Die Fortbildung fällt aus!
In den letzten Jahren wurde die strafrechtliche Kontrolle der medizinischen Versorgung spürbar ausgeweitet. Die Materie ist schwierig und ohne übergreifende Bezüge in der Praxis nicht zu beherrschen. Die Veranstaltung bietet einen Überblick zu den praxisrelevanten Fragestellungen mit einer Vertiefung aktueller Problemfelder.
Ausgangspunkt sind die Besonderheiten im Mandatsverhältnis. Es geht um berufsrechtliche und honorarrechtliche Fragen der anwaltlichen Tätigkeit auf diesem Gebiet. Der Umgang mit Versicherungen, die Gestaltung des Mandatsvertrags auch im Hinblick auf die berufsrechtlichen Probleme bei den Mandantinnen und Mandanten, typische Interessenskollisionen und Probleme der Sockelverteidigung werden angesprochen.
Die besondere Interessenslage der Mandantinnen und Mandanten aus deren berufsrechtlichen Zusammenhang bildet den Ausgangspunkt für die Mandatsbearbeitung. Deshalb werden die wichtigsten Fragen aus dem ärztlichen Berufsrecht, dem Approbationsrecht und dem sozialversicherungsrechtlichen Zulassungsrecht erörtert.
Aus dem materiellen Recht wird zwischen dem Medizinwirtschaftsstrafrecht (Abrechnungsbetrug; Korruptionsstrafrecht), dem Medizin-OWi-Recht (Strahlenschutzrecht; Medizinprodukterecht; Arbeitsschutzrecht) und dem Behandlungsstrafrecht unterschieden. Ein Schwerpunkt im Behandlungsstrafrecht führt zu aktuellen Fragen der Zurechnung und der Vorsatzproblematik.
Stets geht es auch um eine Praxisperspektive und um die Vermittlung von Handlungskompetenz.
Referent
Dr. Bernd Wagner, Rechtsanwalt, Hamburg
Termin15.10.2022 | 12:00 –18:00 Uhr (5 Zeitstunden nach FAO)
OrtW3_Werkstatt für internationale Kultur und Politik e.V.
Nernstweg 32-34
22765 Hamburg
Teilnahmebeitrag
110/130 € für Berufsanfänger*innen bis 2 Jahre Zulassung mit/ohne RAV-Mitgliedschaft
160/220 € für RAV-Mitglieder/Nichtmitglieder (jew. incl. MwSt.)
Anmeldungen (PDF) bitte bis 07.10.22