"Die schlimmste Sex-Orgie des Jahres!" (Bild 24.3.)

Hannes Honecker Zum schlimmsten Strafverfahren des Jahres: gegen Prof. Jörg Immendorff, der am 5. August 2004 zu einer elfmonatigen Freiheitsstrafe wegen des Besitzes von 6,638 Gramm Kokain verurteilt wurde. Dieses Leben ist so arm an Orgien, dass es durch moralische Völlerei ersetzt werden muss. An dem großen Fressen nehmen Justiz und Presse mit weithin vernehmbarem Schmatzen teil. Einer der bedeutendsten Künstler der Republik trifft sich mit mehreren Prostituierten in einem Hotel, was zum Glück noch nicht strafbar ist. Nur weil hier Kokain konsumiert wurde, hatte die Polizei einen Grund, das Geschehen zu inspizieren. In einträchtiger Sensationslust folgen ein wohl nicht uneitler Vorsitzender Richter, Staatsanwaltschaft und die immergeile Presse der günstigen Gelegenheit, ihre neugierigen Nasen in fremder Leute Schamhaare zu stecken. Das Leben eines, ihnen moralisch suspekten Künstlers und Professors wird demontiert. Erstaunlich wenige hatten Interesse an diesem eigentlichen Skandal.

Dass Immendorff todkrank ist, wurde von der einfühlsam-glitschigen Journaille nicht übersehen. Der "Künstlerfürst" musste sich mit "Kokain, Pornofilmen und Alkohol" über körperliche "Gebrechen hinweggetäuschten und sich euphorisieren" (FAZ Net, Rubrik Kriminalität, 20. Juli).

Dabei leidet Immendorff unter einer unheilbaren Krankheit. Dass der abgemagerte Mann in den kommenden Wochen oder Monaten einfach ersticken wird, interessierte das Gericht nicht besonders. Erst als der todkranke Maler vom Landgericht Düsseldorf zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten mit Bewährung verurteilt wurde, gestand der Vorsitzende, dass ihm erst in der Verhandlung klar geworden sei, wie weit die Krankheit vorangeschritten war. Aus diesem Grunde das Verfahren einzustellen, vermochte er offensichtlich nicht.

Der Skandal liegt in diesem "so elefantös angelegten Verfahren für ein recht gewöhnliches Vergehen" (SZ, 31. Juli). Nicht der popelige Besitz von 6,639 Gramm. Cocainhydrochlorid, sondern das Leben des Künstlers stand auf dem Prüfstand des Gerichts. Die sexuelle Veranlagung Immendorffs sollte nur deshalb von Interesse für den Vorsitzenden gewesen sein, weil er sich für strafmildernde Umstände interessiere. Was aber hat die Sexualität eines sterbenden alten Mannes, der spießbürgerliche Blick auf die Frage der Versteuerung der Einnahmen durch Bildverkäufe oder die Abwesenheit seiner jungen Ehefrau während des Treffens mit den Prostituierten mit dem Vorwurf des Besitzes von Kokain zu tun? Es paart sich hier das Interesse des Gerichts in obszöner Weise mit einer süffisant-moralischen Überheblichkeit der interessierten Öffentlichkeit, die je nach Geschmack mal Entrüstung lärmt, mal neugierige Anteilnahme und immer Erstaunen über die plötzlich entdeckte Tatsache heuchelt, dass sich hier einer auf bürgerlichen Abwegen bewegen könnte. Obacht Justiz! Sie betreiben das Geschäft der Gerechtigkeit: die öffentliche Entwürdigung eines Angeklagten als Strafe.