Sie sind hier: RAV > PublikationenMitteilungen

50 Jahre später – Droht eine Rückkehr der ›Berufsverbote‹?

Online-Veranstaltung des RAV am 11. November 2021 um 17.00 Uhr

Die Disseration von Alexandra Jaeger ist 2019 im Wallstein Verlag erschienen.

Knapp 50 Jahre sind vergangen, seit ›Berufsverbote‹ gegen Mitglieder linker Gruppen und Parteien verhängt wurden. Bundeskanzler Willy Brandt und die Ministerpräsidenten der Länder einigten sich 1972 auf den sogenannten Radikalenbeschluss. Durch diesen sollten politische ›Extremisten‹ aus dem öffentlichen Dienst ferngehalten werden. Die Erkenntnisse wurden durch Regelanfragen beim Verfassungsschutz gewonnen. Zwar richtete der Beschluss sich gegen ›Extremisten‹ von links und rechts gleichermaßen, tatsächlich waren jedoch weit überwiegend angehende Lehrer*innen betroffen, die der DKP und den ›K-Gruppen‹ angehörten. Nach breiten politischen Debatten, in denen Kritiker*innen vor Gesinnungsschnüffelei und Überwachungsstaat warnten, wurde die Praxis von Regelanfragen und Ausschluss von Bewerber*innen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu nicht verbotenen Parteien und Organisation in den 1980er Jahren wieder beendet. 1991 schaffte Bayern als letztes Land die Regelanfragen wieder ab.

Seit dem Bekanntwerden rechter Strukturen im öffentlichen Dienst, rassistischen Chatgruppen und NSU 2.0 wird die Wiedereinführung der Regelanfrage beim Verfassungsschutz zur Überprüfung der Verfassungstreue der Bewerber*innen nun wieder diskutiert. Bayern hat schon 2016 die Regelanfrage für den Justizdienst wieder eingeführt, in Hamburg ist die Regelanfrage für den Polizeidienst seit 2020 möglich, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg haben Expertisen zur Zulässigkeit der Wiedereinführung erstellen lassen.

Wir möchten in einer Veranstaltung die Wiedereinführung der Regelanfragen beim Verfassungsschutz politisch und rechtlich diskutieren. Dazu wird Alexandra Jaeger eine politisch-historische Einordnung der Regelanfragen vornehmen. Sebastian Baunack wird die rechtliche Zulässigkeit der Wiedereinführung der Regelanfrage darstellen und Grenzen aufzeigen. Gabriele Heinecke wird die Diskussion leiten und über ihre Erfahrungen mit Hamburger ›Berufsverbotsverfahren‹ der 1970er Jahre berichten.

Wir freuen uns über eine rege Teilnahme an der Online-Veranstaltung am
11. November 2021 von 17.00 bis 18.30 Uhr
und bitten um
Anmeldung bis zum 4. November 2021 an kontakt@rav.de.   
Die angemeldeten Teilnehmer*innen erhalten den Zugangslink sodann zugesandt.

*****
Dr. Alexandra Jaeger ist Historikerin und Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg. Sie hat ihre Dissertation über die Umsetzung des Radikalenbeschlusses in Hamburg verfasst und bearbeitet ein Projekt zur historischen Aufarbeitung des Radikalenbeschlusses in Hamburg auf Grundlage eines Beschlusses der Hamburgischen Bürgerschaft.

Gabriele Heinecke ist Fachanwältin für Strafrecht in Hamburg und Mitglied im Vorstand des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins e.V. (RAV).

Sebastian Baunack ist Fachanwalt für Verwaltungs- und Arbeitsrecht in Berlin. Er ist auf das öffentliche Dienstrecht und das Beamtendisziplinarrecht spezialisiert.

PDF