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Die Einschränkung der Grundrechte im Zusammenhang mit dem G8 in Heiligendamm - Die Bundesrepublik auf dem Weg zum Feindstrafrecht?

Veranstaltung, Hamburg, 30.5.2007

 

Diskussionsveranstaltung am 30.05.07 um 19:00 Uhr an der Universität Hamburg mit: Antje Möller (Abgeordnete der Hamburger Bürgerschaft/GAL) Prof. Dr. Norman Paech (Mitglied des Bundestags/Die Linke) Rechtsanwältin Britta Eder (Vorstandmitglied des RAV) Im Zusammenhang mit den Protesten gegen den G8-Gipfel werden zur Zeit die Grundrechte in Frage gestellt und missachtet. Das gilt bezüglich des Rechts auf Versammlung, des Rechts auf freie Meinungsäußerung, des Rechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung, des Briefgeheimnisses und weiterer Grund- und Freiheitsrechte. Mit nicht auf Tatsachen, sondern auf Vermutungen gestützten Durchsuchungsbeschlüssen wurden bundesweit unter Berufung auf den § 129a StGB ca. 60 Wohnungen und Projekte durchsucht. Mit 129a-Ermittlungen sind die gravierendsten Eingriffsbefugnisse verbunden: Telefon- und Raumüberwachung, Einsatz von verdeckten Ermittlern und auch Durchsuchungen. In Hamburg wird Presseberichten zufolge darüber hinaus die Post bestimmter Bezirke von Beamten des LKA und BKA kontrolliert. An der Hamburger Universität sprach die Polizei Professoren an und wollte von Ihnen die Namen von Studierenden erfahren, die G8-kritisch sind. Darüber hinaus wurde ein PKW beschlagnahmt weil in ihm Flugblätter zum G8 und angemalte Steine sichtbar waren. Neben einem Zaun, der im Abstand von 12 km rings um den Gipfelaustragungsort in Heiligendamm installiert worden ist, wird versucht jeglichen Protest vor Ort unmöglich zu machen. Zusätzlich wurde mit Hilfe einer Allgemeinverfügung faktisch eine Bannmeile um den Zaun geschaffen, in der in der Zeit vom 30.05. bis zum 08.06.2007 jegliche angemeldeten und unangemeldeten Demonstrationen in einem weiträumigen Gebiet untersagt werden sollen. Von dieser Sperrzone sind auch bereits seit Monaten angemeldete Demonstrationen betroffen. Die Globalisierungskritiker werden von den Versammlungsbehörden zur juristischen Auseinandersetzung vor den Gerichten genötigt, um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit durchzusetzen. Die Polizeibehörden sind nicht bereit im Vorfeld der Proteste gegen das Treffen der G8 in Heiligendamm und Hamburg, z.b. zum Treffen der Außenminister, mit AnwältInnen deeskalierende Maßnahmen zu erörtern und notwendige Grundrechtsgewährungen zuzusagen. In den letzten Wochen wurden bereits Demonstrationen in Hamburg durch unrechtmäßige Wasserwerfereinsätze und Ingewahrsamnahmen von Seiten der Polizei eskaliert. Auch durch gezielte Tabubrüche seitens der Politik (Diskussion über die Aufweichung des Folterverbots und die Ermöglichung von Einsätzen der Bundeswehr im Inland, das Schüren von Terrorismusangst usw.) wird die Idee der Grundrechte als Abwehrrecht der Menschen gegenüber dem Staat ad Absurdum geführt. Die Veranstaltung soll der aktuellen Diskussion der grundrechtsrelevanten Themen dienen und die rechtlichen und politischen Zusammenhänge verdeutlichen. Die Konzeption des Feindstrafrechts beschreibt in der rechtspolitischen Diskussion die Aushebelung individueller Grund- und Menschenrechte vor dem Hintergrund so genannter kollektiver Sicherheitsbedürfnisse. Uni Hamburg, Hauptgebäude, Edmund Siemers Allee1, Hörsaal C, Mittwoch der 30.05.2007 um 19.00 Uhr