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Solidarität mit der Menschenrechtsorganisation ›Memorial‹

Aufruf zur Proteskundgebung, 25.2.22 um 18:30 h

Wir rufen auf zur Teilnahme an einer Protestkundgebung vor der Russischen Botschaft.

25.02.2022 um 18:30 Uhr

am Grünstreifen vor der Russischen Botschaft in Berlin (Unter den Linden / Schadowstraße)

Veranstalter*innen:  RAV e.V., Xenion e.V., Borderline Europe e.V.

Gegenwärtig ist in der Russischen Föderation ein Gerichtsverfahren gegen die bekannteste Menschenrechtsorganisation "Memorial" anhängig. Der Staatsanwalt hat ihre Auflösung beantragt. Am 28. Februar 2022 wird vor der Berufungskammer des Obersten Gerichtshofs über die Auflösung von „Memorial International“ verhandelt.

Der Dachorganisation "Memorial International" wird vorgeworfen, gegen die Auflagen des Gesetzes "Ausländische Agenten" verstoßen zu haben. Memorial International, das Memorial-Menschenrechtszentrum und andere russische Nichtregierungsorganisationen haben 2013 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Beschwerde gegen dieses Gesetz eingereicht. Die Anwält*innen von Memorial haben beantragt, das anhängige Berufungsverfahren bis zu einer Entscheidung des EGMR auszusetzen. Stattdessen droht nun in diesem Verfahren, dass die Auflösung bestätigt und so Fakten geschaffen werden.

Rechtsanwältin Inga Schulz erklärt im Namen des Republikanischen Anwält*innenvereins (RAV): „Das Verfahren gegen Memorial ist ein weiterer Tiefpunkt in Bezug auf Meinungsfreiheit und Menschenrechte in der Russischen Föderation und besorgt uns zutiefst. Es stellt einen traurigen Höhepunkt jahrelanger Angriffe, Diffamierungen und Verfolgung von Menschenrechtsaktivist*innen in der Russischen Föderation dar.

Gemeinsam wollen wir ein Zeichen der Solidarität setzen und rufen auf, sich an der Protestkundgebung zu beteiligen.

Wir fordern den EGMR auf, über die Beschwerde der russischen Nichtregierungsorganisationen zu dem fragwürdigen Gesetz endlich zu entscheiden.

Wir fordern die russische Regierung auf, Entscheidungen des EGMR umzusetzen und das Gesetz „Ausländische Agenten“ abzuschaffen, damit Menschenrechtsarbeit in der Russischen Föderation möglich bleibt. Wir fordern, dass die Listung Memorials aufgehoben und den Anträgen von „Memorial International“ stattgegeben wird.

Gleichzeitig fordern wir die deutsche Regierung auf, kompromisslos auf der Einhaltung der Menschenrechte und Meinungsfreiheit gegenüber den russischen Behörden zu bestehen, sich für den Schutz und Erhalt von Memorial einzusetzen und das gerichtliche Verfahren mit Vertreter*innen der deutschen Botschaft zu beobachten.

In deutschen Asylverfahren besteht nach wie vor ein massives Aufklärungsdefizit in Bezug auf die Verfolgungssituation. Rechtsanwältin Johanna Künne (RAV) erklärt: „Memorial hat sich in Russland unermüdlich für russische und tschetschenische Regimegegner*innen eingesetzt. Mitarbeiter*innen von Memorial haben uns Anwält*innen oft unterstützt, indem sie die Hintergründe von politisch Verfolgten recherchiert haben, obwohl sie sich damit selbst in Gefahr gebracht haben. Mit dem Verfahren gegen Memorial soll eine der letzten kritischen Stimmen in der Russischen Föderation endgültig zum Schweigen gebracht werden.

Wir fordern, asylrechtlich relevante Sachverhalte umfassend aufzuklären und bis dahin Abschiebungen in der gegenwärtigen Situation auszusetzen. Die drohenden Menschenrechtsverletzungen für alle, die sich in der Russischen Föderation kritisch zur gegenwärtigen Politik und Regierung positionieren, sind anzuerkennen und müssen in den Verfahren hier zu einem Schutzstatus führen.