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Am 1. Mai hat die Frankfurter Polizei nicht »ihren Kompass verloren«
Sie ist wie üblich nach ihrem ureigenen Kompass gesegelt

Pressemitteilung Nr. 6/21 vom 6. Mai 2021

In der Bewertung der Ereignisse vom 1. Mai in Frankfurt/M. beschreibt die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 3. Mai den Einsatz mit dem Satz, »Die Polizei hat den Kompass verloren«.(1) Diese Einschätzung greift bei weitem zu kurz und segelt weit am Ziel vorbei.

Der Polizeieinsatz am 1. Mai in Frankfurt/M. stellt keine einmalige Entgleisung von ›BFE-Einheiten‹ (Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten) dar. Denn erst unlängst (am 23.04.2021) hatte das Amtsgericht Frankfurt über den Einsatz von Beamten der BFE ›68‹ zu entscheiden, eine dieser ›BFE‹ vom 1. Mai in Frankfurt. Eine der ›BFE‹, die sich zugleich rühmen, auch im Dannenröder Wald im Einsatz gewesen zu sein. Einsätze, die gleichfalls schwerverletzte Demonstrant:innen zur Folge hatten.

Dass das Amtsgericht Frankfurt erst am 23.04.2021 die gewaltsamen Einsatzpraktiken von BFE-Beamt:innen unmissverständlich als das bezeichnet, was diese sind – eine »vorsätzliche rechtswidrige Straftat« im Amt (916 Ds 6153 Js 224821/19, HVT 23.04.2021) –, hat ganz offensichtlich keinerlei Resonanz gefunden.

Gewalttätige Polizeiübergriffe wie am 1. Mai in Frankfurt/M. sind schon lange keine Ausnahme mehr, sondern stellen eine in Jahren entstandene polizeiliche Alltagspraxis dar, die u.a. entstehen konnte, weil es weder ein disziplinarisches noch ein strafrechtliches Einwirken gab. Urteile gegen Polizist:innen stellen eine absolute Ausnahme dar – was den Handelnden auch bekannt ist.

Nicht selten übrigens ›exekutieren‹ ›BFE‹ (auch die des PP Frankfurt) auch dann noch vor Ort die Strafe (durch Schläge, oder – wie im Fall, der beim Amtsgericht Frankfurt/M. verhandelt wurde – durch eine Reihe von Schlägen), wenn die eigentliche polizeiliche Maßnahme bereits abgeschlossen ist.

Und nicht nur das. Es werden extra-legal handelnde Polizeibeamt:innen nicht nur nicht bestraft, sondern mehr und mehr Strafgesetze geschaffen, die geeignet sind, anlasslose Gewalt im Nachhinein zu legitimieren, indem man betroffene Opfer strafrechtlich und zivilrechtlich verfolgt. So wurden auch von den Polizeibeamt:innen den 1. Mai betreffend namhaft gemachte Schwerverletzte kurzerhand zu »Beschuldigten« erklärt.

»Mehr denn je zeigt sich, dass unabhängige Beschwerdestellen notwendig sind, um einer völligen Verrohung der Polizei wenigstens im Ansatz zu begegnen«, so Rechtsanwältin Verleih, Vorstandsmitglied im RAV. »Demonstrationen, die wie am 1. Mai in Frankfurt mit knöchernen Kopfverletzungen, gebrochenen Händen und Armen aufgelöst werden, sind nicht länger hinzunehmen«.

Kontakt:
Rechtsanwältin Waltraut Verleih, Souchaystraße 3, 60594 Frankfurt/M.
Tel.: 069. 61093674. E-Mail: waltraut.verleih@advocat-frankfurt.de


(1) Vgl. https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/polizei-ohne-kompass-kommentar-zu-vorfaellen-am-1-mai-in-frankfurt-17323448.html.

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