponieren. Die Redakteurinnen eines speziellen Editorials des Verfassungsblogs, die eine Woche lang Beiträge ausschließlich von People of Color veröffentlicht haben, haben dieses Dilemma wie folgt formuliert: »Schon bei der Auswahl der Autor:innen waren wir in der merkwürdigen Situation, Personen anzuschreiben, weil wir zumindest selbst angenommen haben, dass sie nicht-weiße Zuschreibungen erfahren«.(2)

Das ist jetzt überspitzt, aber ist denn ein Kommentartext unbedingt fachlich besser, nur weil er von einer Frau geschrieben ist?
Darüber habe ich mir auch Gedanken gemacht. Nein, natürlich nicht unbedingt, aber folgende Überlegung spielt hierbei eine Rolle: Eine Person, die selbst Benachteiligung oder Diskriminierung ausgesetzt war, hat vielleicht einen anderen Blickwinkel, als eine Person, die ständig Privilegierung erfahren hat und sich dessen womöglich noch nicht einmal bewusst ist. So hat erstere vielleicht eine andere Sichtweise, wählt vielleicht eher eine menschenrechtsorientierte Auslegung und schließt sich vielleicht eher der Mindermeinung an, die vertritt, dass die restriktive Auslegung der ›herrschenden Meinung‹ nicht mit höherrangigem Recht vereinbar ist. Und ›Herr‹schend ist hier ganz passend, denn es handelt sich wie gesagt meist um Männer, die diese Ansicht geprägt haben.
Es geht daher also wie gesagt darum, Personen die Möglichkeit zu geben Recht mit zu gestalten, die bisher nicht beteiligt wurden. Es geht darum, Deutungshoheit aufzubrechen, um anderen Perspektiven Raum zu geben.

Du hast die Bedeutung der menschenrechts­orientierten Auslegung betont. Ist das etwas Besonderes an diesem Kommentar oder gerade ein allgemeiner Trend?
Einzigartig ist das nicht. Im Migrationsrecht gibt es natürlich Veröffentlichungen, die menschenrechtliche Vorgaben in den Fokus nehmen und damit einen anderen Blickwinkel auf das Asyl- und Aufenthaltsrecht geben. Dabei handelt es sich aber eben nicht gerade um die ›Klassiker‹. Gerade das deutsche Asylverfahrensrecht wurde zunehmend auf Beschleunigung und Verkürzung von Rechten Schutzsuchender ausgerichtet, das Asylprozessrecht ist weitreichend beschränkt.(3) In diesem Zusammenhang ist es daher wichtig, Kommentierungen zu veröffentlichen, die auf die Berücksichtigung von höherrangigem Recht besonderen Wert legen. Der Literatur kommt hier eine besondere Rolle und Verantwortung zu angesichts der immer weiter verschärften Gesetze und restriktiveren Behördenpraxis.

Ich habe auch eure Leitlinien für die diskrimi­nierungsfreie Sprache gelesen und war begeistert. Wir haben sie in unserer Kanzlei besprochen und versuchen sie umzusetzen, und ich weiß auch von anderen Kanzleien, die dies tun. Ich fand es sehr inspirierend, sie zu lesen und mir ist dabei aufgefallen, dass es im Recht so üblich ist, diskriminierende Sprache zu verwenden, z.B. in Bezug auf Gender oder rassistische Stereotype.
Das freut mich! Du meinst Begrifflichkeiten, die abwertend sind oder bestimmte Zuschreibungen verstetigen.

