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Zwangsräumungen von Wohn- und Geschäftsräumen aussetzen!

Pressemitteilung AK-Mietrecht im RAV, Nr. 4/20 vom 20.3.20

AK Mietrecht im RAV appelliert an Gerichtsvollzieher*innen, Amtsrichter*innen und Vermieter*innen

Der Arbeitskreis Mietrecht im RAV fordert neben den Vermieter*innen auch alle Gerichtsvollzieher*innen auf, angesichts der aktuellen Situation auf Zwangsräumungen von Wohnungen und Geschäftsräumen zu verzichten.

Gerichtsvollzieher*innen handeln bei den ihnen zugewiesenen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gem. § 1 der Gerichtsvollzieherverordnungen selbstständig und unterliegen hierbei zwar der Aufsicht, aber nicht der unmittelbaren Leitung des Gerichts. Auch die Dienstvorgesetzten der Gerichtsvollzieher*innen, die aufsichtführendem Richter*innen der Amtsgerichte sind unabhängig von Weisungen aus der Politik – seien es die Regierung oder die Parlamente.

Dennoch haben Gerichtsvollzieher*innen und Richter*innen Beurteilungsspielraum, wie sie mit

  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen umgehen, insbesondere wann sie Zwangsräumungen terminieren, und
  • ob sie Räumungsschutzanträgen stattgeben. Auf diese Möglichkeit sollten Gerichtsvollzieher*innen derzeit besonders nachdrücklich aufmerksam machen.
     

Letztendlich gilt der Appell aber den Auftraggeber*innen der Zwangsräumungen, den Vermieter*innen. »Nehmen Sie laufende Aufträge zur Zwangsräumungen zurück und stellen Sie keine neuen Aufträge«, so der AK Mietrecht im RAV.

Wohnen ist Menschenrecht!

Zwangsräumungen sind damit generell nicht vereinbar. In der jetzigen Krise sind sie die hässlichste Seite der profitorientierten Wohnungswirtschaft.

Kontakt:

RA'in Carola Handwerg, Tel. 030-47 05 51 83
RA Benjamin Raabe, Tel. 030-780 96 66 20

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