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RA Hakan Bakırcıoğlu, Nebenklagevertreter der Familie von Hrant Dink im Gespräch

Fachgespräch am 7.4.2016 in Berlin
Gemeinsame Veranstaltung von RAV und amnesty international Einladung zum Fachgespräch am 7. April 2016 um 19:30 h in Berlin* mit Rechtsanwalt Hakan Bakırcıoğlu, Nebenklagevertreter der Familie von Hrant Dink, dem am 19. Februar 2007 in Istanbul ermordeten armenischenstämmigen Journalisten Acht Jahre hat es gedauert, bis schließlich im Dezember 2015 sechsundzwanzig Polizeibeamte angeklagt worden sind, Hrant Dink nicht geschützt zu haben, obwohl den Sicherheitsbehörden die Mordpläne gegen ihn bekannt waren. Der juristische Vorwurf lautet: Mord durch Unterlassen.
Der Istanbuler Rechtsanwalt Hakan Bakırcıoğlu wird im Gespräch mit der Nebenklagevertreterin im NSU-Verfahren, Rechtsanwältin Antonia von der Behrens (RAV), berichten, wie es möglich war, dass aus dem fanatisch-nationalistischen „Einzeltäter“ über die Jahre ein Netz von Mitwissern in den Sicherheitsbehörden nachgewiesen werden konnte. Nur durch akribische Arbeit, die die Strukturen und Arbeitsweisen der vor und nach dem Mord mit Hrant Dinks Fall befassten Behörden aufdeckte, konnte es gelingen, die offizielle Einzeltäter-Version zu widerlegen und nachzuweisen, dass die Behörden durch Unterdrücken, Vernichten und Fälschen von Dokumenten ihre Beteiligung versuchten zu verschleiern. Die Hauptverhandlung gegen die 26 Polizeibeamten wird am 19. April 2016 in Istanbul beginnen. Hintergrund Hrant Dink, der armenischstämmige Istanbuler Journalist, wurde am 19. Februar 2007 ermordet. Bereits einen Tag nach seinem Tod war der Täter „ermittelt“: Ogün Samast, ein damals jugendlicher Nationalist aus der Schwarzmeerstadt Trabzon. Er hatte Dink vor dem Redaktionsgebäude der Zeitung Agos aufgelauert und ihn aus nationalistischen und rassistischen Motiven erschossen.
Die Familie Dink, ihre Anwälte und kritische Teile der Öffentlichkeit äußerten Zweifel an der Einzeltäterthese: Die Tat war zu gut geplant gewesen und der Täter von den Polizeibeamten für seine Tat gefeiert worden. Dem Mord vorausgegangen war eine beispiellose Hetzkampagne gegen Hrant Dink, in der er von den Medien als „Feind der Türken“ beschimpft und von der Justiz mit Strafverfahren überzogen worden war. Eines seiner „Vergehen“ war, das Grundverständnis der türkischen Republik mit der Feststellung angegriffen zu haben, die Stieftochter von Atatürk sei Armenierin – und keine Türkin - gewesen.
Während der Haupttäter Samast und seine unmittelbaren Helfer zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden, kämpften die Anwälte der Familie Dink dafür, die Mitwisserschaft und Planung des Mordes durch die Sicherheitsbehörden aufzuklären. Hinweise auf diese Verstrickung waren ein Polizeiinformant, der sich als agent provocateur betätigte, weitere V-Leute im Umfeld des Täters und das Vernichten und Fälschen von Dokumenten durch die Sicherheitsbehörden.
Im Dezember 2015 errangen die Familie und ihre Anwälte einen großen Erfolg: 26 zum Teil hochrangige Polizeibeamte wurden von der Staatsanwaltschaft Istanbul angeklagt. Sie hätten von der Planung des Mordes gewusst und hätten Hrant Dink nicht geschützt.
Die Hauptverhandlung in dem Strafverfahren gegen diese 26 Polizeibeamten wird am 19. April 2016 in Istanbul beginnen. Auf der Anklagbank werden unter anderem der Präsident des polizeilichen Nachrichtendienstes und die ehemaligen Polizeipräsidenten von Istanbul und Trabzon sitzen. Die Anklage gegen so viele hochrangige Polizisten wegen Mordes durch Unterlassen an einer Privatperson ist ein einmaliger Vorgang in der Türkei. Dies war nur möglich, weil die Familie Dink und ihre Anwälte jahrelang mit erheblichen Einsatz und akribischer Arbeit für die Aufklärung gekämpft haben und Teile der Öffentlichkeit und kritische Journalisten hinter ihnen standen. Der Istanbuler Rechtsanwalt Hakan Bakırcıoğlu vertritt die Familie Dink seit Beginn des Verfahrens und hat über all die Jahre die Aufklärung und das Verfahren gegen die Polizeibeamten vorangetrieben. Er wird über den Stand des Verfahrens berichten, darüber, wie es möglich war, Beweise für die Mitwisserschaft der angeklagten Polizeibeamten zusammenzutragen und welche Rolle ein agent provocateur, ein Polizeispitzel, gespielt hat. Ebenfalls wird er darüber sprechen, welche Leerstellen es in der Aufklärung gibt, dass zum Beispiel bis heute nicht bekannt ist, ob und ggf. welche Organisation hinter den Taten steht.
Die Erfahrungen aus dem Hrant Dink Verfahren weisen auch über die türkischen Verhältnisse hinaus. Sie werfen die Frage auf, was die Bedingungen für die Aufklärung von Verbrechen mit staatlicher Verstrickung sind. Das Fachgespräch richtet sich an Jurist*innen, Wissenschaftler*innen, Journalist*innen und die interessierte Öffentlichkeit.
Die in türkischer Sprache erfolgenden Beiträge werden konsekutiv ins Deutsche übersetzt. Veranstalter
Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV)
amnesty international (ai) *Ort
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Robert-Havemann-Saal
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin Zeit
7. April 2016 um 19.30 Uhr Einladung (PDF)