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Solingen: Solidarität statt Rassismus

Pressemitteilung der Regionalgruppe NRW des RAV e.V. vom 03.09.2024

Es steht außer Frage, dass die Tat in Solingen schrecklich ist. Unsere volle Solidarität und unser Mitgefühl gilt den Hinterbliebenen und den Verletzten.

Wir stellen uns aber zugleich entschieden gegen die daraus folgende Welle an Rassismus und Entrechtung von Menschen, die über die Republik rollt.

Die Landesregierung NRW hat sich der Entscheidung der Bundesregierung angeschlossen, dass die Antwort auf das Geschehen in Solingen drastische Beschneidungen der Rechte von Geflüchteten sein soll. So haben die Zentralen Ausländerbehörden in NRW ab sofort Zugriff auf die An- und Abwesenheitszugriffsysteme in den Unterkünften für Asylsuchende. Rechtsanwältin Piotrowski erklärt dazu: „Das ist datenschutzrechtlich nicht hinnehmbar und verletzt die Grundrechte der Betroffenen, insbesondere das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Die Regierung spricht davon, dass die Ausweisungstatbestände ausgeweitet werden sollen. Wir fordern stattdessen dazu auf, über die Ursachen von Kriminalität zu sprechen.

Die Regierung spricht davon, dass Ausschlussgründe für Asylberechtigung und Flüchtlingseigenschaft verschärft werden sollen. Wir sagen, dass Asylberechtigung und Flüchtlingsschutz absolute Grundrechte sind, die nicht verhandelbar sind.

Die Regierung spricht davon, dass Dublin-Rücküberstellungen finanziell und personell gestärkt werden sollen. Wir fordern dazu auf, keine Menschen in Länder mit systemischen Mängeln zu überstellen.

Die Regierung plant, Menschen im Dublin-Verfahren das Existenzminimum zu entziehen. Wir sagen, dass das gegen Menschenrechte und unsere Verfassung verstößt.

Die Regierung spricht davon, Menschen wieder nach Afghanistan und Syrien abschieben zu wollen und setzt dies bereits für Afghanistan in die Tat um. Wir sagen, dass dort die Menschenrechte systematisch missachtet werden und deshalb derartige Vorhaben gegen das Grundgesetz und internationales Recht verstoßen, an die auch die Bundesrepublik Deutschland gebunden ist. Rechtsanwalt Knitsch vom RAV hält dem entgegen: „Der Schutz vor systematischer Missachtung der Menschenrechte muss auch für Menschen gelten, die aufgrund einer Straftat verurteilt wurden.

Die Regierung spricht davon, die Anzahl von Abschiebehaftplätzen zu erhöhen. Wir sprechen davon, dass bereits jetzt über 50% der behördlichen Abschiebehaftpraxis rechtswidrig ist und deshalb von Gerichten aufgehoben wird.

Die Landesregierung plant, sämtliche Mittel für die Asylverfahrensberatungsstellen in den Landesaufnahmeeinrichtungen zu kürzen. Wir fordern, diese fundamentale Rechtsstaatsgarantie aufrechtzuerhalten.

Schutzsuchende dürfen nicht zur Zielscheibe von staatlichen Repressionen werden. Diese Maßnahmen werden die Ursachen von Kriminalität nicht bekämpfen, sondern die Schutzsuchenden zum Ziel von weiterer Entrechtung, Rassismus und Diskriminierung machen und zu weiterer Ausgrenzung ermutigen.

Kontakte:
Rechtsanwalt Peter Knitsch Tel. 02104/808826, rapeter.knitsch@t-online.de
Rechtsanwältin Saskia Piotrowski, Tel.: 0221/ 973128-80, piotrowski@anwaeltinnenkollektivkoeln.de