***Die Fortbildung findet nicht statt.***
Anfang Januar trat das neue Versammlungsgesetz NRW in Kraft – und damit zahlreiche Neuerungen, im öffentlich-rechtlichen wie im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Diese Fortbildungsveranstaltung wird einerseits einen Überblick über diese versammlungsrechtlichen wie strafrechtlichen Neuerungen geben, andererseits diese im Kontext der „typischen“ strafrechtlichen Vorwürfe im Zusammenhang mit Versammlungen (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Landfriedensbruch, §§113, 114, 125 StGB ect.) diskutieren.
Dabei werden auch die ersten straf- bzw. versammlungsrechtlichen Erfahrungen mit dem neuen Versammlungsgesetz NRW einfließen.
In einem weiteren Teil sollen mögliche Verteidigungsansätze erörtert werden, auch im Hinblick auf die mögliche Verfassungswidrigkeit einiger der neuen Normen.
Diese Veranstaltung findet in Kooperation mit der Strafverteidigervereinigung NRW e.V. statt.
Referent*innen
RAin Anna Magdalena Busl, Bonn
RA Lutz Eisel, Bochum
RA Dr. Jasper Prigge, Düsseldorf
Termin und Kursort
02.12.2022 | 13:00 - 17:30 Uhr (4 Zeitstunden nach FAO)
Bürgerhaus im Stadtteilzentrum Bilk
Bachstraße 145
40217 Düsseldorf
Teilnahmebetrag
60/80 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft bzw. Strafverteidigervereinigung NRW-Mitgliedschaft
90/120 € RAV-Mitglieder bzw. Mitglieder in der Strafverteidigervereinigung NRW/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)
Anmeldung (PDF) bitte bis 25.11.2022