07.11.20 10:00 - 16:00 - Online-Seminar
Neue Entwicklungen bei Art. 20 AEUV in Fällen des Familiennachzugs
Sem.Nr. 20-25
RA Federico Traine
5 Std. Seminarzeit gem. FAO
***Die Fortbildung ist ausgebucht***
Oftmals verwehren die zuständigen Behörden Personen, die hier im Bundesgebiet deutsche Kinder haben, um die sie sich kümmern, nicht zuletzt dank bundesverwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen. Art 20 AEUV kann da helfen. Es entwickelt sich hierum eine immer stärker werdende Rechtspraxis, die von großem Vorteil für diese Personengruppe ist und die durch richtig gestellte Anträge und Vorträge untermauert bzw. weiterentwickelt werden sollte.
Das gilt auch für die sog. Patchwork-Fälle (§ 25 Abs. 5 AufenthG). Also dort, wo ein deutsches Kind (aus ggf. anderer Beziehung) in der familiären Lebensgemeinschaft lebt. Auch in diesen Konstellationen kann und sollte auf Art. 20 AEUV zurückgegriffen werden und mag mitunter zu der "Emanzipation" von den deutschen Kindesvätern führen.
Angesprochene Themen:
- Anwendbarkeit des Art. 20 AEUV in den Konstellationen des § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. AufenthG
- Anwendbarkeit des Art. 20 AEUV in den Konstellationen des § 25 Abs. 5 AufenthG (Patchwork)
- Ausweisungsinteresse/ Gefahr für die öffentliche Sicherheit
- strikter Rechtsanspruch
- Nachholung des Visumsverfahren
- Erlaubnis der Beschäftigung
Referent
Rechtsanwalt Federico Traine, arbeitet seit Jahren in einer Kanzlei mit Schwerpunkt Migrationsrecht
Ort
Online-Seminar
Termin
07.11.2020 | 10:00 - 16:00 Uhr (5 Stunden Seminarzeit gem. FAO)
Teilnahmebetrag
120/150 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
180/240 € RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder
(jew. incl. MwSt.)
Anmeldungen bitte bis 30.10.2020