Die Regionalgruppe des RAV in NRW kritisiert die versuchte Abschiebung eines jungen Kurden aus dem Irak kurz nach Entlassung aus einer psychiatrischen Klinik massiv. Wir fordern das Land NRW auf, endlich per Erlass dafür zu sorgen, dass keine Abschiebungen aus Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen stattfinden.
Der junge Iraker hielt sich aufgrund akuter Suizidalität, einer schweren depressiven Episode sowie einer diagnostizierten Posttraumatischen Belastungsstörung bereits seit rund vier Monaten in einer psychiatrischen Klinik in Oberhausen auf.
Vor ca. drei Wochen unternahm die Ausländerbehörde Duisburg bereits einen ersten Abschiebeversuch und beantragte Abschiebehaft. Der zuständige Haftrichter äußerte jedoch aufgrund der aktenkundigen Erkrankungen Zweifel an der Reisefähigkeit. Keine zwei Wochen später sollte der junge Mann erneut abgeschoben werden. Die Ausländerbehörde hatte zwischenzeitlich einen externen ‚Dienstleister‘ beauftragt, der innerhalb kurzer Zeit allein nach Aktenlage die Reisefähigkeit attestierte, die Person also nicht persönlich untersuchte.
Bei einem Vorsprachetermin am 6. Februar 2026 wurde der Betroffene entsprechend erneut festgenommen und in Abschiebehaft verbracht. Nur wenige Stunden vor der geplanten Abschiebung, die bereits drei Tage nach der Festnahme stattfinden sollte, entschied das Verwaltungsgericht positiv über einen eingelegten Eilantrag. Der junge Mann hatte neben dem Eilrechtsantrag gegen die Maßnahmen der Ausländerbehörde auch gegen den abgelehnten Asylfolgeantrag, den dieser noch kurz zuvor stellen konnte, Eilrechtsschutz gesucht, dem dieser auch gewährt wurde. Über den Asylantrag muss nun mit der erforderlichen Sorgfalt und unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Situation im Klageverfahren entschieden werden. Die Abschiebung konnte also vorerst verhindert werden.
„Abschiebungen stellen einen massiven und gewaltvollen Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen dar. Abschiebungen aus medizinischen Einrichtungen sind schon dem Grunde nach unverhältnismäßig und müssen unterlassen werden“ hebt Rechtsanwältin Julia Schulze Buxloh hervor.
Bei Personen, die sich in stationärer Behandlung befinden, ist per se von einer schweren Erkrankung auszugehen. Medizinische Einrichtungen müssen geschützte Orte bleiben. Zum einen wird ansonsten eine Genesung von vornherein verhindert, da gerade bei psychischen Erkrankungen ein Gefühl der Sicherheit essentiell ist. Zum anderen dürfte auch das Vertrauensverhältnis zu den behandelnden Ärzt*innen stark beeinträchtigt werden, wenn diese ihren Patient*innen nicht einmal einen sicheren Aufenthalt garantieren können. Schließlich kann bei andauernder stationärer Behandlung noch überhaupt keine abschließende Beurteilung des Gesundheitszustandes des Betroffenen seitens der Behörde stattfinden. Oft ist, wie auch in diesem Fall, die medizinische Versorgung in dem Staat, in den abgeschoben werden soll, völlig ungeklärt.
Zurecht fasste der Deutsche Ärztetag erst im Sommer 2025 einen Beschluss, in dem gefordert wird, dass keine Abschiebungen aus stationären und weiteren medizinischen Einrichtungen stattfinden. Diesem Beschluss schließen wir uns an. Die Zahl der Abschiebungen hat sich im letzten Jahr enorm gesteigert, insbesondere in NRW. Das Land NRW übt nach Kenntnis von Anwält*innen und Geflüchtetenorganisationen Druck auf die Ausländerbehörden aus, ihre Abschiebezahlen zu erhöhen. Offenbar sind auch Abschiebungen aus Krankenhäusern und geschützten Einrichtungen die Folge.
„Das Land NRW muss hier endlich tätig werden.“ fordert Rechtsanwältin Jana Goebel. „Bereits sechs Bundesländer haben Erlasse oder ähnliche Regelungen, durch die Abschiebungen aus medizinischen Einrichtungen grundsätzlich für nicht zulässig erklärt werden. Das grün geführte Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen darf sich hier nicht weiter zurückhalten.“
Reisefähigkeitsgutachten ohne Untersuchung der Person sind eine Farce!
Die Praxis, private Dienstleister*innen mit der Erstellung von Reisefähigkeitsgutachten zu beauftragen, ist abzulehnen. Die Behörde zahlt an diese eine nicht unerhebliche Vergütung. Für die Dienstleister sind mit den Gutachten demnach klar wirtschaftliche Interessen verbunden. Es handelt sich bei der Überprüfung der Reisefähigkeit um eine genuin staatliche Aufgabe.
„Reisefähigkeitsgutachten ohne Untersuchung der Person sind eine Farce und haben mit dem ärztlichem Auftrag nichts zu tun“ stellt Rechtsanwältin Anna Busl klar. Erschreckend ist, dass die Erstellung von Gutachten innerhalb kürzester Zeit ohne persönliche Begutachtung des Betroffenen keine Ausnahme ist. Dieses Vorgehen ist mit dem Schutz der Rechte der Betroffenen nicht vereinbar.
Verfasserinnen:
Jana Kathrin Goebel, Anna Magdalena Busl, Julia Schulze Buxloh, Rechtsanwältinnen in NRW
Der Kontakt zu den Verfasserinnen kann über die RAV-Geschäftsstelle hergestellt werden.
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