Klage gegen Rumsfeld wegen Misshandlung in Gefängnissen

TIME in partnership with CNN Eine in Deutschland erhobene Anklage strebt die Strafverfolgung des scheidenden Verteidigungsministers und anderer US-Amtsinhaber wegen ihrer mutmaßlichen Rolle bei Misshandlungen in Abu Ghraib und Guantanamo an. Nur Tage nach seinem Rücktritt sieht sich Verteidigungsminister Donald Rumsfeld weiteren Folgen seiner Mitwirkung an den schwierigen Kriegen im Irak und in Afghanistan ausgesetzt. Eine neue Anklageschrift, die nächste Woche bei Deutschlands oberstem Staatsanwalt eingereicht werden soll, strebt strafrechtliche Ermittlungen und die Strafverfolgung von Rumsfeld an, sowie von Generalstaatsanwalt Alberto Gonzales, dem ehemaligen CIA-Direktor George Tenet und anderen hochrangigen US-Beamten und Offizieren wegen ihrer mutmaßlichen Mitwirkung an Misshandlungen, die im irakischen Gefängnis Abu Ghraib und im US-Internierungslager im kubanischen Guantanamo begangen worden sind.

Die Anzeigenerstatter

Die Kläger sind unter anderem elf Iraker, die Gefangene in Abu Ghraib waren, sowie Mohammad al-Qahtani, einem in Guantanamo internierten Saudi-Araber, den die USA als so genannten „20. Hijacker“ und verhinderten Mittäter bei den Flugzeugentführungen des 11. September identifiziert haben. Wie TIME im Juni 2005 als erste berichtete, wurde Qahtani einem „speziellen Verhör-Programm“ unterzogen, das von Rumsfeld persönlich genehmigt worden war und das gemäß US-Angaben wertvolle Informationen hervorbrachte. Um diese zu erlangen, wurde Qahtani jedoch laut Vernehmungsprotokoll und Regierungsberichten zu Nacktheit und zu langen Stress-Stellungen gezwungen, sexuell gedemütigt, religiös erniedrigt sowie Schlafentzug und anderen umstrittenen Verhörmethoden ausgesetzt. Anwälte der Kläger kündigen an, dass einer der Zeugen, die für sie aussagen werden, die ehemalige Brigadegeneralin Janis Karpinski ist, die vormalige Kommandeurin sämtlicher US-Militärgefängnisse im Irak, die nach Angaben der Anwälte nächste Woche in Deutschland sein wird, um öffentlich ihre Vorwürfe in der Sache vorzubringen. Karpinski hat eine schriftliche Erklärung mit ihren Unterlagen eingereicht, in der unter anderem steht: „Es war eindeutig, dass die Verantwortung und die Kenntnis [von dem, was in Abu Ghraib geschah,] die Befehlskette ganz hinauf bis zum Verteidigungsminister Donald Rumsfeld reichten.“ Ein Sprecher des Pentagon erklärte gegenüber TIME, es gebe keinen Kommentar, da die Klage noch nicht eingereicht worden sei.

Die Angezeigten

Die anderen Angeklagten des Falles sind neben Rumsfeld, Gonzales und Tenet Staatssekretär der Verteidigung im Ressort für Geheimdienste Stephen Cambone, der ehemalige Stellvertretende Generalstaatsanwalt Jay Bybee, der ehemalige Zweite Stellvertretende des Generalstaatsanwalts John Yoo, Generalrat im Verteidigungsministerium William James Haynes II und David S. Addington, Stabschef von Vize-Präsident Dick Cheney. Hochrangige Offiziere, die in den Akten genannt werden, sind der ehemalige oberste Militär im Irak General Ricardo Sanchez, der ehemalige Kommandeur von Guantanamo General Geoffrey Miller, der hochrangige Kommandeur im Irak Generalmajor Walter Wojdakowski und Oberst Thomas Pappas, der vormalige Chef des militärischen Geheimdienstes in Abu Ghraib.

Warum Deutschland?

