07.11.24 Ausbildungsduldung §60c, Aufenthaltserlaubnis §16g und Beschäftigungsduldung §60d AufenthG.
Seit April 2024 hat sich einiges im Bereich der Duldungen geändert. Bei dieser Fortbildung werden ausführlich die Neuerungen im Bereich der Ausbildungsduldung und der neuen Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung erörtert. Was bleibt und was hat sich geändert, worin liegt der Unterschied zur neuen Aufenthaltserlaubnis. Wie gehen die Ausländerbehörden damit um. Auch gilt die Beschäftigungsduldung §60d unter geänderten Voraussetzungen weiter. Neben den Voraussetzungen der Vorschriften sollen insbesondere Wege gemeinsam diskutiert werden, wie Nebenbestimmungen verbessert und Perspektiven auf einen legalen Aufenthalt erarbeitet werden können.
08.11.2024 Duldung nach §60a AufenthG
Bei dieser Fortbildung wird der Schwerpunkt darin liegen, zu erarbeiten, ob es neben der Duldungen mit Perspektive (§§ 60c,d und dem §16g) auch eine Perspektive in der Duldung nach §60a AufenthG gibt. Durch die Änderungen im RückführungsverbesserungsG auch die Möglichkeiten für den Zugang zum Arbeitsmarkt geändert. Welche Perspektiven können sich daraus ergeben? Welche Nebenbestimmungen werden verfügt und welche Rechtsmittel sind möglich; welche Perspektiven lassen sich entwickeln oder eben auch nicht? Insbesondere wird die »Duldung light« besprochen und welche Mitwirkungspflichten müssen entfaltet werden, um eine bessere Duldung zu kommen.
Neben den Voraussetzungen der Vorschriften sollen insbesondere Wege gemeinsam diskutiert werden, wie Nebenbestimmungen verbessert und Perspektiven erarbeitet werden können.
Die Fortbildungen 24-18-A und -B können getrennt gebucht werden. Wünschenswert ist aber die Teilnahme an beiden Veranstaltungen, da sie aufeinander aufbauen.
Referent*innen
Andrea Würdinger, Dozentin für Asyl-und Aufenthaltsrecht, Berlin und Rechtsanwalt Jan Bornkessel, Berlin
Termin und Ort
24-18-A: 07.11.2024 | 9:00 –12:30 Uhr (3 Zeitstunden nach FAO)
24-18-B: 08.11.2024 | 9:00 –12:30 Uhr (3 Zeitstunden nach FAO)
Online
Teilnahmebetrag jeweils
60/80 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
90/110 € RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)
Anmeldungen (PDF) bitte bis 30.10.24 per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle des RAV