Rechtsanwälte - Linksanwälte

Hannes Honecker Nach dem in den vergangenen Jahren einige Alt-68er ihre Biographien vorgelegt und das "Rote Jahrzehnt" beschrieben haben, befassen sich Hellmut Brunn und Thomas Kirn mit der Justizgeschichte dieser Zeit. Der Konflikt zwischen Strafverteidigung und Strafverfolgung führt in das Buch ein. Die Stellung des Rechtsanwalts wurde in traditioneller Weise so verstanden, dass er Mittler zwischen Gericht und Staatsanwaltschaften einerseits und dem Mandanten andererseits sei. Im bürgerlichen Justizgefüge sollte der Rechtsanwalt danach - als Organ der Rechtspflege - auf ganz anderer Ebene als der Richter oder Staatsanwalt die bestehende Legitimität und die ihrer Durchsetzung dienenden Entscheidungen auch und gerade seinem Mandanten einsichtig machen.
In dieser "Verschleierung der bürgerlichen Klassenherrschaft", so Brunn/Kirn komme "Amt und Tätigkeit des Anwalts wesentliche ideologische Funktion" zu. Der "Linksanwalt" der 1970er Jahre wollte diese Rolle nicht mitspielen. Diese Namensgebung, ein Kalauer zur Abgrenzung von der Berufsgruppe, die ihren Namen sicherlich nicht wegen der politischen Prägung trug, haben, so Brunn/ Kirn eine Zahl von geschätzten 600, zumeist jungen, politisch tendenziell eher linken, tatsächlich wohl aber heterogenen "Gruppe" von Anwälten gerne angenommen. Der "Linksanwalt" habe sich der ideologischen Funktion seiner Organstellung entziehen wollen. Er nutzte das Recht als Waffe, das er für Schwächere gegenüber Herrschaft einsetzt. Der "Linksanwalt" verstand sich als einseitig gebundener Interessenvertreter seines Mandanten und ausschließlich diesem und sich selbst verantwortlich. Tatsächlich dürfte es erst am Ende des so genannten Roten Jahrzehnts so etwas wie eine (gleichwohl heterogen bleibende) Gruppe von linken Anwälten mit gemeinsamen Zielen im Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein gegeben haben. Diese Beschreibung des "Linksanwaltes" findet sich dementsprechend auch in der Satzung des 1979 gegründeten RAVs wieder.

Wer die ersten Seiten des Buchs von Brunn und Kirn ließt, sieht sich in eine Zeit der ideologischen Konfrontation zurückversetzt. "Linksanwälte" waren natürlich Rechtsanwälte wie alle anderen auch. Davon gehen auch die Autoren aus. Brunn nähert sich der Zeit nicht als distanzierter Beobachter sondern als Teilnehmer. Brunn, ehemaliges Vorstandsmitglied und Mitbegründer des RAV hat sich selbst in dieser Abgrenzung, d.h. in der Auseinandersetzung um Notstandsgesetze, um die Stützung faschistischer Regimes in Griechenland, Argentinien und anderen Orten, in Gegnerschaft zum Vietnam-Engagement der Bundesrepublik und der fehlenden Aufarbeitung des Nationalsozialismus auf der einen Seite und dem Einsatz für mehr Freiheit und Demokratie auf der anderen verortet.

Dabei ist auch heute das anwaltliche Selbstverständnis, der die von Kirn und Brunn beschriebene Konfrontation der Blöcke im Strafverfahren für überwunden glaubt, nicht ohne diese Auseinandersetzungen zu denken. Es sind die Polarisierungen um das Kontaktsperregesetz, um Berufsverbote, in Kampagnen gegen Krieg, gegen die Militarisierung der Bundesrepublik, gegen Haftbedingungen, um tiefe Zerwürfnisse zwischen den Generationen, die die personellen wie ideellen Kontinuitäten aus dem Nationalsozialismus, die den Hintergrund für eine sich erst positionierende politische Anwaltschaft bildet.
Wer das Buch liest, erfährt viel über das, was auch heute für die ideologisierte Auseinandersetzung um das "Recht auf Sicherheit" und die mit den "Schily-Paketen" auf rechtlicher Ebene stattfindende Veränderung einhergeht und noch immer gültig ist. Der Abbau rechtsstaatlicher Mindeststandarts, die Diskussion des Feindstrafrechts sowie über das als unverbrüchlich geglaubte Folterverbot, die Ausweitung des Präventionsgedankens im Polizeirecht und auf dem Feld der Verteidigung durch die Bundeswehr haben ihre Vorläufer in der Geschichte, die Brunn und Kirn beschreiben. Die Autoren machen deutlich, dass der Rollentausch historisch ist. Progressive Anwälte fanden sich plötzlich in der Rolle derer wieder, die das förmliche Verfahren, die Prozessordnungen als Garantien gegen die zunehmende Demontage des Rechtsstaats sahen.

Brunn sammelt die jeweiligen Geschehnisse aus unterschiedlichen Perspektiven, mal als involvierter Teilnehmer, mal als distanzierter Beobachter. Die Schwäche des Buchs, eine Sammlung verschiedener justizgeschichtlicher Auseinandersetzungen in einen gesellschaftlichen Kontext einzuordnen und dabei keine klare Analyse zu liefern, ist zugleich seine Stärke. Das Buch präsentiert eine Sammlung individueller Wahrnehmungen aus der anwaltlichen Perspektive des teilnehmenden Chronisten Brunn. Es streift in Stichworten die Themen und Personen: Mescalero, Brückner, Bommi Baumann, Wagenbach, Schily, Ensslin, Baader, Mogadischu, Isolationshaft, Meinhof, Schleyer, Buback, Ponto, kleiner Krisenstab, Schmidt, Wischnewski, Hungerstreik, Kriegsgefangene, Vietnam, Stockholm, Stammheim, Kassiber, Heinrich Hannover, Groenewold, Croissant, v. Plottnitz, Stroebele, Dutschke, Kursbuch, Springer, Mahler, Notstandsgesetze, Rehse, Teufel, Hochhuth, KBW, Sozialistisches Anwaltskollektiv, Häuserkampf, Sozialistisches Patientenkollektiv, RAF, Klarsfeld, Olympia 72, Bewegung 2. Juni, P.P. Zahl, H. Böll, Schmücker, freie Advokatur, Heinisch, Klarsfeld, F.J. Strauß, Gründung des RAV; es ist interessant und leicht geschrieben. Ein Stichwort- und ein Namensverzeichnis würden dem Buch ebenso gut tun, wie weniger abstrakte, sondern auf die jeweiligen historischen Vorgänge bezogene Überschriften. Hellmut Brunn, Thomas Kirn
Rechtsanwälte/Linksanwälte von 1971 bis 1981 - das Rote Jahrzehnt vor Gericht
Eichborn Verlag, Frankfurt am Main 2004 Gebunden, 350 Seiten, 22,90 EUR
ISBN 3-8218-5586-X