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Deutsche Wohnen & Co enteignen
RAV unterstützt Volksbegehren

Pressemitteilung 3/21 vom 26.2.2021

Der RAV unterstützt das Volksbegehren der Initiative ›Deutsche Wohnen & Co enteignen‹. Wir rufen dazu auf, sich engagiert an der Unterschriftensammlung zu beteiligen. Am Freitag, dem 26. Februar 2021 startet die Kampagne und ruft zur Beteiligung auf: https://www.dwenteignen.de/mitmachen/.

 

Mit dieser Vergesellschaftung werden in Berlin ca. 240.000 Wohnungen dem Profitstreben der großen Wohnungskonzerne entzogen und im Sinne eines Grundrechts auf Wohnen so bewirtschaftet, dass kein:e Mieter:in in Angst leben muss, die Miete nicht mehr bezahlen zu können und die Wohnung zu verlieren. Zum anderen erhält die Stadt ein wichtiges Steuerungsmittel, um in relevanter Weise und demokratisch kontrolliert in den Wohnungsmarkt einzugreifen. Die Vergesellschaftung dient damit auch der Re-Politisierung der Verteilung des lebenswichtigen Gutes ›Wohnraum‹. Eine erfolgreiche Kampagne wird darüber hinaus im öffentlichen Diskurs die Bandbreite politischer Denkmöglichkeiten bedeutend bereichern und kann als Blaupause für ähnliche Initiativen in anderen Regionen und Politikfeldern dienen.

Wohnen ist ein existenzielles, menschliches Grundbedürfnis und muss daher ein Grundrecht sein.

Tatsächlich erleben wir aber in unserer täglichen Arbeit als Anwält:innen die Verdrängung von Mieter:innen – unseren Mandant:innen – aus ihren Wohnungen durch

 
  • ständig steigende Mieten, die sich immer schneller als das eigene Einkommen erhöhen,
  • die teuren, oft unsinnigen Modernisierungen,
  • Kündigungen wegen vermeintlicher oder kleinster Vertragsverletzungen oder angeblich mangelnder wirtschaftlicher Verwertbarkeit oder
  • tatsächlichem oder oft auch vorgeschobenen Eigenbedarf.
 


In den letzten Jahren haben wir gesehen, dass der Bundesgesetzgeber nicht im Stande ist, die Mieter:innen auf dem immer enger werdenden Wohnungsmarkt ausreichend zu schützen. Vielmehr gaben die Gesetzesänderungen in den letzten Jahren den Vermieter:innen Instrumente an die Hand, das Mietniveau einseitig und nachhaltig zu ihren Gunsten zu steigern. Im Ergebnis sind die Mietkosten mittlerweile der bedeutendste Haushaltsposten der Mieter:innen. Aufgrund stagnierender Löhne geraten sie zunehmend in wirtschaftliche Bedrängnis.

Die Gesetzesänderungen der letzten Jahre –  z.B. im Bereich des Modernisierungsrechts – haben sich sogar gegen die Mieter:innen gerichtet. So wurde ihnen das Recht, sich gegen aufwändige teure Sanierungen in der Wohnung zu wehren und danach zu verbleiben, erheblich beschränkt. Härtefallregelungen schützen sie dabei nur unzureichend. Selbst Gesetzesänderungen, die – wie die sog. Mietpreisbremse – Mieter:innen vor zu hohen Neuvertragsmieten schützen sollen, gewähren durch ihre Ausnahmetatbestände nur sehr unzureichenden Schutz, da sie zu einfach zu umgehen sind.

Daher sind zur Gewährleistung eines Grundrechts auf Wohnen neue Wege erforderlich.

Die Initiative ›Deutsche Wohnen & Co enteignen‹ will durch einen Volksentscheid ein im Grundgesetz vorgesehenes Vergesellschaftungsgesetz auf den Weg bringen, das gewinnorientierte Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung überführt. Die Initiative beruft sich neben Art. 28 Abs. 1 der Berliner Landesverfassung, der jedem Menschen ein Recht auf angemessenen Wohnraum garantiert und dem Land dafür eine besondere Verantwortung zuspricht, auch auf Art. 15 Grundgesetz (GG). Art. 15 GG besagt, dass u.a. Grund und Boden zum Zwecke der Vergesellschaftung in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden kann. Der Artikel erfasst dabei auch Wohnungsunternehmen.

Daher unterstützen wir die auf Art. 15 Grundgesetz beruhende Idee der Vergesellschaftung und hoffen auf einen Erfolg der Kampagne. Wir rufen dazu auf, das Volksbegehren durch Unterschrift zu unterstützen.

 

Kontakte:
Rechtsanwalt Benjamin Hersch: 030.455 00 00
Rechtsanwältin Carola Handwerg: 030.470 55 183

 

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