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Die AfD verbieten? Erwägungen aus radikaldemokratischer Sicht

Online-Veranstaltung des Komitees für Grundrechte und Demokratie und des RAV, 1.10.2024

Bei den Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen erhielt die AfD jeweils mehr als 30 Prozent der Stimmen; in Thüringen wurde sie stärkste Partei. Bundesweit liegen ihre Umfragewerte nahe 20 Prozent. Ihre rassistische Hetze beeinflusst staatliche Politik bereits heute, von den Kommunen bis zur Europaebene. Nach dem Anschlag von Solingen vom 23. August 2024 zeigt sich dies noch deutlicher.

Doch der Aufstieg der AfD bleibt nicht unwidersprochen. Anfang 2024 gingen Hunderttausende wochenlang „gegen Rechts“ auf die Straße. Durch diese Protestwelle gewann die seit Jahren erhobene Forderung, die AfD nach Artikel 21 Grundgesetz zu verbieten, an Unterstützung. Entsprechende Petitionen erhielten hunderttausende Unterschriften. Mittlerweile hat sich ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis, dem auch der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) angehört, dazu entschieden, für das Verbot der AfD öffentlich einzutreten: https://afd-verbot.jetzt/.

Die AfD stellt für die Betroffenen ihrer menschenfeindlichen Ideologie eine reale Gefahr dar. Ein AfD-Verbot könnte die radikale Rechte organisatorisch und finanziell schwächen und ihre faschistischen Projekte zurückdrängen. Zugleich sieht nicht nur das Grundrechtekomitee in der Verbotsstrategie schwerwiegende Risiken. Parteiverbote widersprechen radikaldemokratischen Prinzipien. Sie stärken autoritäre Politikformen. Ein Verbotsverfahren könnte gar als Nebelkerze wirken: Die Parteien der „Mitte“ müssten nichts an ihrer autoritär-neoliberalen und rassistischen Politik ändern. Die Veranstaltung öffnet einen Raum, um die Strategie eines AfD-Verbot aus emanzipatorischer Sicht kritisch zu diskutieren.

Während der Veranstaltung wird Angela Furmaniak vom RAV die Kampagne zum AfD-Verbot präsentieren und ihr Vorhaben begründen. Fabian Georgi wird die Verbots-skeptische Position vorstellen, die das Grundrechtekomitee in mehreren Texten dokumentiert hat (siehe „Radikaldemokratisch gegen den Faschismus!?“ und  „Die Entleerung von Antifaschismus“).

Die Veranstaltung findet online unter dem folgenden Link statt: https://eu01web.zoom.us/j/62765036560 (Kenncode: 834010).

Dienstag, 1. Oktober 2024, 19.00 Uhr 

Referent*innen: 
Angela Furmaniak (Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein, RAV) 
Fabian Georgi (Grundrechtekomitee)

Moderation: Michèle Winkler (Grundrechtekomitee)