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Faire Asylverfahren statt Ausverkauf rechtsstaatlicher Prinzipien

Pressemitteilung, 17.02.2016
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte protestieren gegen die geplante weitere rechtswidrige Asylrechtsverschärfung Am Donnerstag, den 18.02.2016 um 13.00 Uhr werden in der Kirchstraße 7 vor dem Verwaltungsgericht Berlin Anwältinnen und Anwälte sowie Vertreter anderer Berufsgruppen gegen die Annahme des sogenannten „Asylpakets" protestieren. Wir werden an diesem Ort anwaltlicher Tätigkeit eine Kundgebung abhalten, die unser Entsetzen und unsere Verweigerung ausdrückt, das euphemistisch bezeichnete „Asylpaket" stillschweigend entgegenzunehmen. Gleichzeitig laden wir alle Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichts Berlin ein, an der Kundgebung teilzunehmen. Deutschlandweit werden zur gleichen Zeit weitere Proteste der genannten Berufsgruppen stattfinden. Auch ist bereits ein Protestschreiben von weit über 100 Anwältinnen und Anwälten, Vereinigungen von Rechtsanwält*innen, Richter*innen und Mediziner*innen unterzeichnet und an die Fraktionen des Bundestages übersandt worden (vgl. Anhang. Erklärung der Berliner Rechtsanwält*innen). Am Freitag, den 19.02.2016 wird der Bundestag mit der ersten Lesung zur Verabschiedung weiterer ungerechtfertigter und sachfremd begründeter Gesetze beginnen. In den zum Teil verfassungswidrigen Gesetzesvorhaben werden  international gesicherte Rechte von akut Geflüchteten und deren Familienangehörigen beschnitten. Auch  seit Jahrzehnten in Deutschland aufhältige Menschen sind betroffen. Rechtsstaatliche Mindeststandards werden über Bord geworfen. Der Zugang zu Rechtsschutz soll abgeschnitten bis verweigert werden. Es wird dadurch eine Handlungsfähigkeit vorgetäuscht, die durch die geplanten Gesetze eher vereitelt als ermöglicht wird. Europarechtliche Normen und internationale Abkommen werden ignoriert. Das Wohl der Geflüchteten hat die Regierung dabei nicht im Auge. Das Ziel des Gesetzes ist eine beschleunigte Abschiebung von Geflüchteten, denen der Weg zu einem fairen Verfahren im Einzelfall und einem angemessenem Rechtsschutz abgeschnitten werden soll. Dabei sieht das Gesetz auch die Abschiebung lebensbedrohlich Erkrankter vor. Internationale und europarechtlich gesicherte medizinische wie juristische Standards werden damit missachtet. „Wenn Geflüchtete aufgrund der erfolgten und geplanten Gesetzesverschärfungen nicht den ihnen zustehenden Schutz in Europa erhalten, ist dies nicht nur ein Versagen des Rechtsstaats, sondern eine staatlich geförderte, akute Gefährdung von Menschenleben“, so Rechtsanwältin Berenice Böhlo. Wir fordern die Fraktionen des Bundestages auf, gegen die geplanten Gesetzesverschärfungen zu stimmen. Für Rückfragen stehen Ihnen Rechtsanwältinnen Imeke de Weldige und Berenice Böhlo in Berlin unter der jew. Kanzleinummer (de Weldige 030.259357-60 | Böhlo 030.259357-70) oder die Geschäftsstelle des RAV unter 030.417235-55 zur Verfügung. Pressemitteilung als PDFBerliner Erklärung als PDF