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Neues zum Beweisantragsrecht nach der »Reform« 2019 und zum Befangenheitsrecht

Sem.Nr. 21-18 RA Stefan Conen 2,5 Std. Seminarzeit gem. FAO

Die Fortbildung behandelt die Beschränkung des Beweisantragsrecht nach der "Reform" 2019 und der bisher ergangenen Rechtsprechung hierzu, insbesondere auch zur Frage der Verschleppungsabsicht gem. § 244 VI StPO.
Zudem werden aktuelle Entwicklungen im Bereich der Befangenheit zur Entscheidung berufener Richter:innen vorgestellt. Schließlich werden Handlungsoptionen der Verteidigung aufgezeigt und diskutiert. Fallbeispiele werden den Vortrag ergänzen.

Referent
Rechtsanwalt Stefan Conen ist seit über zehn Jahren als Strafverteidiger tätig. Er ist Vorsitzender der Vereinigung Berliner Strafverteidiger, Mitglied im Strafrechtsausschuss des DAV und regelmäßig in der Anwalts- und Fachanwaltsausbildung referierend. Conen ist Lehrbeauftragter der FU-Berlin. Diverse Veröffentlichungen sowie Kommentierungen in Kommentaren zur Strafprozessordnung und zum Strafgesetzbuch.

 

Termin
10.11.2021 | 17:00 - 20:00 Uhr (2,5 Stunden Seminarzeit gem. FAO)

Ort
Alte Feuerwache | Axel-Springer-Straße 40/41 | 10969 Berlin

Teilnahmebeitrag
30/50 € für Berufsanfänger:innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
60/90 € RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder
(jew. incl. MwSt.)

 

Anmeldung (PDF) bitte bis 3.11.2021