Deutschland war als Ort der Anklage gewählt worden, weil das deutsche Recht das Prinzip der „universellen Zuständigkeit“ anerkennt und damit die Strafverfolgung von Kriegsverbrechen und verwandten Delikten ermöglicht, wo auch immer weltweit sie begangen werden. So wurde in Deutschland auch im Jahre 2004 schon ein Gerichtsverfahren gegen Rumsfeld angestrebt, das ähnlich aber enger gefasst war. Das Pentagon reagierte verärgert auf den Fall, und Rumsfeld selber soll aufgebracht gewesen sein. Rumsfelds damaliger Sprecher, Lawrence DiRita, nannte den Fall ein „großes, großes Problem“. US-Beamte stellten klar, dass der Fall die deutsch-amerikanischen Beziehungen nachteilig beeinflussen könnte, und Rumsfeld deutete an, dass er an einer großen Sicherheitskonferenz in München nicht teilnehmen würde, wo er als Hauptredner angekündigt war, es sei denn, Deutschland ließe den Fall fallen. Am Tag vor der Konferenz teilte ein deutscher Staatsanwalt mit, dass er die Angelegenheit nicht weiter verfolgen werde, da es keine Annahme dafür gebe, dass die US-Behörden und -Gerichte nicht selber den Vorwürfen der Anklage nachgehen würden. In der neuen Klageschrift argumentieren die Kläger jedoch, dass sich die Umstände in zweifacher Hinsicht entscheidend verändert hätten. Rumsfelds Rücktritt, so die Kläger, bedeute, dass der ehemalige Verteidigungsminister die Immunität verliert, die üblicherweise hohen Regierungsbeamten zusteht. Zudem argumentieren die Kläger, dass die Begründung der deutschen Staatsanwaltschaft für die Zurückweisung des vorherigen Falles – nämlich, dass die US-Behörden sich selbst mit der Angelegenheit befassen würden – sich als falsch erwiesen hat.

Der Military Commissions Act und die Immunität

„Das absolute Versagen der US-Behörden, sich in irgendeiner Weise mit der Mitwirkung hochrangiger Personen am Folterprogramm zu befassen, könnte nicht deutlicher sein,“ sagt Michael Ratner, Präsident des „Centre for Constitutional Rights“, einer Nichtregierungsorganisation mit Sitz in den USA, die die Erhebung der Anklage in Deutschland unterstützt. Er weist auch darauf hin, dass das „Military Commissions Act“, ein zu Beginn dieses Jahre vom Kongress verabschiedetes Gesetz, jede Strafverfolgung in den USA gegen diejenigen blockiert, die an den seit dem 11. September 2001 vorgenommenen Misshandlungen während der Haft und den Verhören von Ausländern, die im amerikanischen Gewahrsam im Ausland gehalten wurden, beteiligt waren. Ratner zieht den Schluss, dass die rechtlichen Argumente, die der vorangegangenen Untätigkeit der deutschen Staatsanwaltschaft zugrunde lagen, nicht weiter aufrechterhalten werden können. Unabhängig von den Details ist der Fall das jüngste Beispiel in West-Europa für die Bemühungen von Kritikern der US-Methoden im Krieg gegen den Terror, die Beteiligten zur Verantwortung zu ziehen. In Deutschland finden parlamentarische Untersuchungen zu der Kooperation des deutschen Geheimdienstes mit der CIA zu Auslieferungen statt – der Entführung von mutmaßlichen Terroristen und deren Verbringung in Drittländer zu Verhören. Weitere Ermittlungen wegen Auslieferungen sind sowohl in Italien als auch in Spanien in Vorbereitung.

Die Angst der Kriegsverbrecher vor der Justiz

US-Beamte fürchten schon seit langem, dass juristisches Vorgehen gegen „Kriegsverbrecher“ dazu benutzt werden könnte, politische Rechnungen zu begleichen. Im Jahre 1998 wurde zum Beispiel der ehemalige chilenische Diktator Augusto Pinochet – dessen Militärcoup einst von der Regierung Nixon unterstützt worden war – in Großbritannien verhaftet und 16 Monate lang während einer Schlacht um seine Auslieferung festgehalten, die von einem spanischen Amtsrichter angeführt wurde, um ihn der Kriegsverbrechen anzuklagen. Pinochet wurde letztendlich freigelassen und kehrte nach Chile zurück. Noch kürzlich versuchte ein belgisches Gericht, den damaligen israelischen Premierminister Ariel Sharon wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen Palästinenser anzuklagen.
Die Bush-Regierung ihrerseits hat die Anerkennung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) mit der Begründung verweigert, dass er genutzt werden könnte, US-Beamte ungerechtfertigterweise strafrechtlich zu verfolgen. Der IStGH ist der erste permanente Gerichtshof, der geschaffen wurde, um Kriegsverbrechen, Völkermord und andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu verfolgen. * Übersetzung von Christoph Schwanitz