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Auslieferung von Maja T. nach Ungarn sofort stoppen! RAV kritisiert Nacht- und Nebel-Entscheidung des Kammergerichts

Pressemitteilung, 28. Juni 2024

Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) fordert, sofort die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn zu stoppen. Das Kammergericht Berlin hat diese am Donnerstag für zulässig erklärt, wie die JVA dem Betroffenen am Freitagmorgen mitgeteilt hat. Sie soll bereits am heutigen Freitag vonstatten gehen.

„Wir sind schockiert, dass ein deutsches Gericht nun wahrmacht, wovor es jedem rechtsstaatlich denkenden Menschen graut: eine queere Person in ein offen queerfeindliches System wie Ungarn zu schicken, verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention“, sagt Angela Furmaniak aus dem Vorstand des RAV.

Ein Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gegen die Auslieferung wurde von T.s Anwälten am Freitagmorgen zwar noch gestellt, aber die Behörden versuchen Fakten zu schaffen, bevor das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden kann.

„Diese Nacht- und Nebel-Entscheidung verhindert einen effektiven Rechtsschutz in Form eines Eilantrags“, bemängelt Furmaniak. „Maja T. darf nicht nach Ungarn ausgeliefert werden. Dort droht Maja T. unmenschliche Behandlung, mit einem fairen Verfahren kann dort nicht gerechnet werden“, so die Rechtsanwältin weiter.

Das ungarische Justizsystem entspricht nicht den rechtsstaatlichen Standards. Maja T. hat in dem autokratischen System unter Regierungschef Victor Orbán, in dem die Justiz nicht unabhängig ist und auch die Haftbedingungen gegen menschenrechtliche Standards verstoßen, kein faires Verfahren zu erwarten.

Der Antifaschist Maja T. war am 11. Dezember 2023 in Berlin festgenommen worden. Gegen T. und etliche weitere Personen läuft in Ungarn ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs, sich im Februar 2023 an Angriffen und Körperverletzungshandlungen gegen Rechtsextremisten in Budapest beteiligt zu haben. Dort hatten sich wie jedes Jahr Neonazis aus ganz Europa zum „Tag der Ehre“ versammelt.

Das in Budapest anhängige Verfahren gegen andere Betroffene, die italienische Staatsangehörige Ilaria S. sowie die deutschen Staatsangehörigen Tobias E. und Anna M., denen die Beteiligung an Angriffen gegen Rechtsextremisten und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen wird, macht deutlich, dass Maja T. dort kein faires Verfahren erwarten würde.

Die bekannt gewordenen Haftbedingungen von Ilaria S. und die Art und Weise, in der diese zu den Hauptverhandlungsterminen wie in einem Schauprozess vorgeführt wird, haben in der italienischen Öffentlichkeit für Empörung gesorgt. Die dortige Justiz hat wegen der rechtsstaatswidrigen Bedingungen kürzlich ein Auslieferungsersuchen gegen einen weiteren italienischen Staatsangehörigen zurückgewiesen.

Der Fall von Maja T. ist besonders gravierend, weil es sich um eine non-binäre Person handelt. Selbst das Kammergericht Berlin hat festgestellt, dass die Politik der aktuellen ungarischen Regierung als „gender-, homo- und transfeindlich bezeichnet werden muss“. Die Haftbedingungen für non-binäre Personen dürften unter den Bedingungen einer solchen Politik noch gefährlicher und unerträglicher sein.