Mit rechtsstaatlichen Mitteln dem angeschlagenen Recht neues Leben einhauchen

Wolfgang Kaleck Liebe Freunde von der Internationalen Liga für Menschenrechte, lieber Kollege Docke, liebe Herren Pfaff und Rose, sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich, heute vor euch und vor Ihnen als Vorsitzender des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälte-Vereins (RAV) sprechen zu können. Ist dies doch ein Ausdruck der engen Zusammenarbeit unserer beiden Bürgerrechtsorganisationen in den letzten Jahren, u.a. in der Redaktion des Grundrechte-Reports, aber auch auf gemeinsamen Veranstaltungen.

Keiner, der den Gerichtssaal als Bühne eigener Inszenierung nutzt.

Besonders freut es mich jedoch, als Vertreter einer Anwaltsorganisation an der Verleihung der Carl-von-Ossietzky-Medaille 2006 an unseren Berufskollegen Bernhard Docke aus Bremen teilnehmen zu können. Zur Person von Bernhard Docke gibt es zunächst nicht viel Spektakuläres zu sagen. Nach einem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bremen ließ sich der heute 51jährige Fachanwalt für Strafrecht 1983 in Bremen als Anwalt nieder. Seine Schwerpunkte sind das Strafrecht, aber auch das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Er ist in einschlägigen Strafverteidigerorganisationen organisiert. In einem Portrait der «taz» wird er als «der stille Starverteidiger» beschrieben, als ein Gegenbild zu dem normalerweise für den Typus des Staranwalts stehenden Rolf Bossi. Er sei keiner, der den Gerichtssaal als Bühne der eigenen Inszenierung nutzt, und betont im Gespräch, dass er sich in keiner Weise heraushebe. Bernhard Docke will «nicht nur rechtsstaatliches Dekor sein». Er möchte nicht auf die Macht des flammenden Plädoyers vertrauen, sondern findet es spannend «wenn man als Anwalt gefordert ist, bestimmte prozessuale Lösungen zu suchen». Damit steht er für einen bestimmten Typus des Strafverteidigers, der in Deutschland glücklicherweise seit den Tagen der Studentenbewegung durchaus weit verbreitet ist. Man findet ihn vor allem in den Gerichtssälen der Grossstädte, Berlin, Hamburg, Bremen, Hannover oder in Frankfurt und München. Er stellt sich mal mehr, mal weniger spektakulär dem Strafanspruch des Staates im Einzelfall entgegen. Manch einer trägt noch Reste einer revolutionären Idee mit sich, andere stellen das System des Strafrechts, aber zumindest die Gefängnisstrafe noch als solche in Frage. Viele machen aber einfach nur ihren Job, Menschen zu verteidigen, oft zu ökonomischen Bedingungen, für die andere Berufskollegen, andere Juristen, sicherlich nicht tätig werden würden. Schaut man sich dann weiter die Kanzlei an, in der Bernhard Docke seit Jahrzehnten praktiziert, dann stößt man auf Heinrich Hannover, der der Kanzlei seinen Namen gab, auf einen Anwalt, der wie nur wenige andere für fünf Jahrzehnte engagierter anwaltlicher Tätigkeit und insbesondere Strafverteidigertätigkeit in einem Land steht, in dem rechtsstaatliche Verhältnisse bis heute Tag für Tag schwer erkämpft werden müssen. In solch einem Büro, in dem mit Hannover einer wirkt, der als Menschenrechtsanwalt und Bürgerrechtsanwalt tätig war, bevor irgend jemand diese Begriffe erfand, ist man besser vorbereitet, wenn der Fall seines Lebens kommt. Denn, so muss man den Fall Murat Kurnaz für Bernhard Docke bezeichnen. Er stünde nicht hier, wenn nicht vor mittlerweile über 4 1/2 Jahren Rabiye Kurnaz vor ihm gestanden hätte und ihm eine zensierte Postkarte gegeben hätte. Diese war ihr vom Roten Kreuz als erstes Lebenszeichen von ihrem 2001 verhafteten Sohn, Murat Kurnaz, überreicht worden, der ihr darin lediglich mitteilen darf, dass es ihm gut geht und nur Gott wisse, wann er zurückkomme. Der Fall seines Lebens, das hört sich nach großen Worten an, die doch nicht unbedingt die Sache von Bernhard Docke sind. Der Fall seines Lebens hört sich nach Rampenlicht an – es hört sich aber auch ein wenig nach Zufall an, nach derart von Glück, die ein Anwalt benötigt, um seinen beruflichen Weg zu gehen, um beruflichen Erfolg zu haben. Doch der Fall eines Lebens wird ein Fall für einen Strafverteidiger nur dann, wenn er dafür vorbereitet ist. Das war Bernhard Docke. Er hat in den USA studiert, hat sich dort mit Völkerrecht beschäftigt, hat auch zuvor bereits in seiner beruflichen Tätigkeit mit US-Todesstrafenfällen zu tun gehabt. Dies hebt ihn schon aus der Masse der ansonsten in bundesdeutschen Gerichtssälen tätigen Strafverteidiger hervor, die meistens nicht über die Landesgrenzen hinausblicken und schon gar nicht international tätig werden. Aber Bernhard Docke war nicht nur vorbereitet, sondern er hat die wenigen Spielräume und Möglichkeiten dieses scheinbar aussichtslosen Falles in einer Art und Weise genutzt, die ihm sowohl in der bundesdeutschen Öffentlichkeit als auch unter seinen Kollegen hohen Respekt einbrachte und weswegen er letztlich hier heute zu Recht geehrt wird.

