Editorial

Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft sorgt sich um die Wahrnehmung unseres Landes durch japanische Touristen. Jedenfalls hat sie dies zur Begründung der Anklage gegen einen Mann vorgetragen, der einen Versandhandel für Buttons mit durchgestrichenen Hakenkreuzen in Baden-Württemberg betrieb. Hakenkreuze sollten auf gar keinen Fall – auch nicht durchgestrichen – zu sehen sein, es könne sonst ein Gewöhnungseffekt eintreten, so die Staatsanwaltschaft. Der Mann wurde mittlerweile tatsächlich verurteilt. Ein italienisches Gericht verurteilte im Sommer letzten Jahres ehemalige deutsche Wehrmachtssoldaten wegen eines Massakers in St. Anna di Stazzema. Gerade jüngst verurteilte ein weiteres italienisches Gericht deutsche Soldaten wegen eines Massakers im Jahr 1943 in Cortona, Griechenland. Die Staatsanwaltschaft München I dagegen stellte am 27. Juli 2006 das Verfahren gegen den Beschuldigten Leutnant Mühlhauser wegen mehrfachen Mordes an desertierenden italienischen Soldaten mit folgender denkwürdiger Begründung ein: " […] Mit Befehl vom 15. 9. 1943 unterschied das Oberkommando der deutschen Wehrmacht drei Gruppen von italienischen Soldaten, bündnistreue, diejenigen, die keinerlei Hilfe leisten wollten, und solche, die aktiven oder passiven Widerstand geleistet […] haben. [...] General Gandin und seine verantwortlichen Kommandeure sind gemäß Führerbefehl unverzüglich zu behandeln. [...] Mühlhauser gab dann das Kommando zur Erschießung." Offenbar macht sich das Gericht die NS-Kategorisierungen zu Eigen. Denn den Einstellungsbeschluss vom 27. Juli 2006 begründet die Staatsanwaltschaft München I weiter wie folgt:
"Italienische Streitkräfte waren keine normalen Kriegsgefangenen. Aus Verbündeten wurden sie zu heftig kämpfenden Gegnern und damit im Sprachgebrauch des Militärs zu 'Verrätern'. Damit liegt der Fall nicht wesentlich anders, als wenn Teile der deutschen Truppe desertiert und sich dem Feind angeschlossen hätten. Eine daran anschließende Hinrichtung wäre wohl ebenfalls nicht als Tötung aus niedrigen Beweggründen im Sinne von § 211 StGB anzusehen." Das Ermittlungsverfahren gegen zehn noch lebende mutmaßliche NS-Verbrecher wegen des Massakers von St. Anna die Stazzema scheint dagegen auf der Warmhalteplatte gelandet zu sein. Die "ermittelnde" Stuttgarter Staatsanwaltschaft scheint auf den biologischen Richter zu warten. Die Stuttgarter und Münchner Staatsanwaltschaften gehen offensichtlich davon aus, dass japanische Touristen ihre Beschlüsse nicht lesen; ansonsten wäre der Sprachgebrauch der Münchner Staatsanwaltschaft vielleicht nicht so widerwärtig. Sicher kann man sich dessen allerdings nicht sein… Zum vorliegenden Heft: Erneut widmen wir uns im ersten Schwerpunkt dem Thema Feindstrafrecht. Wir drucken zwei Artikel aus dem in der Schriftenreihe der Strafverteidigervereinigung erschienen Buches "Bitte bewahren Sie Ruhe – Leben im Feindstrafrecht" ab. Suizid-Attacken auf Zivilisten und der "Krieg gegen den Terror" nähren die Sorge, die die Härte des Feindstrafrechts fordert. Es ist zu befürchten, dass uns zukünftig weniger die Auseinandersetzung mit den Feindstrafrechtsthesen eines Günther Jakobs beschäftigen werden, als die Entwicklungen zum Feindstrafrecht selbst. Der zweite Schwerpunkt des Heftes befasst sich mit der Veranstaltung: »Das Folterverbot und der "Kampf gegen Terror" - Rechtlos im Rechtsstaat?«, die vom 13. bis zum 14. Oktober in Berlin stattfand. Einige der Beiträge der zweitägigen, international besetzten und gut besuchten Konferenz werden in den kommenden Wochen in einer Veröffentlichung ihren Abdruck finden. Christian Bommarius von der Berliner Zeitung und Steven Geyer von der Frankfurter Rundschau geben in ihren Beiträgen einen Einblick in die Tagung. Knut Rauchfuss stellt eine Dokumentation und Untersuchung von Folterfällen mit dem "Istanbul Protocol" vor. Das "Istanbul Protocol" will internationale Standards für die Diagnostik und die Dokumentation entsprechender Fälle bereitstellen. David Becker widmet sich dem Begriff "Trauma". Im dritten Schwerpunkt wenden wir uns dem 50. Jahrestag des KPD-Verbots durch das Bundesverfassungsgericht, das den unrühmlichen Höhepunkt der Kommunistenverfolgung in der Bundesrepublik lieferte. Im Mai 2006 zeigten wir die Dokumentation des Filmemachers Herrman G. Abmayr "Als der Staat rot sah" zusammen mit dem Arbeitskreis kritischer Jurastudentinnen und Studenten an der Humboldt Universität.* Abmayr schätzt, dass es etwa zweihunderttausend Ermittlungsverfahren und sechs- bis zehntausend Verurteilungen zu Gefängnisstrafen gegen Kommunisten gab. Er stellt den Fall Walter Timpes, Redakteur bei einer Tageszeitung der KPD, vor. Wir kündigen zudem eine weitere Veranstaltung zum 50. Jahrestag des KPD Verbots an, deren Programm wir hier abdrucken. Abschließend soll auf die Veranstaltung zur zweiten Strafanzeige gegen Rumsfeld und andere hingewiesen werden. Das Expert hearing hat mit Scott Horton einen profilierten Kritiker an der Straflosigkeit für die Folterer in Abu Ghraib und mit Janis Karpinsky, der ehemaligen Brigadegeneralin in Abu Ghraib, eine bedeutende Zeugin der Folter eingeladen.
Eine anregende Lektüre wünscht Ihnen Hannes Honecker * Der Film liegt in der RAV-Geschäftsstelle auf DVD vor. Bei Interesse an einer weiteren Film- und Diskussionsveranstaltung können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle wenden.