Konferenz: "Wenn der Staat rot sieht - 50 Jahre KPD Verbot"

( Programm) Am Morgen des 17. August 1956 wurde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zum zweiten und bislang letzten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eine Partei für verfassungswidrig erklärt. Damit fiel der Startschuss für die „Aktion Karabiner”, in der Polizeikommandos zugleich alle Einrichtungen der Partei stürmten und das „im Namen des Volkes” ergangene Urteil vollstreckten. Die KPD war nun verboten. Damit gesellte sich die BRD neben der faschistischen Franco-Diktatur in Spanien und dem portugiesischen Salazar-Regime in die Reihe der Staaten Europas, in denen die KommunistInnen von der politischen Meinungsbildung ausgeschlossen waren (1967 folgten Griechenland – bis 1974 – sowie die Türkei). Doch das KPD-Verbot war lediglich ein Teil der politischen Justiz der damaligen Zeit, die sich gegen KommunistInnen richtete. Zur Verteidigung der neu erlernten Demokratie Deutschlands gehörten aber auch alt gediente Instrumentarien aus der Zeit der nationalsozialistischen Diktatur. Im 1. Strafrechtsänderungsgesetz vom 30. August 1951 wurden die vom Alliierten Kontrollrat im Jahre 1945 aufgehobenen NS-Strafvorschriften gegen Hochverrat, Staatsgefährdung und Landesverrat wieder eingeführt. Schon bald wurde das altbekannte Gesinnungsstrafrecht zum beliebtesten Instrument von ehemaligen NS-Richter und -Staatsanwälte im Kampf gegen den Feind der freiheitlich demokratischen Grundordnung – die kommunistische Bedrohung. Dabei sahen die meisten der wiedereingeführten Paragraphen hohe Zuchthausstrafen vor. Später kamen zudem weitere gesetzliche Regelungen wie etwa die Berufsverbote, Aberkennung der Grundrechte, etc. hinzu. Damit waren KommunistInnen in Deutschland de facto nicht nur von der Politik, sondern von nahezu allen gesellschaftlichen Bereichen ausgeschlossen. In den Jahren 1950 bis 1968 wurden ca. 250.000 Ermittlungsverfahren gegen rund 500.000 BundesbürgerInnen aktenkundig, von denen etwa 10.000 verurteilt wurden. Die Kurzkonferenz will, neben einer Darstellung der Geschichte des KPD-Verbotes und der Verfolgung von KommunistInnen in der BRD, vor allem die Konsequenzen der KPD-Verfolgung für Demokratie und Rechtsstaat in der Bundesrepublik aufzeigen. Desweiteren sollen mögliche Initiativen für eine (politische wie juristische) Rehabilitierung der Opfer politischer Justiz angestoßen werden. Dazu sind WissenschaftlerInnen, ZeitzeugInnen und PolitikerInnen eingeladen, die in die Thematik einführen und Handlungsperspektiven entwickeln werden. Die Konferenz findet am 7. November 2006, 18.00-22.00 Uhr statt. Konferenzort ist der Senatssaal in der Humboldt-Universität, Berlin. Der Senatssaal befindet sich direkt über dem Foyer des Haupteingangs der Humboldt-Universität zu Berlin (Unter den Linden 6). Der Eintritt ist frei. Zur Veranstaltung laden ein: Rote Hilfe Berlin, Forum Justizgeschichte e.V., Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein/RAV, Vereinigung Demokratischer Juristinnen u. Juristen, Arbeitskreis kritischer Juristinnen u. Juristen an der Humboldt-Universität zu Berlin.

Programm

18.00 Uhr Thematische Einführungen (Referate) PD Dr. Thomas Henne, LL.M. (Berkeley), Frankfurt a.M. - Mit Gesetz und Verfassung gegen die KPD (Die Politik, das Verfassungsgericht und die KPD) Dr. Helmut Kramer (RiOLG a.D., Forum Justizgeschichte e.V.), Wolfenbüttel - Politische Strafjustiz im Kalten Krieg (Gesamtdarstellung der justizförmigen KommunistInnenverfolgung in der Bundesrepublik) Rolf Meier (Hans-Litten-Archiv Göttingen), Berlin - Die Bundesrepublik und ihre KommunistInnen (Die Rolle, Bedeutung der kommunistischen Partei(en) in der Bundesrepublik) 19.45 Uhr
Zeitzeugengespräch
mit Walter Timpe, Journalist und Opfer der KommunistInnenverfolgung, Hemmingen
Rechtsanwalt Heinrich Hannover – angefragt, Strafverteidiger u.a. in KommunistInnenverfahren, Autor, Bremen 21:00 Uhr
Initativen zu einer Rehabilitation
Podiumsdiskussion mit Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin, MdB SPD, Bundesministerin der Justiz a.D., Vorsitzende des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
Jan Korte, Politikwissenschaftler, MdB DIE LINKE.PDS
Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck, Strafverteidiger, Vorsitzender des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV)
Moderation: Annette Wilmes, Journalistin mit Schwerpunkt Justizpolitik kpd-verbot.de