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Jede Abschiebung nach Syrien verletzt die Menschenrechte

Pressemitteilung 17/20, 7.12.2020

Abschiebungen in einen Folterstaat und Kooperationen mit dem Assad-Regime sind indiskutabel

Der RAV fordert anlässlich der Konferenz der Innenminister in dieser Woche, den Abschiebungsstopp nach Syrien zu verlängern. Abschiebungen in einen Folterstaat sind indiskutabel, Syrien ist für keinen Menschen sicher.

In Syrien ist weiterhin ein brutales und verbrecherisches Regime an der Macht: Jegliche oppositionelle Handlung oder auch nur der Verdacht, gegen die Regierung zu sein, wird von Assad und seinem Regime sofort gewaltsam unterdrückt und verfolgt. Zigtausende Menschen sind und werden weiter inhaftiert und gefoltert. Dem Verdacht, das Regime zu bekämpfen, können alle Menschen in allen Teilen des Landes ausgeliefert sein. Insbesondere diejenigen, die in das Land zurückkehren, sind bedroht, als Regimegegner*innen angesehen zu werden und im Gefängnis zu landen. Hinzu kommt eine katastrophale humanitäre Situation und ein durch den Krieg verwüstetes Land, in dem mehr als sechs Millionen Binnenvertriebene leben.

Die allgegenwärtige existenzielle Gefahrenlage wird von internationalen, staatlichen wie nichtstaatlichen, Organisationen, einschließlich des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR einhellig bestätigt. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat wieder klar gestellt, dass der syrische Bürgerkrieg gekennzeichnet sei »durch die wiederholte und systematische Begehung von Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch die Armee« (EuGH, Urteil vom 19.11.2020 - C-238/19 -). Auch das Auswärtige Amt stellt aktuell in seinem Lagebericht fest, dass Syrien für keinen Menschen und in keiner Region sicher ist. Es verbietet sich jegliche Kooperation mit syrischen Sicherheitsbehörden.

Auch der Bundesinnenminister hat keine anderen Erkenntnisse, will aber nun im Zusammenspiel mit seinen Innenministerkollegen der Länder aus CDU und CSU den Abschiebungsstopp nach Syrien beenden: »Der Innenminister hat noch nicht einmal schlechte, er hat schlicht gar keine Argumente. Abschiebungen nach Syrien würden gegen die Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen«, sagt der Berliner Rechtsanwalt Dr. Matthias Lehnert, Mitglied im erweiterten Vorstand des RAV.

Nach Syrien abzuschieben ist aber –  abgesehen davon, dass es rechtswidrig wäre – auch politisch keine kluge Antwort auf Straftaten mit mutmaßlich islamistischen Motiven. Islamistische Gefahren dürfen nicht dazu instrumentalisiert werden, Menschenrechte einzuschränken und auszuhöhlen. Dazu Rechtsanwältin Barbara Wessel (ebenfalls erw. RAV-Vorstand) »Das Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlungen gilt bedingungslos für alle Menschen, auch bei Abschiebungen in andere Staaten. Abschiebungen von Straftäter*innen und sogenannten Gefährder*innen sind ein gefährlicher Dammbruch, der den Schutzwall vor Abschiebungen auch von anderen Menschen bricht, wie wir am Beispiel Afghanistan sehen«.

Um Abschiebungen nach Syrien praktisch möglich zu machen, müsste der deutsche Staat mit den syrischen Sicherheitsbehörden kooperieren: »Theoretisch müssten die syrischen Behörden im Einzelfall gegenüber den deutschen Behörden sicherstellen, dass keine Folter droht. Es ist völlig realitätsfern, dass ein durchweg autokratisches, repressives und unterdrückerisches Regime Zusicherungen gibt, die verlässlich wären und die rechtsstaatlich einwandfrei in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht geklärt werden können«, so Berenice Böhlo, Rechtsanwältin und Vorstandsmitglied des RAV.

Wir fordern die Innenminister des Bundes und der Länder auf, sich an der Situation in Syrien anstatt an rechten Forderungen zu orientieren, die Menschenrechte zum Maßstab zu nehmen anstatt sie zu relativieren. Der Abschiebungstopp nach Syrien muss verlängert werden.

Syrien ist nicht sicher – Menschenrechte sind nicht verhandelbar.

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Kontakt für Pressegespräche:
Dr. Matthias Lehnert, Tel. 030.25 29 87 77, lehnert@aufenthaltsrecht.net
oder über die Geschäftsstelle des RAV, 030.41 72 35 55, kontakt@rav.de

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