Ja! Wer hatte die Idee, und wer hat das aufgeschrieben? Das ist ja auch ziemlich umfassend.
Die Idee hatte ich. Das war mir gleich ein Anliegen. In den letzten Jahren, seitdem ich redaktionell tätig bin, ist es mir immer wichtiger geworden, Sprache reflektiert zu nutzen. Vielen Kolleg*innen geht es genauso, und ich habe mich mit ihnen hierzu ausgetauscht. Die Leitlinien haben meine Kollegin Melina Lehrian, die auch am Kommentar mitwirkt, und ich gemeinsam entwickelt.
Wir finden es längst überfällig, ein Bewusstsein dafür zu entwickeln, wie prägend Sprache ist, gerade in der Fachliteratur. Der Gebrauch diskriminierungsfreier und gendergerechter Sprache ist einfach zeitgemäß und notwendig. Anfänglich ist es eine Umstellung, anders zu formulieren, aber es geht schnell, sich daran zu gewöhnen, und dann ist es auch ganz leicht und bereichernd, denn insgesamt wird dadurch das Bewusstsein für den eigenen Text geschärft. Ich denke, das prägt auch unsere Wahrnehmung von gesellschaftlichen Zusammenhängen und lässt diese inhaltlich in unsere Texte einfließen.

Das kann ich mir vorstellen. Gab es zwischen dir und Bertold Huber als Herausgebenden oder mit den Autor*innen sowie dem Verlag einen gemeinsamen Diskussionsprozess über die Ausrichtung des Kommentars?
Bertold Huber, die Lektorin und ich haben uns viel ausgetauscht und abgestimmt. Von den meisten Autor*innen wusste ich, dass sie den gendergerechten Sprachgebrauch unterstützen. Außerdem haben wir gleich zu Beginn die Leitlinien zur Sprachnutzung, die auch unsere Begründung für diese Vorgehensweise enthalten, an alle Autor*innen geschickt. Eine Diskussion als ganzes Team war leider organisatorisch nicht realisierbar, da die Erweiterung des Werks und die Zusammenstellung des Teams selbst schon zeitintensive Prozesse erforderte. Vielleicht können wir bei der Erarbeitung der nächsten Auflage einen gemeinsamen Prozess anstoßen.
Jedenfalls gab es zu den Leitlinien zum Sprachgebrauch erst einmal nur positive Reaktionen, daher überraschte uns eine sehr vehemente negative Reaktion, die erst Monate später erfolgte: Ein Autor hat tatsächlich deswegen das Projekt verlassen. Ich kann dies nicht wirklich nachvollziehen und fand es schade, denn ich schätze seine fachliche Kompetenz. Im Nachhinein denke ich, dass wir ihn anders hätten mit einbeziehen müssen. Das war mir vorher aber einfach nicht klar.

Hat sich daraus dann eine Diskussion über dieses Thema entsponnen, und hat euch das in eurer Entscheidung verunsichert?
Angesichts dessen, dass ein Autor abspringt habe ich befürchtet, dass der Sprachgebrauch mehr thematisiert wird, als die Inhalte oder dass Nutzer abgeschreckt werden (und ich spreche hier bewusst auch wieder von Männern). Mich hat überrascht, wie sehr das Thema gendergerechte Sprache manche Leute aufbringt, nach meiner Erfahrung nur Männer. Auch ein kommentarexterner Kollege hat aufgrund des Sprachgebrauchs die Kooperation verweigert. Mich hat das tatsächlich verunsichert. Auch weil ich diesbezüglich und außerdem in Bezug auf die Akquise persönlich angegangen wurde. Ich habe natürlich darüber nachgedacht, ob ich da anders hätte herangehen können, um weniger zu polarisieren.

Dazu hatte ich den Gedanken, ob dein Mitherausgeber Bertold Huber durch seine Positionierung in der Lage ist, bestimmte Leser*innen oder Autor*innen, die von der Idee noch nicht so überzeugt sind, anders abzuholen.
Ich weiß es nicht. Die Fronten scheinen mir hier sehr verhärtet zu sein. Jedenfalls ist es interessant, dass der Ärger dieser Kritiker auf mich gerichtet war, obwohl Bertold Huber und ich alle Entscheidungen gemeinsam gefällt und getragen haben. Mein Mitherausgeber blieb jedenfalls unerschüttert und nahm mich in Schutz. Und auch die Lektorin blieb von der Vorgehensweise überzeugt. Sie gab uns den Tipp, es einfach umzusetzen und damit allen zu zeigen: Ja, es geht!
Außerdem hatten wir, nachdem wir diese Vorfälle thematisiert haben, auch viel unterstützendes Feedback von den Autor*innen. Ein Autor schrieb uns zum Beispiel, er habe sich anfangs mit dem Umformulieren schwergetan, aber inzwischen sei es ihm auch ein persönliches Anliegen, denn unreflektierter Sprachgebrauch verstetige Rollenbilder und Vorurteile. Und eine andere Autorin schrieb etwa, ich sollte mich nicht entmutigen lassen, für sie wäre unsere Herangehensweise der ausschlaggebende Punkt für ihre Beteiligung gewesen und es sei lange überfällig, dass auch in der Fachliteratur Bewusstsein für die Bedeutung und Wirkung von Sprache entstehe.

