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Zweckentfremdungsverbotsgesetz
Lösung der Wohnungsnot?

Pressemitteilung
PM des Arbeitskreises Mieteranwältinnen und -anwälte und des RAV In Berlin herrscht Wohnungsnot. Es ist für große Teile der Mieterschaft immer schwieriger, Wohnraum zu angemessenen Bedingungen zu finden. Zwar wird gern auf das „Bielefelder Niveau“ der Berliner Mieten hingewiesen. Allerdings liegt das Einkommensniveau deutlich unter dem von Bielefeld. Eklatant ist der Preisanstieg insbesondere bei Neuvermietungen. Hier gab es in den letzten Jahren Mietsteigerungen von bis zu 40 %. Das ist bundesweit Spitze. Die Wohnungsknappheit in Berlin hat verschiedene Gründe. Die Landespolitik unterschätzte einerseits den Zuzug in die Stadt. Sie entledigte sich durch den Verkauf landeseigener Wohnungsunternehmen wichtiger Steuerungsinstrumente zugunsten einkommensschwacher Mieter. Die Förderung des Baus neuer Wohnungen wurde jahrelang sträflich vernachlässigt. Der Berliner Senat hat jüngst den Entwurf eines „Zweckentfremdungsverbotsgesetzes“ (ZwVbG) vorgelegt. Er präsentiert dieses Gesetzesvorhaben als Lösung der Wohnungsfrage in Berlin. Mit seiner Hilfe soll verhindert werden, dass weitere Wohnungen durch zweckfremde Nutzung dem Markt entzogen werden. Darüber hinaus sollen ehemalige Wohnungen den Mieterinnen und Mietern wieder zur Verfügung gestellt werden. Kann eine solche Regelung die massenhafte Umwandlung in Ferienwohnungen tatsächlich stoppen? Kann so die Umwandlung von Wohnungen in Gewerberaum verhindert werden? Ist dies ein wirksames Mittel gegen Leerstand und Abriss? Zu diesen Fragen wollen Anwältinnen- und Anwälte sowie wohnungspolitisch Aktive aus der Sicht der Praxis diskutieren und kritisch die Geschichte, Möglichkeiten und Grenzen einer solchen gesetzlichen Regelung betrachten. Veranstaltung am 19.6.2013 ab 19:00 h „Zweckentfremdungsverbotsgesetz - Lösung der Wohnungsnot?“
in der Aula des GLS-Sprachenzentrums, Kastanienallee 82, 10435 Berlin Dazu lädt ein:
Arbeitskreis Mieteranwältinnen und -anwälte
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) Kontakt:
Rechtsanwalt Henrik Solf, Marienburger Straße 3, 10405 Berlin
Tel. 030-442 9386 | Rechtsanwalt Dietrich Steinhoff, Torfstr. 25, 13353 Berlin
Tel. 030-22321883 | ra.steinhof@web.deHintergrundinformationen (PDF)
Flyer_Einladung zur Veranstaltung am 19.6.2013 (PDF)
Pressemitteilung (PDF)