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Umfassende Schutzmaßnahmen für LGBTQIA* Geflüchtete – von Tag 1 im Asylverfahren

Petition, 28.7.22

Der RAV gehört zu den Erstunterzeichner*innen dieser Petition und ruft dazu auf, sie zu verbreiten und ebenfalls zu zeichnen.

https://www.change.org/p/umfassende-schutzma%C3%9Fnahmen-f%C3%BCr-lgbtqia-gefl%C3%BCchtete-von-tag-1-im-asylverfahren?redirect=false

LGBTQIA* Personen flüchten aus unterschiedlichsten Gründen, jedoch sind gesellschaftliche, familiäre und/oder staatliche Gewalt und/oder Verfolgung übliche Merkmale in den Biographien von LGBTQIA* Personen. LGBTQIA* sind hinzu überdurchschnittlich von Mehrfachdiskriminierung und sequentieller Traumatisierung nach der Ankunft in Deutschland betroffen. 

Mit Deiner Unterschrift verstärkst Du den Druck auf den Hamburger Senat und hilfst uns erstmal in Hamburg ein umfassendes Schutzkonzept für queere Geflüchtete durchzusetzen. Danach könnte diese Initiative auch bundesweit und dann auf europäischer Ebene umgesetzt werde.

o   LGBTQIA* Geflüchtete bleiben oft im Asylsystem unerkannt und unsichtbar. Es fehlen oft sichere soziale Räume, welche ein „coming out“ ermöglichen. 

o   LGBTQIA* Geflüchtete spüren ein starkes Gefühl der Einsamkeit und sozialen Isolation, da sie meist unangemessen untergebracht sind. In nichtstädtischen Gebieten fehlt der Zugang zu LGBTQIA* NGOs. 

o   LGBTQIA* Geflüchtete haben oft keinen Zugang zu queerspezifischer rechtlicher und sozialer Unterstützung. 

o   LGBTQIA* Geflüchtete haben aufgrund ihrer Unsichtbarkeit im Asylsystem, sozialer Isolation und Diskriminierung oft keinen sicheren Zugang zu angemessener medizinischer und psychotherapeutischer Behandlung.[1]

Zusätzlich sind LGBTQIA* Asylsuchende inner- und außerhalb der Unterkünfte überdurchschnittlich oft von Gewalt betroffen.[2], [3]

Völkerrechtliche, europarechtliche und nationalrechtliche Regelungen nehmen die Länder explizit in die Pflicht, für LGBTQIA* Geflüchtete den Aufnahmeprozess und die Unterbringung so zu gestalten, dass sie bis zur Anerkennung ihres Status vor struktureller und persönlicher Gewalt geschützt werden und dass sie Zugang zu medizinischer Versorgung (inklusive trans* Gesundheitsversorgung, wie z.B. Hormonersatztherapie) haben und nicht verpflichtet sind, sich gegen ihren Willen vor Menschen zu outen, sondern ihre sexuelle Orientierung und/oder geschlechtliche Identität geheim halten können. 

Hamburg hat durch die Anerkennung von LGBTQIA* Geflüchteten als besonders schutzbedürftige Geflüchtete im Sinne des Art. 21 Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU) schon einen entscheidenden Schritt zur Gewährleistung von Schutz unternommen. So stellt Hamburg sogenannte Schutz-WGs für LGBTQIA* Geflüchtete innerhalb der Folgeunterkünfte zur Verfügung, die von Fördern & Wohnen betrieben werden. Diese Schutz-WGs für LGBTQIA* Geflüchtete sind ein guter Schritt, jedoch befinden sie sich innerhalb der regulären Unterkünfte. 

Dies bedeutet, dass Gewalt- und Diskriminierungsschutz außerhalb der WG-Wände nicht gewährleistet ist. Zudem bestehen in den Unterkünften kaum psychosoziale und keine gesundheitlichen Angebote, die auf LGBTQIA* Personen ausreichend zugeschnitten sind. Außerdem fehlt es an queer-sensibilisiertem Personal und Sicherheitskräften in den Unterkünften. 

In der Erstaufnahme gibt es keine gesonderten Schutzunterbringungen für LGBTQIA* Geflüchtete, so dass erst nach Verlegung in die Folgeunterkunft überhaupt die Möglichkeit dieses relativen Schutzes besteht. Es bedarf aber umfassender Schutzmaßnahmen für geflüchtete LGBTQIA* Personen – von Tag 1 im Asylverfahren.

Wir fordern von dem Hamburger Senat, in Anlehnung an die Modell Region Berlin, eine zentrale Unterkunft in Hamburg, die ausschließlich Plätze für LGBTQIA* Geflüchtete zur Verfügung stellt. Insbesondere muss die Unterkunft über Erstaufnahmeplätze verfügen, um Schutz vom ersten Tag des Asylverfahrens zu gewährleisten.

Wir fordern Zugang zu psychosozialen und gesundheitlichen Angeboten in der Unterkunft, die speziell auf die Bedürfnisse von LGBTQIA* zugeschnitten sind, queeres oder zumindest LGBTQIA*-sensibles Personal in Unterbringungsmanagement, Beratung, Verwaltung und im Sicherheitsdienst.

Sowohl die Spezialambulanz für sexuelle Gesundheit und Transgender-Versorgung des Instituts für Sexualforschung, (UKE) als auch Netzwerke von LGBTQIA*-sensiblen Mediziner:innen und Therapeut:innen unterstützen das Projekt

Wir fordern die Erweiterung des Angebots an niedrigschwelligen Beratungsangeboten zum Schutz von LGBTQIA* Personen bereits vor der ersten Äußerung eines Asylbegehrens – das Magnus-Hirschfeld-Centrum e.V. (mhc) und Intervention e.V. mit dem Projekt Refugee Sisters könnten diese Beratung bieten. 

Wir fordern die Verpflichtung der Asylverfahrensberatung des BAMF, geflüchteten Personen, die sich als LGBTQIA* identifizierbar machen, Informationen über die LGBTQIA*-spezifischen Beratungsstellen auszuhändigen – wie es bereits im Sektor Betroffene von Menschenhandel erfolgen soll.

Wir fordern die Möglichkeit des Verbleibs in Hamburg für LGBTQIA* Personen, die einen Asylantrag in Hamburg stellen, um Schutz und Zugang zu medizinischer Versorgung effektiv zu ermöglichen, und um Zwangsoutings zu vermeiden – gem. § 45 Abs. 2 AsylG können die Länder besondere Aufnahmequoten bestimmen und den Königsteiner Schlüssel zur Umverteilung von LGBTQIA* Geflüchteten auszusetzten.


[1] http://www.bristol.ac.uk/media-library/sites/policybristol/PolicyBriefing77-Oct2019-germany-queer-asylum-German-version.pdf
[2] https://www.lsvd.de/de/ct/2164-ausgangsbeschraenkungen-verschaerfen-LGBTQI*-feindliche-gewalt
[3] https://fr-hessen.de/wp-content/uploads/2021/07/2021-Zur-Umsetzung-der-Instanbul-Konvention-in-Bezug-auf-gefluechtete-Frauen-und-Maedchen-in-Deutschland.pdf (fr-hessen.de)