Offener Brief

Nachdem in den vergangenen Jahren der Schutz vor rechtswidriger Freiheitsentziehung während der Castor-Transporte durch Richter mehr als unzulänglich war - wir verweisen insoweit auf das Vorwort zur Bro-schüre Polizeiliche Freiheitsentziehung von Ulrike Donat - hat sich der RAV mit einem offenen Brief an die zuständigen Richterinnen und Richter der Amtsgerichte in Lüchow-Dannenberg und Uelzen gewandt. der Brief wurde an sämtliche Richterinnen und Richter der genannten Amtsgerichte sowie als Presseerklärung versandt.

Offener Brief an die für Freiheitsentziehungssachen zuständigen Richterinnen und Richter der Amtsgerichte Dannenberg, Lüneburg und Uelzen

Der bevorstehende Transport von 12 Castor-Behältern in das „Zwischen“-Lager Gorleben droht wiederum einherzugehen mit Masseninternierungen von Atomkraftgegnern, die größtenteils zudem weit außerhalb der Versammlungsverbotszone in polizeilichen Gewahrsam genommen werden. Etwa 1400 Ingewahrsamnahmen im März 2001 und deren etwa 800 im November 2001 sprechen eine deutliche Sprache.
Gegenüber diesem alarmierenden Befund, an den sich kein Demokrat wird gewöhnen können, hat die Justiz versagt.
In seiner Entscheidung vom 15.5.2002 (2 BvR 2292/00) hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt:
„ ...Für den schwersten Eingriff in das Recht auf Freiheit der Person, die Frei-heitsentziehung, fügt Art.104 Abs. 2 GG dem Vorbehalt des (förmlichen) Gesetzes den weiteren, verfahrensrechtlichen Vorbehalt einer richterlichen Entscheidung hinzu, der nicht zur Disposition des Gesetzgebers steht (vgl. BVerfGE 10, 302,323). Der Richtervorbehalt dient der verstärkten Sicherung des Grundrechtes aus Art.2 Abs. 2 Satz 2 GG. Alle staatlichen Organe sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass der Richtervorbehalt als Grundrechtssicherung praktisch wirksam wird.... Für den Staat folgt daraus die verfassungsrechtliche Verpflichtung, die Erreichbarkeit eines zuständigen Richters -jedenfalls zur Tageszeit- zu gewährleisten und ihm auch insoweit eine Sachangemessene Wahrnehmung seiner richterlichen Aufgaben zu ermöglichen.... Die fehlende Möglichkeit, einen Richter zu erreichen, kann angesichts der verfassungsrechtlichen Verpflichtung des Staates, der Bedeutung des Richtervorbehaltes durch geeignete organisatorische Maßnahmen Rechnung zu tragen, nicht ohne weiteres als unvermeidbares Hindernis für die unverzügliche Nachholung der richterlichen Entscheidung gelten....“ (unter C I 3 der Gründe)
In der perspektivlosen Logik der Nutzung von Atomkraft liegt der Transport der radioaktiven Abfälle in ländliche Gebiete. Wollte man ausgerechnet dort unter Hinweis auf Transportschwierigkeiten und die große Zahl der Freiheitsentziehungen die stundenlange Verzögerung der richterlichen Entscheidung entschuldigen, liefe dies -wie bei den vergangenen Atommülltransporten- auf eine letztlich in der Eigenart des Protestgegenstandes selbst begründete Aufweichung unserer Verfassung und eine Unterwerfung der Justiz unter die polizeilich geschaffenen Einsatzbedingungen hinaus: Hunderte waren stundenlang und über Nacht in Bussen und Gefangenensammelstellen ihrer Freiheit, ihres Versammlungsrechts und zum Teil auch ihrer Würde beraubt, ohne die Chance, vor der Einfahrt des Transportes in das Lager Gorleben einen Richter auch nur zu sehen. Aussagekräftige Akten lagen selbst dem gutwilligen Richter nicht vor und waren oft noch nicht einmal angelegt. Gegenüber diesen Mißständen scheint uns die Nachtruhe der Richterschaft ein geringeres Rechtsgut zu sein. Weisen Sie die „Herren der Großeinsätze“ darauf hin, dass „Unverzüglichkeit“ i.S. des Grundgesetzes der Polizei die Berufung auf solche Umstände verbietet, die sie selbst systematisch schafft. Ein generalstabsmäßig vorbereiteter Polizeieinsatz, der in der Vergangenheit bis zu 18.000 Beamte beschäftigte, muss die „organisatorischen Maßnahmen“ zur Verwirklichung des Richtervorbehaltes umfassen, so dass die ihrer Freiheit beraubte Person innerhalb von 2-3 Stunden wieder freizulassen ist oder aber sich ihrem gesetzlichen Richter gegenübersieht. Vorstand des Republikanischen Anwaltsvereines