Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) erklärt zum am Mittwoch vorgestellten Koalitionsvertrag:
„Durch diesen Koalitionsvertrag zieht sich ein roter Faden: Freiheitsrechte werden beschränkt und rechtsstaatliche Errungenschaften abgebaut”, so RAV-Geschäftsführer Lukas Theune.
Justiz und Verfahrensrechte
Unter dem Vorwand, Gerichtsverfahren beschleunigen zu wollen, kommen rechtsstaatliche Verfahrensgarantien unter Druck. Angekündigt wird etwa eine Begrenzung des Zugangs zur Berufungsinstanz und die Ausweitung der sogenannten „Präklusion”, das heißt den Ausschluss von relevanten, aber „zu spät” im Verfahren vorgebrachten Argumenten. Diese Begrenzung ist nicht nötig, Gerichte können schon jetzt durch Fristvorgaben die Prozesse strukturieren.
Der Ausschluss relevanter…
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