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Abgedämmt und dann verdrängt ...

Veranstaltung am 21.9.16 in Berlin, Helle Panke

In der Kopenhagener Straße 46 wurde energetisch saniert, die Bewohner versuchten sich gegen die Maßnahme zu wehren; Bild: Fabian Kunow

Verdrängung von MieterInnen durch Energetische Modernisierung am Beispiel Pankow Im Jahr 2013 wurde bei der Mietrechtsreform unter der schwarz-gelben Bundesregierung die Energetische Sanierung als Modernisierungsmaßnahme im § 559 BGB eingeführt.
Die Kosten von Modernisierungsmaßnahmen im Wohnraum können und werden in den meisten Fallen zu 11% pro Jahr auf die MieterInnen umgelegt. Diese Modernisierungsumlage ist in § 559 BGB geregelt. Eine Modernisierungsmieterhöhung kann der Vermieter verlangen bei baulichen Veränderungen in der Wohnung, die den Wohnwert (z. B. einen Balkon) erhöhen oder eine nachhaltige Energieeinsparung bewirken. Ob sich die Energieeinsparung für die MieterInnen rechnet, ist egal. Auch nach der Finanzierung der Baumaßnahme kann der Vermieter die höhere Miete weiter kassieren.
Ein Rechenbeispiel: Modernisierungskosten = 1000 Euro. 1000 Euro x 11:100:12=9,17 Euro pro Monat. Nach 10 Jahren also 9,17x12x10 hat der Vermieter 1100,40 Euro eingenommen und den Wert seiner Immobilie auf Kosten des Mieters erhöht. Bei einer Erhöhung des Wohnwerts hat der Mieter noch etwas direkt davon, bei einer energetischen Sanierung in der Regel nicht, da die Baukosten oft die Energieeinsparungen bei weitem übertreffen.
Die energetische Sanierung kommt vor allem bei noch günstigen Mietwohnungen zum Einsatz. Sie ist zu einem Werkzeug geworden, um BestandsmieterInnen aus ihren Mietwohnungen zu verdrängen. Das führt auch zu einem generellen Anstieg des Mietspiegels.
Noch gibt es aufgrund der Kürze der Zeit keine allgemeinen Zahlen, wie viele MieterInnen nach energetischer Sanierung ihre Wohnungen verlassen mussten, weil sie sich die neue Miete nicht mehr leisten konnten.

Stadtsoziologe Christoph Schiebe hat die "Verdrängung von Bestandsmieter*innen durch Modernisierungsumlage" in Pankow untersucht. Er wird von seiner Forschungsarbeit berichten und zu welchen Ergebnissen er gekommen ist. Rechtsanwältin Carola Handwerg gehört dem AK Mietrecht im „Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e. V.“ (RAV) an. Der RAV fordert die Streichung des § 559 BGB, welche die Modernisierungsumlage regelt. Moderation: Fabian Kunow Diese Abendveranstaltung ist eine Kooperation von Helle Panke e. V. - Rosa-Luxemburg-Stiftung Berlin und dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein e. V. (RAV) Kosten: 2,00 Euro; ermäßigt 1,00 Euro Veranstaltungsort:
Helle Panke
Kopenhagener Str. 9
10437 Berlin ---
"Verdrängung von Bestandsmieter*innen durch Modernisierungsumlage"
Abstract Gentrifizierung bestimmt als sozialräumlicher Prozess die stadtpolitischen und akademischen Debatten. Bislang sind die Aufwertung von Altbauten und der Austausch der Bewohner*innen durch Menschen mit höherem Einkommen als Folge von energetischen Modernisierungen nahezu unerforscht. Als klimapolitische Antwort auf die globale Erwärmung ist die Dämmung und energetische Aufrüstung von Mietshäusern durch die elfprozentige Umlage auf Mieter*innen in der Kritik, die Verdrängung von Bestandsmieter*innen und die Neuvermietung zu forcieren. Basierend auf Daten von über 250 Mietparteien in Pankow und 12 Interviews mit betroffenen Mieter*innen konnte nun erstmals umfänglich analysiert werden, dass die energetische Modernisierung von Altbauten ein hohes Verdrängungspotenzial birgt. Im Zentrum der Forschungsarbeit steht die Frage, welche Faktoren im Modernisierungsprozess zur Verdrängung von Bestandsmieter*innen führen. Am Beispiel eines Pankower Altbaus wird der Zerfall der Hausgemeinschaft über einen Zeitraum von zwei Jahren nachgezeichnet. Die Veranstaltung adressiert die Frage, inwiefern die energetische Modernisierung der Gentrifizierung in Altbauquartieren zuträglich ist. Über den Autor Christoph Schiebe, geboren 1991, begann im Jahr 2011 ein Bachelorstudim in Sozialwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin. Sein stadtsoziologischer Fokus liegt in der Analyse von Gentrifizierung, Segregation und urbanen Politiken. Zur Analyse von Wohnungslosigkeit und Verdrängung im post-sowjetischen Europa studierte er ein Semester an der ELTE Universität in Budapest. Es folgte ein Bachelorstudium der Stadt- und Regionalplanung an der Technischen Universität Berlin mit akademischen Schwerpunkt im Wohnungswesen, Sozialplanung und Städtebau. Seit 2015 ist er Student im Master Sozialwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin und studiert aktuell am Graduate Center der City University in New York, wo er an einem Doktorandenprogramm in Politikwissenschaften dank eines Stipendiums des Deutschen Akademischen Austauschdiensts teilnimmt. Er forscht momentan zu Gentrifizierung, Ethnizität und die Finanzialisierung von Wohnen in New York und Berlin.