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Personelle und inhaltliche Kontinuitäten am Bundesgerichtshof: Folgen der gescheiterten Entnazifizierung der Justiz nach 1945

Veranstaltung, Berlin, 23.9.2008
Die Stiftung Topographie des Terrors und der Republikanische Anwältinnen- und Anwaltsverein e.V. laden zu einer Vortragsveranstaltung in den Martin-Gropius-Bau ein. Zahlreiche ehemalige NS-Juristen wirkten am Aufbau des Bundesgerichtshofs mit. Dies hatte erhebliche Auswirkungen auf seine Rechtsprechung, die dazu beitrug, dass lange Zeit kein NS-Jurist wegen Rechtsbeugung zur Rechenschaft gezogen wurde. Diese personellen und inhaltlichen Kontinuitäten am höchsten bundesdeutschen Gericht verzögerten eine kritische Auseinandersetzung der Juristen mit ihrer NS-Vergangenheit erheblich.

Klaus-Detlev Godau-Schüttke, 1942 geboren, war bis 2007 Richter am Landgericht Itzehoe. Seit vielen Jahren beschäftigt er sich mit dem Themengebiet der Kontinuitäten in der bundesdeutschen Justiz nach 1945. Zu seinen wichtigsten Veröffentlichungen zum Thema gehören: Der Bundesgerichtshof. Justiz in Deutschland (2005), Die Heyde/Sawade-Affäre (1998) sowie Die „Renazifizierung“ der schleswig-holsteinischen Justiz nach 1945 (1993).

Hannes Honecker ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Republikanischen Anwältinnen- und Anwaltsvereins e.V.

Dienstag 23. September 2008 20.00 Uhr

Vortrag: Dr. Klaus-Detlev Godau-Schüttke, Itzehoe
Moderation: Hannes Honecker, Berlin
Martin-Gropius-Bau Kinosaal
Niederkirchnerstr. 7 | 10963 Berlin-Kreuzberg
- Eintritt frei -