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RAV-Fachlehrgang Strafverteidigung
Fachanwaltskurs Strafrecht 2022 in Berlin

Lehrgang in 7 Bausteinen zum Erwerb besonderer Kenntnisse gem. §§ 4, 13 FAO

Tradition
Der RAV versteht Strafverteidigung als engagierte, rechts­staatliche, konsequente und parteiische Vertretung von Mandant*innen­interessen. Strafverteidigung ist unserem Verständnis nach Mittel zur Begrenzung von Staatsgewalt, Strafjustiz und Strafvollzug. Strafverteidigung dient dem Bedürfnis, sich gegen Strafverfolgung zu schützen oder zur Wehr zu setzen. In einer Zeit, in der Strafe als staatliche Reaktion auf soziale Abweichung ihre gesellschaftliche Anerkennung in vollem Umfange (wieder) erlangt hat, ist dieses einerseits besonders verletzlich und erfordert andererseits besondere Kompetenz, Ausdauer und Durchhaltevermögen.
Strafverteidigung verweigert sich den zeittypischen Konzepten etwa des von Angstdebatten geprägten Feindstrafrechts, liefert eine Haltung gegen die Instrumentalisierung des Strafrechts für politische Interessen, prangert Verschärfungen im Jugendstrafrecht an, polemisiert gegen ein Sonderrecht für Polizeibeamt*innen und benennt Schärfungen im Bereich des Wohnungseinbruchsdiebstahls bei abnehmenden Fallzahlen als Symbolpolitik. Strafverteidigung wehrt sich gegen die Prohibition, die entgegen aller rationalen Erwägungen Betäubungsmittelkonsument*innen bestraft. Strafverteidigung verstehen wir daher als eine gelebte kritische Auseinandersetzung mit einer populistischen Kriminalpolitik sowie dem staatlichen Strafanspruch schlechthin. Strafverteidigung muss auf dieser Grundlage kreative Konzepte gegen neue Eingriffsbefugnisse und permanente Verschlechterungen der Rechte der Beschuldigten in den Verfahren entwickeln. Das ist unser Anspruch.

Kompetenz
Der Fachlehrgang bietet eine über § 13 FAO thematisch und deshalb auch zeitlich hinausgehende Ausbildung zur Strafverteidigung an, die nicht nur Rechtskenntnisse, sondern vor allem eigenständige Handlungskompetenz, die Ausbildung von berufspraktischer Phantasie sowie Eigenständigkeit und Selbstbewusstsein gegenüber den anderen Verfahrensbeteiligten fördert. Freiheitsentziehende oder -einschränkende Maßnahmen finden vor allem, aber nicht allein im Strafverfahren, sondern zunehmend auch im präventivpolizeilichen Rahmen statt. Zudem sind strafrechtliche Entscheidung Grundlagen aufenthaltsbeendender Maßnahmen. Deshalb wird eine über den Fächerkanon des § 13 FAO hinausgehende Ausbildung des Strafverteidigers geboten.
Der RAV unterbreitet mit seinem Lehrgangskonzept daher die Option eines 7. Wochenendbausteines und bietet ein erweitertes Kursangebot von 143,5 Zeitstunden, das über vergleichbare Ange­bote hinausgeht. Weil für die Erlangung theoretischer Kenntnisse nach § 13 FAO schon die Teilnahme an 120 Zeitstunden ausreicht, können eventuelle Versäumnisse im Einzelfall durch die Teilnahme an den zusätzlichen Kurstagen ausgeglichen werden.

 

Termine
Kursblock I       06.-08.05.2022
Kursblock II      20.-22.05.2022
1. Klausur         11.06.2022
Kursblock III    17.-19.06.2022
Kursblock IV    19.-21.08.2022
2. Klausur         27.08.2022
Kursblock V     02.-04.09.2022
Kursblock VI    16.-18.09.2022
Kursblock VII   30.09.-02.10.2022
3. Klausur          08.10.2022
-Änderungen vorbehalten-

 

Seminarzeiten
Fr 9:30 -18:30 Uhr | Sa 9:00 -18:00 Uhr | So 9:00 -17.30 Uhr

Klausurtermine
11.06.2022 | 27.8.2022 | 08.10.2022

Veranstaltungsort
Rungestr. 20, 10179 Berlin

 

Änderungen bleiben vorbehalten.
Anmeldungen nehmen wir in der Geschäftsstelle des RAV per Email, Fax oder per Post gern entgegen.

Zahl der Teilnehmenden: maximal 35.
Der Lehrgang kann nur insgesamt belegt werden.

Kursgebühren
1.850,00 € für Berufsanfänger*innen mit einer Zulassung, die nicht älter als 2 Jahre ist und gleichzeitiger RAV-Mitgliedschaft
2.050,00 € für RAV-Mitglieder
2.400,00 € für Nichtmitglieder (jeweils zzgl. MwSt.)

 

Die Teilnahme an den Klausuren ist im Lehrgangsbeitrag enthalten.
Die Gebühren sind bis spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn zu zahlen.
Ratenzahlung ist möglich. Einzelmodule können nicht gebucht werden.

 

Stornierungsbedingungen

 
  • kostenfreie Stornierung bei einer Stornierung der Anmeldung bis spätestens 5 Wochen vor Kursbeginn (1. Block)
  • € 300,- Stornogebühren bei einer Stornierung bis spätestens 3 Wochen vor Kursbeginn
  • voller Kursbetrag bei einer Stornierung bis zu einer Woche vor Kursbeginn.
     
 

Des Weiteren weisen wir auf die Bildungsprämie hin, mit deren Beantragung eine finanzielle Unterstützung für den Fachlehrgang zu erhalten. Weitere Infos finden Sie unter: www.bildungspraemie.info

 

Vorraussichtliche Referentinnen und Referenten:
Rechtsanwältin Fenna Busmann, Hamburg
Rechtsanwältin Christina Clemm, Berlin
Rechtsanwalt Stefan Conen, Berlin
Rechtsanwalt Olaf Franke, Berlin
Rechtsanwältin Gabriele Heinecke, Hamburg
Rechtsanwalt Hannes Honecker, Berlin
Rechtsanwalt Alexander Kienzle, Hamburg
Rechtsanwalt Ulrich v. Klinggräff, Berlin
Rechtsanwältin Franziska Nedelmann, Berlin
Rechtsanwalt Dr. Toralf Nöding, Berlin
Rechtsanwalt Michael Rudnicki, Berlin
Rechtsanwalt Sebastian Scharmer, Berlin
Rechtsanwältin Henriette Scharnhorst, Berlin
Rechtsanwältin Gilda Schönberg, Berlin
Rechtsanwalt Dr. Lukas Theune, Berlin
Rechtsanwalt Arne Timmermann, Hamburg
Rechtsanwältin Nicola Toillié, Hamburg
Rechtsanwalt Dr. Bernd Wagner, Hamburg
Rechtsanwältin Dr. Kersten Woweries, Berlin