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Zugang zu Großveranstaltungen, Jobs bei Behörden, Akteneinsicht für Anwält*innen…
Nur nach Prüfung durch Polizei und Verfassungsschutz?

Pressemitteilung 7/21 vom 16.7.2021

Bereits die Novelle des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) 2018 brachte eine erhebliche Ausweitung polizeilicher Befugnisse und ihre Vorverlagerung auf den reinen Verdachtsbereich. Sie wurde von der CSU Dank ihrer stabilen Mehrheit entgegen massiver Proteste breiter Teile der Gesellschaft durch den Landtag gebracht.

Eine jetzt drohende Verschärfung (in § 60a PAG) soll der Polizei nunmehr eine sog. Zuverlässigkeitskontrolle sowohl für eine »besondere Zugangsberechtigung zu Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen« (Abs. 1 Nr. 1) ermöglichen, als auch für den »privilegierten Zutritt zu einem Amtsgebäude oder einem anderen gefährdeten Objekt« (Abs. 1 Nr. 2) und »bei Personen, die Zugang zu Unterlagen oder ähnlichen Inhalten haben sollen, aus denen sich sicherheitsrelevante Erkenntnisse für die Tätigkeit von Polizei und Sicherheitsbehörden ergeben« (Abs. 1 Nr. 4).
Das Gesetz dient über einen Umweg auch als Türöffner zur Ausforschung und Einmischung nicht nur durch die Polizei, sondern z.B. auch durch den sog. Verfassungsschutz: »Die Polizei ist befugt, das Ergebnis ihrer Zuverlässigkeitsüberprüfung an eine andere Stelle zu übermitteln, wenn die Beurteilung der Zuverlässigkeit der anderen Stelle obliegt« (Abs. 2 Satz 1).
Die Änderungen im Polizeigesetz ermöglichen weitreichende Eingriffsbefugnisse, sowohl in die Handlungsfreiheit von Bürger*innen, als auch in die Souveränität von Behörden. Gleichzeitig – wie auch schon bei der PAG-Novelle 2018 – sind die rechtlichen Voraussetzungen für das polizeiliche Treiben vage und unbestimmt. Sie öffnen damit Tür und Tor für missbräuchliches Polizeihandeln.
Yunus Ziyal, Nürnberger Rechtsanwalt und Mitglied im erweiterten Vorstand des RAV, erklärt dazu: »Der Gesetzesentwurf definiert weder, was ›erhebliche Sicherheitsrisiken‹ sind und für wen diese bestehen müssen, noch was ›Veranstaltungen, die besonders gefährdet sind‹, darstellen sollen«. RAV-Mitglied und Münchner Rechtsanwalt Mathes Breuer ergänzt, »Es bleibt auch völlig nebulös, wer bspw. (nicht) zum Personenkreis zählt, deren Zugang zu bestimmten sicherheitsrelevanten Unterlagen kontrolliert werden soll. Zählen unbequeme Rechtsanwält*innen, die regelmäßig in Konflikt mit Sicherheitsbehörden und teilweise selbst im Visier des Verfassungsschutzes stehen, sobald sie Akteneinsicht nehmen, auch dazu? Der RAV lehnt eine solche Novelle entschieden ab«.
Der Überprüfung der ›Zuverlässigkeit‹ – ein weiterer schwammiger Begriff – muss zwar von den Betroffenen zugestimmt werden. Hierzu formuliert das Bündnis #NoPAG treffend: »In der Praxis würde dies sozialer Erpressung gleichkommen: Wer künftig an Großveranstaltungen teilnehmen möchte, muss sich dafür zum Gläsernen Menschen machen«.

Die geplante Verschärfung des PAG ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg in die polizeiliche Kontroll- und Überwachungsgesellschaft. Bayern stellt sich hier wieder als Vorreiter für eine bundesweite und demokratiefeindliche Entwicklung auf, die zu verhindern ist.

Der RAV ruft daher zur Teilnahme am breiten Protest des #NoPAG-Bündnisses in München auf:

Am Sonntag, den 18.7.2021, um 14 Uhr auf der Theresienwiese in München

Kontakt: RA Mathes Breuer, breuer@waechtler-kollegen.de sowie +49 175 5246963

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