US-Gefangene ohne Menschenrechte

Denn Anfang 2002 war der seit dem 11.9.2001 laufende «Anti-Terrorkampf» der USA und ihrer Verbündeten zwar schon in vollem Gange. Auf den Kriegsschauplätzen in Afghanistan und anderswo waren Hunderte von Menschen festgenommen und misshandelt worden. Es waren ihnen die grundsätzlichen Errungenschaften des Humanitären Völkerrechts und des Menschenrechtsschutzes allgemein abgesprochen worden. Mit hohem Aufwand versuchte die Bush-Administration, unterstützt von ihren Kronjuristen, den Geltungsanspruch der Genfer Konventionen zum Schutz von Kriegsgefangenen und anderen festgenommenen Personen aufzulösen, und bezeichnete diese Personen als sogenannte ungesetzliche feindliche Kämpfer. Während diese juristischen Bemühungen in Washington abliefen, waren Murat Kurnaz und andere bereits wochen- und monatelang unmenschlichen Haftverhältnissen und vor allem Misshandlungen ausgesetzt. Doch interessanterweise waren es ausgerechnet die Mitarbeiter aus dem Apparat selbst, aus der CIA und dem Militär, die der Bush-Administration signalisierten, dass sie nicht weitergehen wollten und sich nicht der Strafverfolgung ausliefern wollten. Vom US-Militär gab es Widerstände gegen die Anwendung bestimmter Vernehmungs- und Foltermethoden. Die Lösung, die die Bush-Administration bot, schien bestechend: Man baute ein bereits für haitische Flüchtlinge kritikwürdigerweise in den 80er Jahren benutztes Militärlager zu einem Hochsicherheitsgefängnis aus und brachte dort, wie man der Öffentlichkeit zu suggerieren versuchte, die angeblich Schlimmsten der Schlimmen unter, also die Menschen, die man bezichtigte, an einem der spektakulärsten Anschläge der Zeitgeschichte mitgewirkt zu haben. Da weder aus Afghanistan noch aus Guantánamo besonders viele Informationen an die Öffentlichkeit flossen, hatten Bush und seine Leute in der Öffentlichkeit zum Jahreswechsel 2001/2002 noch relativ wenig Widerstand zu erwarten. Zu tief saß noch der Schock des 11. September 2001. Zu sehr war auch der Hass gegen islamische Extremisten geschürt worden. Die ersten Anwälte, die sich in den USA um die Guantánamo-Gefangenen kümmerten, waren die als notorisch Linke bezeichneten Anwälte des Center for Constitutional Rights (CCR) und die an aussichtslose Kämpfe gewöhnten Todesstrafenanwälte. Im CCR gibt es einen Hate-Mail-Ordner, der in jenen Tagen angelegt wurde, in denen Anwälte, die die Rechte der Verhafteten verteidigen, von zahllosen amerikanischen Patrioten beschimpft, beleidigt und bedroht wurden. Viele Politiker und Militärs plädierten für die Anwendung von Sonderrechten, von Ausnahmerecht oder von gar keinem Recht im Falle von Terrorismusverdächtigen, und vertraten die Meinung, dass alle Mittel im Krieg gegen den Terror erlaubt seien, da man ansonsten die westliche Zivilisation aufs Spiel setzen würde. So füllten sich über die Jahre nicht nur die bekannten und geheimen Gefängnisse in Afghanistan und das Lager in Guantánamo. Wie mittlerweile bekannt wurde, wurden zahlreiche auf den diversen Kriegsschauplätzen gefangengenommene Personen in Geheimgefängnisse der CIA oder kurzerhand in die Hände noch brutalerer Folterer aus Ägypten, Pakistan oder Usbekistan gegeben. Der Widerstand gegen Guantánamo hielt sich in Grenzen. Die Tage, an denen eine bundesdeutsche Kanzlerin Zustände dort kritisierte und die Schließung forderte und vor allem UN-Institutionen die dortigen Zustände stark kritisierten, lagen zu Zeiten der seligen rot-grünen Bundesregierung noch in weiter Ferne. Es ist also etwas Besonderes, in einer solchen Situation einen schier aussichtslosen Fall anzunehmen. Es war schlicht die Art von Fall, bei der man als Strafverteidiger zunächst gar nichts gewinnen kann, denn weder die Person des Mandanten noch die Erfolgsaussichten versprachen Popularität.

