Bundestagsgruppen dürfen nur zehn Anfragen pro Monat stellen
Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) kritisiert die Entscheidung der Regierungsfraktionen, dass Die Linke, bestehend aus 28 Abgeordneten, künftig nur noch zehn Kleine oder Große Anfragen pro Monat stellen darf. Der Bundestag hat dies am Freitagvormittag auf Empfehlung des Ältestenrats beschlossen.
»Diese Beschneidung der Oppositionsrechte ist bedenklich, gerade in diesen Zeiten, in denen unsere Demokratie von Parteien wie der AfD sowieso schon unter Beschuss steht«, sagt Dr. Peer Stolle, Vorstandsvorsitzender des RAV. »Die Rechte der Opposition sind ein Kern der Demokratie, sie müssen gewahrt werden«.
Vorausgegangen war die Spaltung der Linksfraktion vergangenes Jahr. Diesen Freitag sind dann 28 Abgeordnete als parlamentarische Gruppe „Die Linke“ anerkannt worden und 10 weitere Abgeordnete als Gruppe „Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW)“. Beiden Gruppen gesteht die Regierungsmehrheit nun bis zu zehn Kleinen oder Großen Anfragen pro Kalendermonat zu.
„Wir fordern ein unbegrenztes Fragerecht für alle Gruppen in der Opposition“, so Stolle.
In der aktuellen Legislaturperiode hatte die Linksfraktion nach eigenen Angaben mindestens 966 Kleine Anfragen an die Bundesregierung gestellt, in der vergangenen Legislaturperiode insgesamt 2.800, also circa 58 im Monat. „Die nun beschlossene Reduktion auf 10 Anfragen im Monat steht nicht im Verhältnis zur Reduktion der Zahl der Abgeordneten von Die Linke“, bemerkt Stolle.
Für die Arbeit der Rechtsanwält*innen des RAV sind die Anfragen der Linken von großer Bedeutung. Als Beispiele nennt Stolle Anfragen, die zur Aufarbeitung der Terrorserie des NSU beitragen, ebenso wie zur polizeilichen Datenspeicherung, etwa von Fußballfans, oder zum Zeugnisverweigerungsrecht für Menschen in sozialen Berufen. „Die Anfragen der Linken und die Antworten darauf liefern wertvolle Informationen, die anders niemals ans Licht kommen würden“, erklärt Stolle.
Hier die PM zum Download (PDF).