Verleihung des Holtfort-Preises 2005

Wolfgang Kaleck Am 27. Mai 2005 wurde in den Räumen der Friedrich-Ebert-Stiftung im Rahmen einer Tagung "Feindstrafrecht. Auf dem Weg zu einer anderen Kriminalpolitik?" der Werner-Holtfort-Preis 2005 an die Redaktion der Zeitschrift Bürgerrechte und Polizei/CILIP, vertreten durch die Redaktionsmitglieder Dr. Heiner Busch, Martina Kant und Prof. Dr. Norbert Pütter, verliehen - und zwar wie es in der Ankündigung hieß "für die langjährige und materiell oft schwierige publizistische Tätigkeit zur Verteidigung der Bürgerrechte und des Privatrechts von Freiheit, Würde und Selbstbestimmung gegen die manchmal übermächtig erscheinenden Verfechter der Prinzipien von Recht und Ordnung im Sicherheitsstaat". Die Laudatio, eine sachkundige Würdigung der Arbeit der Preisträger, hielt Prof. Dr. Felix Herzog von der Universität Bremen. In dem nachfolgend abgedruckten Einleitungsvortrag gab der Vorsitzende der Holtfort-Stiftung und RAV-Vorstandsmitglied, Rechtsanwalt Martin Lemke aus Hamburg, einen kurzen und prägnanten Überblick in die aktuelle Situation der Bürgerrechte in der Bundesrepublik Deutschland.

Er leitete damit auch den inhaltlichen Schwerpunkt der Veranstaltung, nämlich den Vortrag von Prof. Dr. rer. pol Fritz Sack von der Universität Hamburg zum Thema "Feindstrafrecht - Auf dem Weg zu einer anderen Kriminalpolitik" ein. Der dem RAV langjährig verbundene Referent, dessen Vortrag wir ebenfalls nachfolgend dokumentieren, sollte auf das von dem Bonner Strafrechtswissenschaftler Günter Jakobs eingeführte Paradigma der Sicherheitspolitik, das Feindstrafrecht eingehen. Jakobs hatte diesen Begriff bekanntlich in einem Beitrag für ZStW 97 (1985, Seite 753 ff) erstmals zur Diskussion gestellt. Wie der spanische Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Manuel Cancio Melia in seinem Beitrag für ZStW 117 (2005) zum Thema "Feind'strafrecht'?" (in Fußnote 34) zu Recht konstatiert, "stellte sich zu der Begriffsbildung die Frage, ob es sich um eine (kritisch -) beschreibende oder aber legitimierbare Konzeption handelte". Die ersten Beiträge von Jakobs lösten bereits eine lebhafte Diskussion innerhalb der Strafrechtswissenschaft aus. Die Veröffentlichungen und öffentlichen Äußerungen von Jakobs in jüngster Zeit lassen unzweifelhaft den Schluss zu, dass er über die Beschreibung hinaus die Anwendung von Feindstrafrecht in bestimmten Situationen für gerechtfertigt hält. Dies geht insbesondere aus folgender oft zitierten These hervor: "Der prinzipiell Abweichende bietet keine Garantie personalen Verhaltens; deshalb kann er nicht als Bürger, sondern muss als Feind bekriegt werden. Dieser Krieg erfolgt mit einem legitimen Recht der Bürger und zwar mit ihrem Recht auf Sicherheit; er ist aber, anders als Strafe, nicht auch Recht am Bestraften, vielmehr ist der Feind exkludiert.". (vgl. Jakobs, Bürgerstrafrecht und Feindstrafrecht in:  hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/04-03/hrrs-3-04.pdf). Jakobs hat seine Thesen sowohl auf dem Strafverteidigertag in Aachen im März 2005, als auch bei der Strafrechtslehrertagung in Frankfurt Oder im Mai 2005 vor jeweils fachkundigem Publikum ausgebreitet. Er hat sich bei beiden Veranstaltungen keineswegs von Teilen seiner Thesen oder von den Vorwürfen, er habe eine affirmative Position zum Feindstrafrecht, distanziert. Vielmehr rechtfertigte er seine Thesen noch einmal nachdrücklich.

Um so schwerer wog die Enttäuschung bei einigen Teilnehmern der Veranstaltung angesichts der Ausführungen von Prof. Dr. Fritz Sack, der jeglicher Legitimationsversuche für ein Feindstrafrecht absolut unverdächtig ist und der ansonsten die kritischen Thesen des RAV zur inneren Sicherheit und zum drohenden Sicherheitsstaat nicht nur teilt, sondern geradezu ein Vordenker auf diesem Gebiet darstellt. Denn Prof. Sack meinte der wissenschaftlichen Position von Prof. Jakobs noch wichtige analytische Hinweise entnehmen zu können, insbesondere auch dessen Kritik an der Globalisierung, aber auch seine Anmerkungen zum Feindstrafrecht hielt er für die wissenschaftliche Diskussion förderlich1. Es begann darauf hin, auf der gut besuchten Veranstaltung, eine spannende Diskussion darüber, ob sich Jakobs Position noch innerhalb des hinnehmbaren und wissenschaftlich haltbaren Konsens der rechtswissenschaftlichen Gemeinde bewegt und ob seine Position wertvolle Anhaltspunkte der Analyse des gegenwärtigen Strafrechts bietet (so neben Prof. Sack, Prof. Krauß und Prof. Reentsma) oder ob die Position von Jakobs im Gegenteil mit einem an Menschen- und Bürgerrechten orientierten Verständnis von Strafrecht unvereinbar und als gefährlich und sowohl wissenschaftlich als auch politisch zu bekämpfen ist (so vor allem die RAV-Diskussionsteilnehmer Schulz, Donat, Reinhard und Kaleck). Das Thema jedenfalls wird in dem Verein und insgesamt die strafrechtliche Diskussion wohl noch für die nächste Zeit beschäftigen. So führt der RAV am 23. September 2005 in Freiburg eine weitere Veranstaltung mit dem RAV Mitglied Prof. Dr. Jörg Arnold und dem Saarbrücker Rechtswissenschaftler Alejandro Aponte durch. Wolfgang Kaleck arbeitet als Rechtsanwalt in Berlin.

Fussnoten

1 Prof. Fritz Sack hat seinem nachfolgend hier dokumentierten Redebeitrag die - insbesondere auch von Wolfgang Kaleck geäußerte Kritik aufgegriffen und seinen Beitrag insoweit ergänzt (Anm. HH).