Kurs in 7 Bausteinen zum Erwerb besonderer Kenntnisse gem. §§ 4, 13 FAO
Der RAV unterbreitet mit seinem Lehrgangskonzept die Option eines 7. Wochenendbausteins und bietet somit ein erweitertes Kursangebot von 140 Zeitstunden an, das über vergleichbare Angebote hinausgeht. Weil für die Erlangung theoretischer Kenntnisse nach § 13 FAO schon die Teilnahme an 120 Zeitstunden ausreicht, können eventuelle Versäumnisse im Einzelfall durch die Teilnahme an den zusätzlichen Kurstagen ausgeglichen werden.
Termine:
Freitag, 25.09. bis Sonntag, 27.09.2009
Freitag, 06.11. bis Sonntag, 08.11.2009
Freitag, 20.11. bis Sonntag, 22.11.2009
Freitag, 08.01. bis Sonntag, 10.01.2010
Freitag, 22.01. bis Sonntag, 24.01.2010
Freitag. 12.02. bis Sonntag, 14.02.2010
Freitag. 05.03. bis Sonntag, 07.03.2010Der Veranstaltungsort ist in Hamburg: Logenhaus, Moorweidenstraße 36, 20146 Hamburg
Das ausführliche Konzept sendet die Geschäftsstelle gerne zu.
Inhaltsübersicht:Kurs I:
25.09. - 27.09.2009
Methodik und Recht der Strafverteidigung I; Materielles Strafrecht I:
Selbstverständnis von Strafverteidigung, Methode und Ziele in der Strafverteidigung, Rechtliche Grenzen der Strafverteidigung, Handlungskompetenzen und Übungen in Verteidigungssituationen.
Kurs II:
06.11. - 08.11.2009
Methodik und Recht der Strafverteidigung II; Strafverfahrensrecht I und II; Materielles Strafrecht II:
Verteidigung im Ermittlungsverfahren und im Zwischenverfahren; Typische materiellrechtliche Verteidigungsfelder; Übung in Verteidigungssituationen.
Kurs III:
20.11. - 22.11.2009
Strafverfahrensrecht III; Grundzüge der Hilfswissenschaften I und II:
Hauptverhandlung; Grundsätzliches und abseits der Routine, Forensik; Psychowissenschaften; Kriminologie; Kriminalistik, Verteidigung mit und gegen Sachverständige (ohne Glaubwürdigkeitsgutachten); Übungen in Verteidigungssituationen.
Kurs IV:
08.01. - 10.01.2010
Strafverfahrensrecht IV; Besondere Mandate u. Verfahren:
Großverfahren, Deal statt Verteidigung, Strukturierung der Akte, digitale Akte; Verteidigung in Sexualstrafsachen als Abwehr der Einschränkung von Beschuldigtenrechten; Verteidigung mit und gegen Glaubwürdigkeitsgutachten (Nullhypothese, Fehlerquellen); Verteidigung mit der EMRK.
Kurs V:
22.01. - 24.01.2010
Strafverfahrensrecht V; Grundzüge der Hilfswissenschaften III und IV; Besondere Mandate und Verfahren:
Jugendstrafsachen und Kriminologie; Verkehrsstrafsachen mit Ordnungswidrigkeiten; BtM-Strafsachen; Schwurgerichtsverfahren incl. Kriminalistik und Rechtsmedizin; Übung in Verteidigungssituationen.
Kurs VI:
12.02. - 14.02.2010
Strafverfahrensrecht VI, Besondere Mandate und Verfahren:
Politische Verfahren, Verteidigung im Polizeirecht (gegen Ingewahrsamsnahmen, Platzverweise, Ausreiseverbote); Wirtschaftsstrafsachen; Steuerstrafsachen; Vernehmungstechnik und Übung in Verteidigungssituationen.
Kurs VII:
05.03. – 07.03.2010
Strafverfahrensrecht VII bis IX:
Verteidigung im Hinblick auf und in der Rechtsmittelinstanz; Verteidigung nach Rechtskraft, Strafvollstreckung, Strafvollzug, Maßregelvollzug, Gnadenverfahren; Nebenklagevertretung; Übung in Verteidigungssituationen.
Änderungen bleiben vorbehalten.
Klausuren:
Es werden 3 Klausuren von je 5 Stunden geschrieben. Es besteht die Möglichkeit, die drei Klausuren am Heimatort zu schreiben, soweit dort Referenten oder Vorstandsmitglieder die Aufsicht führen. Im Rahmen des Kurses wird eine 4. Klausur für Nachschreiber vorgehalten. Teilnehmer/innen, die weitere Klausuren schreiben müssen, räumen wir die Möglichkeit ein, diese in einem folgenden RAV-Lehrgang Strafverteidigung zu schreiben.
Anmeldung
Zahl der Teilnehmenden: mindestens 20, maximal 35.
Der Lehrgang kann nur insgesamt belegt werden. Bei unvorhergesehener Verhinderung räumen wir Ihnen die Möglichkeit ein, am nächsten RAV-Lehrgang Strafverteidigung teilzunehmen.
E-mail: ravev@t-online.de
Der Teilnahmebeitrag beläuft sich auf EUR 1.800,00 plus 19 % MwSt. (= EUR 2.142,00); RAV-Mitglieder zahlen EUR 1.600,00 plus 19 % MwSt. (= EUR 1.904,00).
Die Gebühren sind bis spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn zu zahlen. Ratenzahlung ist nach Vereinbarung möglich.
Vorgesehene Referentinnen und Referenten:
Rechtsanwalt Thomas Bliwier, Hamburg
Rechtsanwältin Claudia Burgsmüller, Wiesbaden
Rechtsanwalt Reinhard Daum, Hamburg
Rechtsanwältin Ulrike Donat, Hamburg
Rechtsanwalt Olaf Franke, Berlin
Rechtsanwalt Armin Golzem, Frankfurt
Rechtsanwalt Ralph Gübner, Kiel
Rechtsanwältin Gabriele Heinecke, Hamburg
Rechtsanwalt Thomas Jung, Kiel
Rechtsanwalt Ulrich v. Klinggräff, Berlin
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Kreuzer, LLM., München
Rechtsanwalt Hans-Jochim Liebe, Kiel
Rechtsanwalt Uwe Maeffert, Hamburg
Rechtsanwalt Wolf Dieter Reinhard, Hamburg
Rechtsanwältin Karen Ullmann, Hamburg
Rechtsanwalt Klaus-Ulrich Ventzke, Hamburg
Rechtsanwalt Dr. Bernd Wagner, Hamburg
Rechtsanwalt Dr. Matthias Zieger, Berlin