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Migrationsrecht – Beweisantragsrecht unter dem Blickwinkel der Zulassungsberufung

Sem.Nr. 24-19AB | RA Jan Bornkessel und Andrea Würdinger | je 3 Std. Seminarzeit gem. FAO

Das Ergebnis im Asylklageverfahren lässt sich bei Mandatsübernahme oft schwer voraussagen. In der öffentlichen Sitzung kommt es wesentlich auf die Gestaltung durch Beweisanträge an. Diese müssen aber so gut sein, dass sie im Falle einer Ablehnung auch brauchbar für eine Zulassungsberufung sind. Der Fokus liegt dabei auf der Gehörsrüge. Die Fortbildung wird sich anhand eines konkreten Falles genau damit beschäftigen: Was muss ich bereits bei der Klagebegründung, während der öffentlichen Sitzung und bei der Stellung von Beweisanträgen mitdenken, damit ein Zulassungsantrag -Gehörsrüge- Chancen hat.
05.12.24 Gehörsrüge
06.12.24 Beweisanträge und öffentliche Sitzung

Am 5.12. werden die Voraussetzungen der Gehörsrüge erörtert und am 6.12. die entsprechenden Beweisanträge und das taktische Verhalten in der öffentlichen Sitzung erarbeitet.

 

Die Fortbildungen 24-19-A und -B können getrennt gebucht werden. Empfohlen ist aber die Teilnahme an beiden Veranstaltungen.

 

Referent*innen
Andrea Würdinger, Dozentin für Asyl-und Aufenthaltsrecht, Berlin und Rechtsanwalt Jan Bornkessel, Berlin

 

Termin und Ort
24-19-A: 05.12.2024 | 9:00 –12:30 Uhr (3 Zeitstunden nach FAO)
24-19-B: 06.12.2024 | 9:00 –12:30 Uhr (3 Zeitstunden nach FAO)
Online

 

Teilnahmebetrag jeweils
60/80 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
90/110 € RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)

 

Anmeldungen (PDF) bitte bis 27.11.24 per Post, Fax oder Mail an die Geschäftsstelle des RAV