Rechtsstaatliche Mechanismen in den USA erfolgreich genutzt

Doch Bernhard Docke hat den Fall seines Lebens angenommen und er hat seinen Job wunderbar gemacht, und zwar so, wie ihn seit Anfang 2002 zunächst Dutzende, mittlerweile Hunderte von Anwälten auf der ganzen Welt machen. Jemanden, den man nicht kennt, von dem man nicht weiß, was er gemacht hat, von dem man nicht weiß, wessen er beschuldigt wird, dem alle grundsätzlichen Rechte abgesprochen werden, zu verteidigen und dabei gegen die Administration des mächtigsten Staates der Welt anzukämpfen, ist – euphemistisch ausgedrückt – ein schwieriges Unterfangen. Doch die Kolleginnen und Kollegen um Bernhard Docke und sein US-Kollege Baher Azmy haben nicht nur dagegen gehalten. Sie haben die angeschlagenen rechtsstaatlichen Mechanismen in den USA erfolgreich genutzt und haben mittlerweile in drei großen Verfahren der Bush-Administration vor dem US-Supreme-Court erhebliche juristische Niederlagen zugefügt. Sie haben es aber vor allem auch geschafft, in der Öffentlichkeit Guantánamo als ein Symbol für Unrecht zu ächten und dem angeschlagenen Recht wieder neues Leben einzuhauchen. Dies ist vielleicht ihr größtes Verdienst. Denn es waren Anwälte, auch wenige Journalisten und einzelne Angehörige des US-Militärs, die die Zustände von Guantánamo erst national und dann weltweit bekanntmachten und dafür sorgten, dass sich die Weltöffentlichkeit mittlerweile diesen Zuständen entgegenstellt. Und dies ist auch eine Geschichte des «Krieges gegen den Terror» seit dem 11.9.2001. Eine zunächst geschockte und gelähmte Weltöffentlichkeit musste nicht nur die Einschränkung zahlreicher Rechte in Afghanistan und Guantánamo hinnehmen, sondern musste auch mit ansehen, wie unter Vorwänden ein Krieg gegen den Irak geführt und, wie es zunächst schien, gewonnen wurde, wobei dieser nicht nur das Völkerrecht brach, sondern das System des Völkerrechts insgesamt in Frage stellt. Doch in all diesen Jahren wuchs auch eine Gegenbewegung, die nicht nur mit politischen und moralischen, sondern auch mit juristischen Argumenten und Mitteln focht, und diese Gegenbewegung hat Oberwasser bekommen. Ich weiß, dass es nicht populär ist, in solchen Kreisen wie dem heute hier versammelten, Angehörige von Militär, insbesondere Angehörige von US-Militär lobend hervorzuheben. Doch es sind auch Spitzenbeamte der Bush-Administration wie der oberste Jurist der US-Navy, Alberto Mora, gewesen, die mit ihrem Vorgehen gegen Folter und verbotene Vernehmungsmethoden das System der systematischen Folter, das nach dem 11.9.2001 von Vizepräsident Cheney und Donald Rumsfeld installiert wurde, zum Wanken brachten. Es sind die Military-Lawyers, die gerade nicht als Angehörige des Militärs funktionierten, sondern ihr anwaltliches Ethos entdeckten und sich dabei um alle beruflichen Chancen brachten, weil sie sich für die Guantánamo-Gefangenen eingesetzt haben. Und es sind vor allem die vielen Journalisten und Menschenrechtsaktivisten in den USA, die rechtsstaatliche Errungenschaften wie den Freedom of Information Act nutzten, um die Informationen an die Öffentlichkeit zu bringen, die wir benötigten, um zu begreifen, dass Guantánamo kein Zufall, sondern Ergebnis einer langen und systematischen Planung ist.