Ich finde es interessant, weil es so klingt, als würde die Übung des eigenen Sprachgebrauchs auch zu inneren Transformationsprozessen bei den Autor*innen führen.
Ja, das habe ich bei mir selbst so wahrgenommen und auch Kolleg*innen, die sich mit ihrem eigenen Sprachgebrauch auseinandersetzen, bestätigen dies.

Wie hat eigentlich der Verlag reagiert?
Es war die Idee des Beck-Verlags, eine Frau als Mitherausgeberin hinzuzuziehen. Ob der Verlag damit gerechnet hat, dass diese Frau dann ein ganzes Team von Frauen mitbringt und auch noch gendergerechte Sprache, weiß ich nicht. Unsere Lektorin unterstützte aber von Anfang an unsere Herangehensweise, vor allem auch Autorinnen für das Projekt zu gewinnen.

Welche Argumente werden denn gegen den gendergerechten Sprachgebrauch angebracht?
Die wenigen, die sich zu diesem Sprachgebrauch skeptisch geäußert haben, meinen, er würde zu schlechterer Lesbarkeit führen. Meine Kolleg*innen und ich, die wir uns aber seit Jahren damit beschäftigen, haben die Erfahrung gemacht, dass durch geschicktes Umformulieren ein Text genderneutral gestaltet werden kann, ohne dass der Lesefluss gestört wird. Im Gegenteil, die Sätze werden oft abwechslungsreicher.
Bei juristischen Texten wird häufig angebracht, diese müssten sich am Gesetzeswortlaut, orientieren, der nun mal weiterhin im generischen Maskulinum formuliert ist. Es wird jedoch nicht weiter ausgeführt, wie das als Argument zu verstehen ist. Zu Unklarheiten kann es eigentlich nicht kommen, wenn eine sachlich zutreffende genderneutrale Formulierung statt des männlichen Begriffs genutzt wird. Außerdem steht in einem Kommentar die Kommentierung direkt unter dem Gesetzestext.
Ich meine, es ist auch überfällig, dass Gesetzestexte angepasst werden. Hier bin ich nicht die einzige, wie der kürzliche Entwurf des Bundesjustizministeriums zum Insolvenzrecht zeigt, der im generischen Femininum verfasst wurde.(4) Übrigens ist dies sogar in § 100 AufenthG vorgesehen: Das Bundesinnenministerium kann Personenbezeichnungen durch geschlechtsneutrale Begriffe ersetzen. Außerdem ist in §§ 7 und 8 AsylG »der Betroffene« durch »die betroffene Person« ersetzt worden.
Das Festhalten an der Verwendung der maskulinen Form, ist meines Erachtens der Versuch, an etablierten Machtstrukturen, Deutungshoheit und Privilegien festzuhalten. Aber gerade darum geht es ja beim veränderten Sprachgebrauch: diese ungerechten Strukturen aufzubrechen. Wie eine Kollegin bezeichnend ausdrückt: »Allein die Aufregung zeigt, dass Sprache nicht egal ist«.(5)

