Nach einer gelungenen Premiere im Oktober 2023 finden die Migrationsrechtlichen Tage in NRW in diesem Jahr zum zweiten Mal statt. Herzlich eingeladen sind alle in diesem Rechtsgebiet tätigen Kolleg*innen. Behandelt werden aktuelle Themen des Migrationsrechts in verschiedenen Workshops.
Wichtig ist auch in diesem Jahr der interaktive Charakter: Alle Interessent*innen sind gehalten, sich aktiv bei der Tagung einzubringen und sich bereits im Vorfeld über eigene Beiträge zu den geplanten Themen Gedanken zu machen. Weil der Austausch konkreter Praxis im Fokus steht, werden bei hohem Interesse an den Teilnahmeplätzen Kolleg*innen mit Arbeitsschwerpunkt Migrationsrecht bevorzugt, die ihren Sitz in NRW haben. Ziel ist eine intensive, aktive Fortbildung und ein Praktiker*innenaustausch, um nicht nur unsere Mandantschaft noch besser zu vertreten, sondern auch gezielt und gemeinschaftlich aus der Anwaltschaft heraus zur Rechtsfortbildung beizutragen. Wir wollen nach Kräften dem Ruf, der uns vorauseilt, gerecht werden.
Kursort und Termin
Jugendherberge Düsseldorf, 40545 Düsseldorf
30.08.-01.09.2024, Beginn 30.08. um 17:30 Uhr, Ende 01.09. um ca. 14 Uhr
13,5 Stunden nach FAO
Teilnahmebetrag für RAV-Mitglieder
Im Einzelzimmer inkl. Abendessen Freitag und Tagungspauschale Samstag/Sonntag 368,90€.
Aufschlag von zusätzlich 30€ pro Person für Nicht-Mitglieder.
Alle Preise inkl. MwSt.
Anzahl der Teilnehmer*innen: max. 20 Personen
Für diese Tagung gelten besondere Stornierungsbedingungen: bei Absage nach dem 30.06.2024 fallen 50% des Teilnahmebetrages an, bei Absage nach dem 14.8.2024 fallen 100% des Teilnahmebetrages an.
Anmeldefrist 14.08.2024 Anmeldebogen
Tagungsplan:
Freitag, 30.08.2024 | Seminarzeit gem. FAO
Ab 16:00 Uhr Anreise
17:30-18:00 Uhr Kennenlernen und Einführung ins Programm
18:00-19:00 Uhr Abendessen
19:00-20:30 Uhr Stabilisierung, Diagnostik, professionelle Stellungnahmen – die interdisziplinäre Arbeit der Psychosozialen Zentren (PSZ)
Im Rahmen des Themas Krankheit im Asyl- und Aufenthaltsrecht wird die Arbeit der Psychosozialen Zentren vorgestellt. Tom Siebertz, PSZ Düsseldorf |1,5
Samstag, 31.08.2024
Ab 7:30 Uhr Frühstück
Block I – Aktuelle Gesetzesänderungen in der Praxis
8:30-10:30 Uhr Abschiebehaft – die Änderungen durch das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz und ihre Auswirkungen auf die Praxis
Die Änderungen des Aufenthaltsgesetzes Ende Februar 2024 haben zahlreiche Verschärfungen rund um die Abschiebung mit sich gebracht. In dem Workshop sollen erste Praxiserfahrungen ausgetauscht werden. RAin Astrid Boxberg | 2,0
10:30-12:30 Uhr Neue Möglichkeiten durch Spur- und Zweckwechsel
Die Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung der Fachkräfteeinwanderung, die seit August 2023 sukzessive in Kraft getreten sind und teilweise durch spätere Gesetze schon wieder geändert wurden, lassen auf eine Vereinfachung beim Wechsel des Aufenthaltszwecks und beim Wechsel aus dem Asylverfahren in einen Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit hoffen. Ob dies in der Praxis so umgesetzt werden kann, soll anhand von ersten Erfahrungen diskutiert werden. Syndikusrechtsanwältin Antonia Plettenberg | 2,0
12:30-13:30 Uhr Mittagessen
14:00-16:00 Uhr Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz
Das geänderte Staatsangehörigkeitsrecht wirft mehr Fragen auf als es beantwortet. Der Schwerpunkt des Workshops wird auf folgenden Fragen liegen: Wer soll den deutschen Pass in der Zukunft leichter bekommen und wer soll davon ausgeschlossen bleiben? Verstoßen die Änderungen gegen den Gleichheitsgrundsatz und diskriminieren etwa Menschen mit Behinderung, alleinerziehende Eltern usw., die ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können und das nicht zu vertreten haben? RAin Besra Güler | 2,0
16:00-16:30 Uhr Kaffeepause
16:30- 18:30 Uhr Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
Mit der Reform des GEAS schreiten die Entrechtung geflüchteter Menschen und die Abschottung Europas weiter voran. Wir werden diskutieren, was das für die Betroffenen und unsere Arbeit bedeutet, und ob und wie wir uns politisch dazu verhalten wollen. RA Marcel Keienborg| 2,0
18:30-19:30 Uhr Abendessen
Ab 19:30 Uhr Erfahrungsaustausch, Diskussion politischer Aktionen, evtl. Entwurf einer PM
Sonntag, 01.09.2024
Ab 7:30 Uhr Frühstück
Block II – Aktuelle Themen aus dem Asylrecht
8:30-10:30 Uhr Kein Flüchtlingsschutz für (die Mehrheit der) Kurd*innen, Türk*innen, Iraker*innen? Innerstaatliche Schutzalternative, Terrorvorwurf und e-Devlet als Hindernis.
In dem Workshop werden wir auf die asylrechtliche Vertretung von Kurd*innen, Türk*innen und Iraker*innen eingehen und besondere Fallgruppen und Risikoprofile besprechen, sowie auch Besonderheiten der Rechtsprechung der Gerichte in NRW eingehen. RAin Anna Busl und RAin Sophie Dittmeyer | 2,0
10:30-12:30 Uhr EuGH Urteil vom 16.01.2024 C-621/21 - WS gegen Bulgarien
Welche Auswirkungen hat das Urteil auf die anwaltliche Arbeit im deutschen Asylverfahren? Wie kommt die Istanbul-Konvention in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren zur Anwendung? Diese Fragen sollen in dem Workshop gemeinsam erörtert werden. RAin Saskia Piotrowski | 2,0
12:30-13:30 Uhr Mittagessen
13:30-14:00 Uhr Rückblick und Abschluss | Gesamt 13,5 Std. nach FAO
Tagungsplan und Anmeldebogen finden sich in der PDF
Anmeldungen bitte bis 14.8.2024 per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle des RAV