Konsequenzen für rot-grüne Regierung?

Seit wenigen Monaten ist Murat Kurnaz nun in Deutschland zurück. Immerhin konnte die öffentliche Meinung hier davon überzeugt werden, dass er nicht als unerwünschter Ausländer gleich in die Türkei abgeschoben wird, was auch einmal in Rede stand. Immerhin hat die Nachfolgeregierung der seligen rot-grünen Regierung es geschafft, sich für einen Menschen einzusetzen und ihn aufzunehmen, der in Deutschland lebt. Es wird noch zu klären sein, ob das politische und moralische Versagen einzelner Funktionsträger der rot-grünen Regierung auch strafrechtliche Konsequenzen haben wird. Es wird zu klären sein, ob tatsächlich, wie es Murat Kurnaz selber wahrgenommen hat, deutsche Soldaten an seinen Misshandlungen beteiligt waren, und ob deutsche Sicherheitsbehörden von den Vernehmungsergebnissen profitierten. Wir sind alle überzeugt davon, dass Bernhard Docke der richtige Mann ist, um diese Fragen mit dem nötigen Nachdruck in der Öffentlichkeit zu stellen und mit der gleichen Konsequenz auch in Gerichtsverfahren klären zu lassen.

Netzwerke von Anwälten gegen verbrecherische Regierungen

Eines soll am Ende noch klargestellt werden. Es ist nicht richtig, wenn es heißt, dass es lediglich ein Gnadenakt war, der dazu geführt hat, dass Murat Kurnaz endlich nach Deutschland einreisen durfte, dass also die juristischen Verfahren versagt hätten. Ohne Docke und seine Hunderte von Kolleginnen und Kollegen, ohne die vielen Unterstützergruppen, auch in den USA, wäre die öffentliche Meinung (auch die öffentliche Meinung in den USA) nicht gekippt und hätte wahrscheinlich auch eine Kanzlerin Merkel nicht die Courage gehabt, Guantánamos Schließung zu fordern und Murat Kurnaz wieder aufzunehmen. Nur engstirnige Juristen warten auf den großen und entscheidenden Moment, das Schlussplädoyer, mit dem sie das Gericht überzeugen werden. Gute Juristen wissen mittlerweile alle erdenklichen Wege zu nutzen, um ihren Mandanten zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Zeit der Einzelkämpfer ist auch vorbei. Es sind Netzwerke von Anwälten und Menschenrechtsorganisationen, die gegen diese verbrecherischen Zusammenschlüsse von Regierungen und Militärs, die Menschenrechte einzelner, möglicherweise auch unpopulärer Personen durchsetzen. Einer der herausragendsten Vertreter und Aktivisten dieses Netzwerkes wird heute von Ihnen geehrt werden.      * Laudatio anlässlich der Verleihung der Carl-von-Ossietzky-Medaille für Bernhard Docke am 10. Dezember 2006.