Habt ihr einen Wunsch, wie der Kommentar rezipiert wird?
Wir hoffen natürlich auf eine gute Annahme. Die Kommentierungen sind sorgfältig ausgearbeitet, enthalten vergleichsweise kurze Erläuterungen, die dennoch auf praxisrelevante Fragen eingehen. Sie berücksichtigen die vielen Gesetzesänderungen der letzten Jahre sowie die aktuelle Rechtsprechung und Behördenpraxis und orientieren sich an völker-, europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben.
Was den Sprachgebrauch und die Autor*innenschaft betrifft, kann es sein, dass der ein oder die andere die Nutzung des Gendersternchens als irritierend empfindet oder lieber im klassischen Richterkommentar nachschaut, als den Kommentierungen z.B. einer Referendarin zu trauen. Dafür nimmt eine andere Person den Kommentar deswegen umso lieber in die Hand. Am Ende geht es uns um das Inhaltliche. Wir konnten praxiserfahrene Autor*innen aus sämtlichen Tätigkeitsbereichen gewinnen, so etwa aus der Anwaltschaft, Richterschaft, Beratung, Wissenschaft und Lehre sowie aus NGOs und Behörden. Sie alle haben die Normen mit großem Engagement und Fachwissen erläutert. Mit Hilfe geschickter Formulierungen ist es möglich, an den meisten Stellen auf eine Verwendung des Gendersternchens zu verzichten, so dass es keine vermeintlichen Einschränkungen im Lesefluss gibt.

Hat der andere Gebrauch der Sprache auch andere Effekte?
Ich bin überzeugt, dass der reflektierte Sprachgebrauch auch das Denken verändern kann. Das merkt man z.B. am Begriff ›der Ausländer‹, den das Gesetz selbst verwendet. Dieser Begriff stellt das Fremde anstelle der gemeinsamen Menschlichkeit in den Vordergrund und zeichnet einen einheitlichen Typ: ›den Ausländer‹. Demgegenüber ist die ›betroffene Person‹ zuvorderst Mensch wie du und ich, zufällig aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit vom Aufenthaltsrecht betroffen und nicht immer ein Mann. Wer Sprache reflektiert benutzt, nimmt diese Unterschiede anders wahr. Mein Wunsch ist es, Fachleute, die im Migrationsrecht tätig sind, für diese Unterschiede zu sensibilisieren und zu ermöglichen, dass die betroffenen Personen mehr im Fokus der Wahrnehmung stehen.

Kann es sein, dass in dieser Herangehensweise auch das Potenzial für gerechtere Behörden- oder Gerichtsentscheidungen steckt, weil die entscheidenden Personen weniger in Stereotypen denken und dadurch den Sachverhalt klarer sehen können?
Ja, ich meine, dieses Potenzial besteht und hoffe sehr, dass es tatsächlich genutzt wird. Ich habe gemerkt, dass Sprache beim Versuch, sie diskriminierungsfrei und genderneutral zu nutzen, genauer wird und es mir selbst deutlicher wird, was im Rahmen der Aussage wirklich Fakt ist und was als reine Zuschreibung auch weggelassen oder neutral formuliert werden kann.

Vielen Dank für das Gespräch.
Gerne! Ich danke auch dir.

Johanna Mantel ist Juristin, Lehrbeauftragte an der Humboldt-Universität im Rahmen der Refugee Law Clinic und beim Informationsverbund Asyl und Migration in Berlin als Rechtsreferentin und Redakteurin tätig. Sie ist Mitglied im RAV.
Anya Lean ist Rechtsanwältin in Berlin und RAV-Mitglied.



(1) Vgl. www.ardaudiothek.de/kulturfeature/justitia-ist-ein-mann-frauen-fraeuleins-und-das-recht-blick-auf-die-gleichberechtigung/69588504
(2) Vgl. VerfBlog, Editorial v. 17.7.2020, https://verfassungsblog.de/perspektivwechsel/
(3) Vgl. Markard und Farahat, in: Die Verwaltung 52, 2019, https://www.duncker-humblot.de/einzelheft/migrationsverwaltungsrecht-unter-druck-2882/?page_id=0
(4) Vgl. https://www.tagesschau.de/inland/insolvenzrecht-generisches-maskulinum-101.html
(5) Vgl. https://www.jetzt.de/politik/generisches-femininum-in-gesetzen-interview-mit-juristin